Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Suche mal im Geplauder nach Fernseher + 444, da gibt es eine ausführliche Diskussion zu dem Thema.


    Die Einbaukosten wären, wenn der Käufer nicht in seinen Mängelrechten präkludiert ist, und das Vorliegen eines Sachmangels zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nachweisen kann, übrigens nur dann im Rahmen der frustrierten Aufwedungen zu ersetzen, wenn die Vss. des Schadenseratzes statt der Leistung erfüllt sind, was an ein Vertretenmüssen der mangelhaften Leistung geknüpft ist.


    Dies ist bei arglistiger Täuschung über den Mangel wohl anzunehmen.


    Da dem Käufer ein Arglistnachweis aber in aller Regel nicht gelingen wird, wäre er nur dann nicht präkludiert, wenn der Haftungsausschluss aus anderen Gründen (etwa Verstoß gegen AGB-Vorschriften, Verbrauchsgüterkauf) unwirksam ist. Dann müsste er für die Ersatzfähigkeit der Einbaukosten aber zusätzliche ein Vertretenmüssen der mangelhaften Lieferung nachweisen können.


    BTW: Was ist mit dem Schluchtenscheisser geworden?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.



  • Danke erstmal, du hast aber noch eine PN ;)



    Nein, das Ding hat bei mir einwandfrei funktioniert...



    Der Schluchtenscheisser hat sein Geld bekommen, der Anwalt der geschrieben hat, nicht. Im Sande verlaufen.


    Das Navi hab ich dann für einen besseren Preis verkauft. :D

  • Zitat

    Original geschrieben von offline
    Danke erstmal, du hast aber noch eine PN



    Bitte Signatur beachten. Danke.



    EDIT: Jetzt wo ich die Auktion sehe:


    1. Mit 312 Bewertungen absolut bei 295 Bewertungen von Käufern, oft Neuware und Mehrfachaktionen, und insbesondere bei dem Mitgliedsnamen "...trading" ist das Risiko, von einem Richter als Unternehmer eingestuft sehr hoch.


    2. In der Folge läge dann ein Verbrauchsgüterkauf vor, d.h. mindestens 1 Jahr Mängelhaftung. Haftungsauschluss selbstredend unwirksam, überdies bei dieser Getsaltung der Angebote hohes Abmahnrisiko.


    3. Würde dann § 476 BGB greifen mit der Folge, dass ein nicht erkennbar vom Käufer verschuldeter Mangel, der sich binnen 6 Monaten ab Übergabe zeigt, regelmäßig zur Vermutung der Mangelhaftigkeit der Kaufsache bei Übergabe führt, was wiederum dem Käufer die Mängelrechte eröffnet.


    4. Verstehe ich nicht, warum du den Umfang deiner Tätigkeit nicht früher bekannt gemcht hast.


    5. Da kann ich nur empfehlen, einen qualifizierten Steuerberater und RA aufzusuchen, um für die Zukunft vorzubauen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner



    Da dem Käufer ein Arglistnachweis aber in aller Regel nicht gelingen wird, wäre er nur dann nicht präkludiert, wenn der Haftungsausschluss aus anderen Gründen (etwa Verstoß gegen AGB-Vorschriften, Verbrauchsgüterkauf) unwirksam ist. Dann müsste er für die Ersatzfähigkeit der Einbaukosten aber zusätzliche ein Vertretenmüssen der mangelhaften Lieferung nachweisen können.



    Also einfach hinschreiben, dass ich als Privatverkäufer nichts von der Sache weiss und dass er sich bitte an den Frachtführer wenden muss für den Schaden?

  • Zitat

    Original geschrieben von offline
    Also einfach hinschreiben, dass ich als Privatverkäufer nichts von der Sache weiss und dass er sich bitte an den Frachtführer wenden muss für den Schaden?


    Nein, s.o.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.



  • Danke für den Hinweis :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    EDIT: Jetzt wo ich die Auktion sehe:


    1. Mit 312 Bewertungen absolut bei 295 Bewertungen von Käufern, oft Neuware und Mehrfachaktionen, und insbesondere bei dem Mitgliedsnamen "...trading" ist das Risiko, von einem Richter als Unternehmer eingestuft sehr hoch.


    Damit bewahrheitet sich wieder einmal was ich auch schon als Tipp bekommen habe:
    Man braucht bei Ebay mehr als einen Account...! :D
    Oder besser gar keinen... Kostet weniger Nerven... :rolleyes::(

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Damit bewahrheitet sich wieder einmal was ich auch schon als Tipp bekommen habe:
    Man braucht bei Ebay mehr als einen Account...! :D
    Oder besser gar keinen... Kostet weniger Nerven... :rolleyes::(



    Ich hab zum Glück schon einen neuen :D

  • Wie lange kann man nach dem Verkauf warten?


    Hallo


    Keine Ahnung ob das schonmal gefragt wurde.
    Jedenfalls habe ich einen Artikel am Sonntag verkauft, und dem Käufer direkt danach per Ebay-Mail nochmal die Kontodaten zukommen lassen. Bisher habe ich von dem Käufer weder eine Nachricht, noch eine Überweisung bekommen.
    Nun stellt sich eben die Frage:
    Wie lange soll ich noch warten? Was kommt dann? Noch eine Mail an den Käufer? Ab wann bei Ebay Melden?


    Link zur Auktion


    Irgendwie habe ich mit dem Teil kein Glück. Vor längerer Zeit schonmal "verkauft" der Käufer hat sich auch nur mal kurz gemeldet, und nie bezahlt. Ging damals bis zum Anwalt der Fall. Dann mehrfach angeboten, aber keine Käufer gefunden, und jetzt wieder einen der nicht zahlt. Irgendwas mach ich falsch...

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Bleib mal locker ;)
    Ich zb. hab am sonntag ebenfalls was ersteigert, habs montag überwiesen (ganz normal zettel auf der Bank ausgefülllt, also nicht online) und heute war das Geld ist heute auch erst bei dem Verkäufer eingegangen.
    Vielleicht hat er erst Dienstag oder Mittwoch überwiesen.


    Und ich probiere immer die Käufe mit möglichst wenig "Schreibkram" zu erledigen. Sprich: Er teilt mir möglichst binnen 24 Std die Bankverbindung mit, ansonsten schreib ich ihn mal an. Dann überweis ich und warte auf die ware. Nur wenns Probleme fragen o.ä. gibt, schreib ich ihm ne Nachricht. Warum unnötige Emails schreiben?

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