Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hallo!


    Ich habe folgenden Problemfall:


    Nokia 8800 Classic via eBay gekauft für 310€.


    Nach angaben des Verkäufers ein Brandneues Austauschgerät mit allen Folien drauf, er hat es Ausgetauscht bekommen, und die Akkus seien im top-zustand mit VOLLER LEISTUNG, bei Nokia geprüft worden...



    Nun, Paket erhalten, Handy tip top, alles wie beschrieben...


    aber beide Akkus halten wenn es hochkommt jeweils 18stunden...


    Morgens volle Balken, 2stunden später 4 Balken weg, dann wieder alle Balken da, und dann Akku Leer, aber richtig leer das es nicht mehr angeht.


    beim 2. Akku dasselbe Spiel, nicht sooo stark, aber hält vielleicht 5-6 Stunden länger...



    Benutzung ist KAUM, ich Spiele nicht mti dem Handy, Telefoniere am tag 4-5 mal, je Telefonat vielleicht 2-5 Minuten.


    Da ich früher schonmal ein 8800 hatte, weiß ich das die Akkus in der Regel gute 2-3 Tage halten...



    Den Verkäufer konnte ich noch nicht erreichen, werde Ihn aber darauf ansprechen..



    Was ich nun wissen möchte, was kann ich machen/fordern/sagen?



    Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen...



    MfG
    afa2006

  • Re: Frage zu verjährtem Kauf



    Wenn Du sagst, Du hast ihm vor 3 bis 4 Jahren Originalware verkauft, wie will er Dir nach so langer Zeit nachweisen, dass die Fakes(?), die er hat, die Sachen sind, die Du ihm verkauft hast. Selbst wenn Du in irgendeinem Verfahren von Ermittlungsbehörden befragt wirst, brauchst Du nur sagen, Du hast ihm Originale verkauft, wenn er etwas anderes behauptet, sind das Schutzbehauptungen von ihm. Die Beweislast läge in diesem Fall nicht bei Dir und nach so langer Zeit kann Dir das keiner beweisen. Ich würde ihm eine Mail schicken, in der Du ihm kurz und prägnant mitteilst, das Du ihm damals Originale verkauft hast. Zur Herkunft der damals verkauften Sachen machst Du keine Angaben. Für irgendwelche Sachen, die er jetzt hast, wirst Du keinerlei Bestätigung irgendeiner Weise abgeben, da Du nach so langer Zeit nicht mehr feststellen kannst, ob es sich bei den Sachen, die er jetzt hat, um die selben Sachen handelt, die Du ihm verkauft hast. Auf weitere Mails seinerseits würde ich nicht reagieren.

  • Re: Re: Frage zu verjährtem Kauf


    Zitat

    Original geschrieben von Blacky12
    Wenn Du sagst, Du hast ihm vor 3 bis 4 Jahren Originalware verkauft, wie will er Dir nach so langer Zeit nachweisen, dass die Fakes(?), die er hat, die Sachen sind, die Du ihm verkauft hast. Selbst wenn Du in irgendeinem Verfahren von Ermittlungsbehörden befragt wirst, brauchst Du nur sagen, Du hast ihm Originale verkauft, wenn er etwas anderes behauptet, sind das Schutzbehauptungen von ihm. Die Beweislast läge in diesem Fall nicht bei Dir und nach so langer Zeit kann Dir das keiner beweisen. Ich würde ihm eine Mail schicken, in der Du ihm kurz und prägnant mitteilst, das Du ihm damals Originale verkauft hast. Zur Herkunft der damals verkauften Sachen machst Du keine Angaben. Für irgendwelche Sachen, die er jetzt hast, wirst Du keinerlei Bestätigung irgendeiner Weise abgeben, da Du nach so langer Zeit nicht mehr feststellen kannst, ob es sich bei den Sachen, die er jetzt hat, um die selben Sachen handelt, die Du ihm verkauft hast. Auf weitere Mails seinerseits würde ich nicht reagieren.


    Hört sich vernünftig an.
    Muss aber noch klarstellen das er mich angerufen hat und mir das alles am Telefon geschildert hat. Ich hab ihm bereits gesagt das ich es noch nicht einmal sagen kann ob Fake oder nicht, etc.pp. Spielt ja im Prinzip keine Rolle, da ich gegenüber der Polizei (im Fall der Fälle) ja sagen kann das es damals Originale waren...
    Na ja, alles etwas verstrickt jetzt.
    Denke ich kann ihm dann am Telefon (oder per Mail) die Sache so sagen und das er im Prinzip auf eigene Faust versuchen kann was er will. Zumal es ja sowieso nichts bringt, da die Ware den Stress einfach gar nicht wert ist.

    iPhone 13 mini 256GB (Vodafone)
    MacBook Pro 2020
    AirPods Pro 2
    - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -
    mehrfach in der TT-Vertrauensliste!

  • Re: Re: Re: Frage zu verjährtem Kauf


    Zitat

    Original geschrieben von meister-schnack
    Hört sich vernünftig an.
    Muss aber noch klarstellen das er mich angerufen hat und mir das alles am Telefon geschildert hat. Ich hab ihm bereits gesagt das ich es noch nicht einmal sagen kann ob Fake oder nicht, etc.pp. Spielt ja im Prinzip keine Rolle, da ich gegenüber der Polizei (im Fall der Fälle) ja sagen kann das es damals Originale waren...
    Na ja, alles etwas verstrickt jetzt.
    Denke ich kann ihm dann am Telefon (oder per Mail) die Sache so sagen und das er im Prinzip auf eigene Faust versuchen kann was er will. Zumal es ja sowieso nichts bringt, da die Ware den Stress einfach gar nicht wert ist.


    Sachen gibt´s...Die Kleidungsstücke hat er also nach 3-4 Jahren noch unbenutzt bei sich in der Wohnung rumliegen....na wenn das mal stimmt.


    Und die Polizei hat seine Wohnung durchsucht....das wird sie ja nicht ohne Grund machen....er wird also schon was auf dem Kerbholz haben(reine Mutmßung von mir).


    Ich würde mich da auf gar nichts einlassen. Kurze SMS und das wars. Telefonieren würde ich mit dem gar nicht mehr. Sachen gibts....

  • Hallo,


    habe vor ein paar wochen ein Nokia N95 bei Ebay verkauft. Eine Frau aus Österreicht hat das Handy per Sofortkauf ersteigert. Kurz darauf fingen die Probleme an. Ich habe bei der Auktion angegeben, dass ich das Paket nur ach Deutschland versende und das ich PayPal, Abholung und Überweisung als Zahlungsart akzeptiere. Eine deutsche Adresse zum versenden hatte die Frau (bei logoix einem Versender der weiter nach Österreich versendet), jedoch war Sie mit der Zahlungsart nicht zufrieden. Sie hat über eine Woche darauf behaart das Geschäft über einen Treuhandservice abzuwickeln. Ein Studienkollege der öfters bei Ebay verkauft hat mir dann erklärt, dass das Geld erst freigegeben wird wenn Sie Ihre zustimmung gibt. Da die Käuferin im Ausland wohnt hatte ich ein ungutes Gefühl. Desshalb habe ich Ihr noch Angeboten vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ein paar Tage vergingen und Sie entschloss sich mir das Geld doch zu überweisen. Nach einer weiteren Woche kam das Geld auch bei mir an. Da ich zu der Zeit viel bei meiner Freundin war und im Klausurenstress steckte konnte ich erst ca 2 Wochen später das Paket per GLS versenden. Mir wurde schon mit einem Anwalt gedroht. Ich habe darauf eine eMail geschrieben das es mir leid tut, dass Sie so lange warten musste und Ihr angeboten das Paket nicht anzunehmen und das ich Ihr dann das Geld zurücküberweisen würde. Heute seh ich bei Ebay, dass Sie eine Unstimmigkeit aufgegeben hat. Das Paket wäre angekommen, jedoch hätte das Handy und der Akku gefehlt. Das Paket hätte unter 800 Gramm gewogen und Sie möchte mich Anzeigen. Ihren Anwalt hätte Sie schon eingeschaltet.
    Natürlich war das Handy und der Akku in der Verpackung. Entweder will mich diese Frau betrüge oder das Handy wurde herausgenommen. Was soll ich machen und wie kann ich weiter vorgehen?

  • Abwarten was passiert?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • allround


    du hast es doch versichert gesendet oder? Dann mach bei deinem genutzten Frachtunternehmen Meldung, die sollen sich kümmern und dann muss man sehen wie es weitergeht...


    Grüße



    PS: Aber zwei Wochen zu benötigen bis das Gerät im Versand ist, ist nen starkes Stück. Da wäre ich auch schon ungemütlich geworden.

  • @ allround


    Am Ende wird wohl Aussage gegen Aussage stehen und im Zweifel für den Angeklagten...
    2 Wochen Lieferzeit finde ich allerdings auch enorm.
    Unter 800 Gramm ist doch kein Argument - ein Handy mit allem Zubehör wie Akku,Ladegerät,Beschreibung etc. wiegt doch nur ca. 500 Gramm.

    Sieht aus wie ein Sargdeckel, könnte aber auch ein Sprungbrett sein. (Bernd Stromberg)

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