Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von borusch
    Warum?


    Weil der Verkäufer diesen Satz für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert hat bzw. diesen Satz tatsächlich mehrfach verwendet und er diese Bedingung dem Käufer stellt handelt es sich um eine AGB.


    Da man sich AGBmäßig nicht von einer Haftung für Körperschäden und einer Haftung wegen groben Verschuldens oder Vorsatz freizeichnen kann, ist die Klausel unwirksam, sie verstößt gegen die Klauselverbote des § 309 Ziff. 7 litt. a, b BGB.


    Daher gilt die (dispositive) gesetzliche Regelung, so dass dem Käufer Mängelrechte bei einer Verjährungsfrist von regelmäßig 2 Jahren zustehen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hi,


    ich verstehe was nicht was Ebay angeht. Ich hatte einige Sachen bei Ebay angeboten per Sofortkauf und auch den Käuferkreis eingeschränkt.


    Jetzt hat sich jemand Nachts sich bei Ebay angemeldet, wo die Adresse in Kiel überhaupt nicht stimmt auch nicht geben kann, das Ebay das schon akzeptiert wundert mich ja.


    Nun gut dann hat die Person meine Angebote gekauft und ich erhalte von der Person einige Mails, das es ein Geschenk sein soll für jemanden in Namibia etc. das ist ja schon bekannt, die Betrugsmasche.


    Also alles Ebay geschrieben und was erhalte ich jetzt zurück nur die Verkaufsprovision aber die Angebotsgebühren von knapp 95.-Euro nicht !! ( waren Top Angebote, Galerie etc. Zuschläge )


    Wenn ich die Angebote wieder reinsetze bekomme ich ja auch nur die Grundgebühren ersetzt aber nicht die Zusatzgebühren.


    Ist das normal ?? Dann kann ja Ebay das ja auch selber machen mit einer Software und macht so nebenbei mal eben ein paar Mio. Umsatz für nichts :mad:


    Gruß


    maretzky

  • An die eBay Spezialisten:


    Wie ist es denn wenn mein Artikel nicht ersteigert/gekauft wurde. Dann kann ich ihn kostenlos wiedereinstellen (Ohne nochmals die Gebühren zu zahlen) richtig? Wenn nun der Artikel wieder nicht verkauft wurde, bekomme ich dann die Gebühren wieder zurück und muss nochmal neu einstellen oder muss ich dann zahlen obwohl nichts verkauft wurde?


    Danke

  • Wenn der Artikel nicht verkauft wurde, werden Dir die Angebotsgebühren vom ersten Angebot (dem nicht erfolgreichen) gutgeschrieben, wenn der Artikel beim zweiten Anlauf verkauft wird.
    Wenn der also im zweiten Anlauf wieder nicht verkauft wird, musst Du die Gebühren für beide nicht erfolgreichen Angebote zahlen. Nur wenn der Artikel im zweiten Anlauf verkauft wird, war der erste Versuch kostenlos.


    Einen dritten Versuch bekommst Du bei ebay nicht. Da musst Du neu Einstellen, und ein drittes Mal Gebühren zahlen (und solltest langsam Anfangen zu überlegen, ob es nicht an der Zeit ist aufzuhören).
    Wenn du noch einen vierten Versuch wagst, bekommst Du (im Falle des erfogreichen Verkaufs) Die Gebühren für Versuch 3 Gutgeschrieben. Weil Versuch 3 ja ein Neueinstellen ist, und kein wiedereinstellen.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von LikeAVirginHandy
    Also sehe ich das richtig, wenn ich zweimal nicht verkaufe muss ich auch zweimal zahlen und bekomme nichts ertstattet?


    Ja.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.



  • Die Einstellgebühr kannst Du mittlerweile in so einem Fall auch bekommen. Da es sich eindeutig um einen Nigeria Scammer handelt ist Ebay mittlerweile da ein wenig kulanter. Der Grund dafür ist, das sehr viele Sofortkauf Auktionen, vorallem bei teuren Artikeln von Scammern gekillt werden. Kannst das mal selber austesten und eine PS3 mit Sofortkauf anbieten am Wochenende. Meistens wird die Auktion dann nach 20 Minuten von einem Scammer gekillt. Umso Populärer der Artikel umso schneller gehts. Mein persönlicher Rekord war unter einer Minute :-)


    Wichtig --als aller erstes. Gib ihm eine rote. Da der Scammer meistens auch andere Auktionen gekillt hat, wird er hoffentlich von den anderen Opfern auch eine kriegen und somit gleich von der Plattform gebannt werden und Du bekommst gleich deine Provision gutgeschrieben ohne auf die Frist zu schauen.Eine Rachebewertung brauchst Du bei denen nicht zu fürchten, da diese Scam Accounts größtenteils automatisiert erzeugt werden und die Betrüger nur bei erfolgreichem Schriftverkehr persönlich eingreifen.


    Zum genaueren Vorgehen folgender link


    Das Wichtigste !! Keine Ware schicken und nicht auf die Mails antworten. Vorsichtshalber den Scammer auf die Sperrliste setzen.


    In Zukunft würde ich Dir raten, hochwertige Waren nicht mit Sofortkauf anzubieten. Vorallem Artikel die sehr populär sind zur Zeit ..sprich " n8800,ps3,n95 usw." werden von den scammern abgegrast.
    Bei einer normalen Auktionsform kannst Du durch ein gewisses Auditing immer noch unzuverlässige Bieter rauskicken aus der Liste.


    mfg

    The more you hate me ...the more you will learn


    --full-metal-jacket--

  • Vielen Dank für die Info´s. Ebay wollte nur die Provision zurück zahlen, jetzt habe ich sie nochmal angeschrieben, da die Provision den kleinsten Teil ausmacht !


    Nochmal Danke für die guten Info´s.


    Gruß


    maretzky

  • Käufer aus der Schweiz will keine Vorkasse leisten


    Hallo,


    leider hat's mich jetzt auch erwischt. Habe ein Handy versteigert (~77 Euro), der Käufer kommt aus der Schweiz und hat 0 Bewertungen. Habe ihn im Verlauf der letzten Wochen 3 Mal angeschrieben und gesagt, dass er den Betrag bitte überweisen soll.
    Bei der eBay-Zahlungsabwicklung hat er schon geschrieben, dass ich es auf Rechnung schicken soll (ich bin Privatverkäufer!). Das habe ich abgelehnt. Der Käufer scheint zwar Geschäftsmann zu sein (verkauft scheinbar LKWs...?), ich sehe es aber nicht ein, bei jemandem mit keiner einzigen Bewertung die Ware abzuschicken ohne das Geld zu haben.


    Nachnahme etc. habe ich ausgeschlossen und wäre in die Schweiz scheinbar sowieso nicht möglich. Kann ich irgendwas tun außer noch eine Mail zu schicken und den Käufer dann ggf. bei eBay zu melden?


    Btw, was ist denn eigentlich ein Einzahlungsschein? Das stammt aus der neuesten Mail:

    Zitat

    Schicken Sie das Handy an meine Adresse mit Einzahlungsschein und Sie erhalten umgehend den Betrag.


    Meint er damit einen Einzahlungsschein von der Bank? Wie soll das denn funktionieren von CH --> D?


    Gruß,
    Moerlin

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