Ich hab's bisher auch nur bei Auto-Auktionen gesehen, meine jedoch vor einiger Zeit gehört zu haben, dass das auch bei normalen Artikeln geht - bin mir aber nicht sicher...
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
-
-
-
@ THWS:
Habe gerade mal bei ebay nachgeschaut, das mit dem Mindestpreis geht nur bei Fahrzeugen und Antiquitäten. Die anderen von dir erwähnten Möglichkeiten sind mir ebenfalls klar. Ich wollte jedoch mal von einem, der mit dem Handy Verkauf bei ebay Erfahrung hat, gesagt bekommen, welche in meiner Situation erfahrungsgemäß die beste Lösung ist.Bei Sofort Kauf habe ich ein bisschen Bedenken, dass viele das abschreckt, wenn ich da, sagen wir mal, 320 € oder so schreibe und die lieber bei ner Auktion ihr Glück versuchen. Bei der Auktion allerdings habe ich noch mehr Bedenken, da ich das Gerät nicht für unter 250€ abgeben möchte. Wenn ich allerdings den Startpreis sehr hoch ansetze, dann schreckt das doch auch ab oder ?
Und da ich in diesem Bereich keine Erfahrungen gemacht habe, wollte ich euch fragen, was in eurer Sicht die beste Lösung ist.MFG ctfreak
-
Da ich relativ oft Handys bei Ebay stehen hab würde ich dir folgendes raten:
Setz das Anfangsgebot auf einen mittelmäßigen Betrag, z. B. 149,99€ (wird sicherlich noch etwas höher gehen).
Zusätzlich kannst du in der Auktion in Text-Form oder eben via Funktion noch zusätzlich einen Sofort-Kauf Preis machen. So wären beide Interessenten abgedeckt. Da ich z. B. noch nicht die Möglichkeit habe, die SOFORT-KAUF Funktion zu nutzen , schreib' ich das immer noch in Textform dazu:
Sofort-Kauf auch möglich - Angebote bitte via E-Mail bzw. Frage-Funktion
-
Verstehe ich nicht. Du willst Dein N80 nicht für unter 300€ aus den Händen geben. Dann setze entweder den SK oder den Startpreis auf den gewünschten Betrag.
Vorteil beim SK: Der Artikel kann schneller weg sein und man das Geld schneller bekommen. Nachteil: Kostet erheblich mehr.
Vorteil beim Startpreis: Der abschließende Auktionsbetrag kann höher und damit der Erlöß größer sein. Nachteil: Durch die vordefinierte Zeit kanns länger dauern, bis Du zu Deinem Geld kommst.Was ich nicht machen würde, wäre der Vorschlag von THWS. Mir erschließt sich bis heute nicht der Vorteil von Mischauktionen - d.h. Auktion und SK Option. Mittlerweile gibt es genug Verkäufer auf eBay, die nach Auktionen auf der Suche sind, die solche Mischauktionen anbieten, um dann den SK durch ein plaziertes Gebot zu zerstören. Damit werden halt die möglichen Rivalen ausgebotet und der Bieter hat einen Konkurenten weniger bei seinen eigenen SK Angeboten.
Von daher, entweder nur SK oder nur Auktion.
Auch den Starpreis nur bei einem Euro ansetzen oder kurz unter dem zu erwartenden Endpreis. Warum auch was dazwischen? Bei gefragten Artikeln, wie dem N80, ist es doch vorprammiert, dass es zu sehr hohen Beträgen kommen wird. Da allerdings Deine Schmerzgrenze bei 300€ liegt, solltest Du den Startpreis auch ruhig dort ansiedeln.So, abschließend will ich DIr noch den Wind aus den Segeln nehmen...
300€ für ein gebrauchtes N80, seis auch in gutem Zustand, wird Dir zu 99,9% nicht den gewünschten Preis einbringen: http://handy.search-completed.…aslcZ0QQsaslopZ1QQsasltZ2CU und viel Glück!
-
Eine Frage zu den Preisvorschlägen:
Ich habe jetzt einen Preisvorschlag (Preis X) eines potentiellen Käufers bekommen, allerdings würde ich schon gern ein wenig mehr haben wollen. Hierfür kann der Verkäufer (also ich) ja einen Gegenvorschlag machen. Ich würde dann einen etwas höheren Preis (Preis Y) vorschlagen.
Frage: Was ist, wenn der Käufer diesen Gegenvorschlag (Preis Y) ablehnt bzw. gar nicht antwortet? Kann ich dann sein ursprüngliches Angebot (Preis X) trotzdem noch annehmen oder ist dies nicht mehr möglich? Bei Ebay find ich zu dieser Frage leider keine Antwort...
-
@ Lord Arsch:
Ich fürchte da hast du meinen vorherigen Post falsch verstanden. Ich habe nie gesagt, dass für mich die unterste Schmerzgrenze bei 300€ liegt, sondern bei 250€.
Nett, dass du mir darauf hinweisen wolltest, dass ich den Mindestpreis von 300€ nicht bekommen werde. Das war mir auch schon vorher klar, dass das nicht so sein muss und es für weniger weggehen kann. Deswegen habe ich ja auch die unterste Grenze bei 250€ angesetzt.Wollte nur nochmal darauf hinweisen, dass das ganze nur ein Missverständnis war.
-
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
-
Habe grade 3 Nintendo DS Spiele ersteigert. Nach der Auktion schrieb mir der Verkäufer, dass angeblich sein Bekannter die Spiele reingestellt hat und diese schon verkauft sind. Was soll ich nun tun? Normalerweise habe ich doch das Recht auf die Artikel, oder?
MfG
-
Hast du dir die Bewertungen von den "Käufern" schon mal angeschaut? Der hat vorher nur Mist verkauft... Vasen, Overalls usw.... und dann auf einmal 20x Nokia N95 für knapp 600€? Ich glaub eher du möchtest deinen Aprilscherz hier einbringen....
Und wenn du wirklich drauf reingefallen bist, dann tut es mir jetzt schon für dein Geld leid.... vielleicht hast du ja Glück und dein Nokia kommt doch noch....
-
Zitat
Original geschrieben von ULTIM4TE
Habe grade 3 Nintendo DS Spiele ersteigert. Nach der Auktion schrieb mir der Verkäufer, dass angeblich sein Bekannter die Spiele reingestellt hat und diese schon verkauft sind. Was soll ich nun tun? Normalerweise habe ich doch das Recht auf die Artikel, oder?MfG
Hast du schon bezahlt? Wenn nicht, dann lass es doch gut sein...
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!