Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • @ booner,
    vielen Dank für die ausführlichen Informationen.
    Hab nur eine Frage:
    Ich habe selbst versucht, bei DHL einen Nachforschungsauftrag für die Skier zu eröffnen. Dort sagte man mir dann, dass dies nur der Absender machen kann und ich als Empfänger darüber leider nicht zu entscheiden habe. Daher kann ich doch als Käufer gar nicht direkt mit DHL in Kontakt treten, sondern muss alles über den Verkäufer/Absender abwickeln, oder?
    Obwohl ja, da ich Privatkäufer bin, alle Rechte mit Abgabe des Paketes auf mich übergegangen sind, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Nein, es ist nicht Problem des privaten Verkäufers, da die Gefahr, den Kaufpreis bezahlen zu müssen obwohl man die Ware nicht erhält bereits mit Abgabe der Skier an DHL auf den Käufer übergegangen ist....


    Das Problem bei der DHL ist doch aber, dass ich als Käufer absolut gar nichts machen kann. Ich bin vom Verkäufer abhängig, dass ich mein Geld kriege und wenn er nichts macht, dann bekomme ich mein Geld nie. Den Nachforschungsantrag kann ich als Käufer nicht stellen. :flop:

    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
    "Wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus."- Abraham Maslow
    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Und wer hätte es gedacht, die Sendung ist natürlich verloren gegangen. Nachforschungsauftrag ist vom Absender gestellt worden.


    Und ist doch alles soweit im Rahmen.
    Der VK teilt Dir das Ergbnis des Nachforschungsauftrags mit, mit diesem darfst Du Dich dann 3-6 Monate mit DHL rumschlagen und darauf hoffen, dass die Dir das Geld erstatten.

  • Re: Re: Sellers Best Friend



    Hi maretzky,


    auf folgender Seite wirst Du fündig: http://www.technikcentral.de/index.php


    Gruß smh

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Ich habe selbst versucht, bei DHL einen Nachforschungsauftrag für die Skier zu eröffnen. Dort sagte man mir dann, dass dies nur der Absender machen kann und ich als Empfänger darüber leider nicht zu entscheiden habe. Daher kann ich doch als Käufer gar nicht direkt mit DHL in Kontakt treten, sondern muss alles über den Verkäufer/Absender abwickeln, oder?
    Obwohl ja, da ich Privatkäufer bin, alle Rechte mit Abgabe des Paketes auf mich übergegangen sind, oder?


    Tja, bei DHL baut man auf Verzögerung und Abwimmelung. Wenn alles noch zwischen Verkäufer und Käufer koordiniert werden muss, wird es halt kompliziert, dauert doppelt so lang und viele geben entnervt auf. Erst Recht, wenn es wegen der Sache zum Streit zwischen Verkäufer und Käufer kommt.


    Fakt ist, dass der Empfänger materiell-rechtlich aus §§ 421 I 2, 425 HGB anspruchsberechtigt ggü. dem Frachtführer ist. Ebenso kann er direkt gegen ihn vorgehen, wenn er die Ansprüche vom Verkäufer abgetreten bekommt.


    DHL verweist gerne auf ihre AGB. Nur haben die im Verhältnis Empfänger - DHL i.R.d. §§ 421ff. HGB keine Relevanz.


    Vielleicht hilft es, DHL per Einschreiben den Schaden mitzuteilen, Nachweise für die Schadenshöhe beizubringen und die Legitimation mittels Kopie des Einlieferungbelegs nachzuweisen und eine Frist zur Begleichung des Schadens zu setzen bzw. die Zahlung anzumahnen.


    Für den Fall der schuldhaften Nichtleistung trotz Fälligkeit und Mahnung käme DHL in Schuldnerverzug und hätte grds. erforderliche Rechtsverfolgungskosten (RA, Mahnverfahren etc.) zu ersetzen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Stev2000
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…em=110084796931&rd=1&rd=1


    hier der link
    was ich noch vergessen habe
    der akku war auch so gut wie kaputt, das handy war nach dem laden sofort wieder leer
    aber es geht ja eigentlich nur da drum das der gute herr mein geld nicht zurücküberweisen will


    Hat der Verkäufer angeboten, den Kauf rückazuwickeln oder wollte er nur die Mängel iin Augenschein nehmen?



    Haftungsausschluss wurde jedenfalls keiner vereinbart. Mängel wie toter Akku und heftige Gebrauchsspuren treten auch nicht von heute auf morgen auf.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Mal etwas anderes, ist sowas eigentlich erlaubt?


    Artikelnummer: 320081901982


    In den AGB von eBay steht ja, die Ware muß innerhalb von 4 Wochen geliefert werden.


    Der Verkäufer teilte mir auf meinen Einwurf


    Zitat

    Das ist natürlich sehr toll, dass man dann die Grundgebühr schon mal für einige Wochen bezahlen darf, während man auf das Handy wartet – sehr seriös!


    nun folgendes mit:


    Zitat

    Kleine Anmerkung: Sie bekommen die Karten natürlich nach erfolreich abgeschlossener Prüfung und können diese natürlich auch sofort nutzen. Das Handy wird nachgeliefert. Die Verträge sind somit aktiv und auch nutzbar.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • ja erst wollte er das handy nicht zurücknehmen
    dann hat er aber gesagt
    ok schick es zurück



    und nun überweist er das geld nicht mehr zurück

  • Hallo!


    Nach jahrenlangen Sträuben habe ich mich endlich dazu gezwungen bei Ebay was zu verkaufen.Das hat auch funktioniert,nur weiss ich jetzt nicht richtig weiter. Ich habe eine eine PayPal Mitteilung erhalten,das die zu bezahlende Summe bereitgestellt gestellt wurde,aber nocht aktiviert wurde. Was muss ich jetzt machen? Die Ware senden und der Käufer schaltet die Summe nach Empfang der Ware frei oder muss ich warten bis das Geld freigegeben wurde?


    Danke schon einmal im Vorraus!

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