Trotzdem ist es Diskriminierung. Nur weil eine best. Bevölkerungsgruppe verstärkt dabei beteiligt ist kann ich nicht ein ganzes Land vorverurteilen ...
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Original geschrieben von AdministratorDr
Das Urteil ist ein Witz.Weiß jemand, wie man einen Verkäufer detailliert bewerten kann? Ich hab gerade versucht zu bewerten, hab auch den Hinweis bekommen, das man es machen kann, aber nirgends steht wo ich diese "Sternchen" anklicken kann.
Tolle NeuerungDu mußt erst positiv,negativ oder neutral anklicken und dann öffnet sich das Feld mit den "Sternchen"
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Original geschrieben von tribal-sunrise
Trotzdem ist es Diskriminierung. Nur weil eine best. Bevölkerungsgruppe verstärkt dabei beteiligt ist kann ich nicht ein ganzes Land vorverurteilen ...Niemand hat irgendwo behauptet, dass alle Ebay Verkäufer aus Polen oder Osteuropa kriminell seien und das alles was von dort aus angeboten wird per se Hehlerware ist.
Bei einer Urteilsbegründung darf man sich nicht nur auf einen Teil stürzen, man muss das immer in seiner Gesamtheit sehen. Erst durch die "Addition" verschiedener Punkte kommt das Gericht zu seinem Ergebnis.
Hier mal auszugsweise der Begründungsaufbau:
"Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis war zu niedrig: "Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste."
Das Gerät wurde als "nagelneu" verkauft und stellte sich nach Erhalt tatsächlich als neuwertig heraus.
Und abgesehen von diesem offensichtlich sehr günstigen Kaufpreis war es für "den Angeklagten ersichtlich, dass das Gerät von Polen aus verkauft wurde, was eine Rechtsverfolgung zumindest erschwerte.""
Da kommt der Punkt "Artikelstandort" erst weiter hinten und rundet das Gesamtbild ab. Mit Diskriminierung etc. pp. hat das dann ja wohl eher weniger zu tun.
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dann soll ebay bitte ab jetzt die käufer schützen und nur noch Land-internen Handel zulassen, so kann es auch nicht zu solchen Klagen kommen
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Original geschrieben von ChickenHawk
"Der bei der Auktion erzielte Höchstpreis war zu niedrig: "Der Angeklagte wusste, dass das Neugerät mindestens dreimal so viel kostete, wie er aufwenden musste."Da genau der aber vorher nicht bekannt ist zieht schon der Beginn der Argumentation nicht ... - soll ich jetzt immer wenn ich bspw. nachts ein Schnäppchen mache weil der Auktionator verpeilt hat eine sinnvolle Uhrzeit für das Auktionsende zu wählen nach der Auktion vom Kauf zurücktreten und umgekehrt eine Klage vom Anbieter riskieren um einer Klage wegen Helerei aus dem Weg zu gehen?
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Ich fand die Argumentationsweise auch ziemlich übel. Ich hab mir vor einigen Jahren mal bei Ebay ein Blaupunkt Navi gekauft. Der Verkäufer kam aus Litauen. Der Preis war knapp 30 % günstiger als der damals übliche Preis, was für mich kein Problem darstellte zumal ich ebenfalls mitgeboten hab.
Ein halbes Jahr später hatte ich Post von der Polizei. Ich sollte zur Überprüfung das Gerät zur Polizei bringen - das hab ich dann gemacht mit dem Ergebnis: Alles okay! Das Gerät war ordnungsgemäß registriert, nicht gestohlen und ohne jede Beanstandung. Auf eine Nachfrage hin sagte der Beamte, dass wohl eine Staatsanwaltschaft in Ostdeutschland den Ebay-Händler entdeckt hat, aber bisher nichts verdächtiges feststellen konnte. Kein einziges Gerät von dem Händler war gestohlen - alles war in Ordnung, inkl. Papiere!
Es kann also auch anders gehen.
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Mal wieder ein übliches kleines Problemchen
Ich hab vor ein paar Tagen diesen CD-Player erbeutet.
Nun ist der gestern angekommen, aber leider nicht ganz so, wie erwartet.
Daß der linke Play Knopf nicht geht, war ja bekannt. Den habe ich in 20 Minuten wieder lauffähig bekommen. War nur verschmutzt, nach etwas reinigen funktioniert der.
Was mich mehr stört, ist das sich beide Laufwerke nicht öffnen lassen. Die Tasten zum öffnen werden einfach ignoriert.
Nach einigem rumprobieren habe ich das linke Laufwerk aufbekommen. Es scheint ein mechanisches Problem zu sein. Auch wenn ich nicht genau weiß was. Nach etwas rütteln und scheiben ging das linke Laufwerk jedenfalls auf. Seitdem funktioniert dieses Problemlos.
Das rechte ist da leider wiederspenstiger.
Das hat sich zwar auch schon das eine oder andere Mal öffnen lassen, aber das reicht nicht. Meistens fällt das nach ein oder zweimal öffnen wieder in sein altes stures Verhalten zurück.Nun ist das Problem (unabhängig vom wirtschaftlichen Sinn einer Reparatur), wer da für eventuelle Reparaturen geradestehen muß. Kann der Verkäufer einfach sagen: "Pech gehabt, ich hab ja gesagt daß es ein Defekt Gerät ist", oder kann ich mich darauf berufen, daß unabhängig vom Hinweis "Defekt" nur die Play Taste als Defekt angegeben wurde, und ich daher ein außer diesem Fehler funktionierendes Gerät erwarten kann.
Hoffe mal auf ein paar Tipps, wie man bei sowas am besten vorgeht...
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Im Prinzip könntest Du Dich darauf berufen, dass der VK schreibt das 2te Deck würde "einwandfrei" funktionieren, ich gehe aber jede Wette darauf ein, dass der VK sich auf seinen "Gewährleistungsausschluss" etc. berufen wird.
Bevor Du das Ding jetzt reparieren lässt müsstest Du dem VK eine Chance zur Nachbesserung geben, worauf er sich wahrscheinlich nicht ohne weiteres einlassen wird.
Mehr als ihn anschreiben und versuchen da noch was rauszuholen kannst Du imho nicht. Wenn er sich querstellt gibt da sonst nur Trouble wg. der gegenseitigen Bewertungen und ob man es tatsächlich bis zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen lässt ist bei dem Wert von 37 € wohl auch eher die Frage wie viel Zeit und Lust man hat sich deswegen die nächsten 2 Jahre rumzuärgern.
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Original geschrieben von Brainstorm
Nun ist das Problem (unabhängig vom wirtschaftlichen Sinn einer Reparatur), wer da für eventuelle Reparaturen geradestehen muß. Kann der Verkäufer einfach sagen: "Pech gehabt, ich hab ja gesagt daß es ein Defekt Gerät ist", oder kann ich mich darauf berufen, daß unabhängig vom Hinweis "Defekt" nur die Play Taste als Defekt angegeben wurde, und ich daher ein außer diesem Fehler funktionierendes Gerät erwarten kann.
Kann er m.E. nicht, da die hier nachgeschobene Beschaffenheitsvereinbarung "defekt - alles ohne Funktion" hier insoweit mißbräuchlich ist, weil widersprüchlich zu den vorher gemachten Angaben ("liest einwandfrei ein". Man kann nicht mit der einen Hand nehmen, was man mit der anderenen gegeben hat.
Der Haftungsausschluss an sich ist unwirksam, die Verjährungsfrist für Mängel beträgt 24 Monate.
Bliebe nur noch der Nachweis, dass der Öffnungsmechanismus bereits längere Zeit defekt ist. Diese Möglichkeit wirst du dir durch deine Basteleien genommen haben.
Evtl. ist der VK aber sogar als Unternehmer einzustufen, dann gelten ganz andere Regeln.
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Naja, mit Bewertungen dürfte es kaum Trouble geben. Immerhin hat der mich bereits bewertet.
Inzwischen hab ich den Fehler gefunden. Ein Pin im Verbindungskabel war verbogen, und hatte keinen Kontakt, daher ging das nicht.
Leider hilft mir das nicht, weil das Laufwerk nicht wirklich gut liest. Die CD kommt nach dem Einlegen nicht richtig auf Tempo, läuft also nur kurz langsam an, oder gleich gar nicht. Das gibt dann eine Error Meldung.
Manchmal läuft sie aber problemlos an, und lässt sich dann auch abspielen. Jetzt lass ich mal eine CD mit 79 Minuten Spielzeit komplett durchlaufen. Mal sehen ob das dem Laufwerk hilft.
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