Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Auch Sperrgut ist bis 500€ versichert - m.E. gibt es bei einem Sendungsverlsut keinen Diskussionsbedarf mit DHL - wenn das Paket weg ist ist es weg - den Kaufnachweis kann man problemlos mit Ausdrucken aus "Mein eBay" erbringen und gut is.


    Diskussionen gibt es i.d.R. nach meinen Erfahrungen nur bei Beschädigungen - dann wird die Schuld gerne von DHL, Hermes und Co auf den Versender geschoben wenn angeblich die Verpackung nicht ausreichend war usw.

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Ok, aber wie sieht es aus mit dem Zeitpunkt der Erstattung, kann ich dem Verkäufer sagen, dass ich jetzt die 279,- Euro zurück haben möchte und er sich das Geld von DHL erstatten lassen soll, oder muss ich warten, bis der Absender das Geld von DHL erstattet bekommen hat und habe erst dann einen Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises?

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Ok, aber wie sieht es aus mit dem Zeitpunkt der Erstattung, kann ich dem Verkäufer sagen, dass ich jetzt die 279,- Euro zurück haben möchte und er sich das Geld von DHL erstatten lassen soll, oder muss ich warten, bis der Absender das Geld von DHL erstattet bekommen hat und habe erst dann einen Anspruch auf die Erstattung des Kaufpreises?


    Sollen wir hier Rätsel raten?


    Wie wäre es mit einem Link zum Angebot? Es ist nicht ganz unerheblich, ob es ein Verbrauchsgüterkauf war oder nicht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Und habe ich das Recht, den Kaufpreis schon sofort erstattet zu bekommen, oder muss ich solange warten, bis DHL dem Absender das Geld gezahlt hat und ich es dann von Ihm bekomme?


    Das weiß ich leider nicht, aber im April sind es zwei Jahre seit mir ein zugesendetes Paket verloren gegangen ist und ich habe bis heute kein Geld gesehen. Seit mehreren Monaten meldet sich der Verkäufer auch nicht mehr. Übrigens ein User aus diesem Forum. Habe ihn jetzt mehrmals angeschrieben, per Mail und PN. Warte jetzt noch ein Weilchen ab, weil ihm vielleicht gewisse Umstände gerade kein Internetzugang zulassen, aber werde dann zum Anwalt gehen. Hab zum Glück alles gespeichert und auch nochmal mit der Post telefoniert, dass sich da schon seit längerem von Verkäuferseite nichts mehr getan hat.


    Als Tip, wenn du es irgendwie bewerkstelligen kann, dann versuche das Geld jetzt zu bekommen. Vergiss die Ski und sonstige Versuche. Sollte dem Verkäufer sein Problem und so sieht es auch die Post, denn nur der Verkäufer kann sich um die Gelderstattung kümmern. Du sitzt quasi verloren da. Also, verlange gleich das komplette Geld zurück.

    "Es ist schon alles gesagt! Nur noch nicht von allen!" - Karl Valentin
    "Wenn mein einziges Werkzeug ein Hammer ist, sieht jedes Problem wie ein Nagel aus."- Abraham Maslow
    Jeden Tag verschwinden Rentner im Internet, weil sie gleichzeitig alt und entfernen drücken.

  • Das würde ich allerdings auch so machen - erfahrungsgemäß dauern Erstattungen seitens DHL und Co eine Weile - auch wenn es unfair klingt, aber das ist soweit ich weiss nicht Dein Problem, sondern das des Verkäufers ...


    mo12 - Anmerkung: ich habe (leider) unzählbare, langwierige Erfahrung mit DHL und Co hinter mir was verlorene oder beschädigte Sendungen betrifft aber 2 Jahre halte ich für unrealisitisch - der extremste Fall waren bislang ca. 5 bis 6 Monate Wartezeit für die Erstattung einer Nachnahmesendung


    In Deinem Fall gibt es nur wenige Möglichkeiten: der VK kümmert sich nicht um das Problem oder ist einfach unfähig die nötigen Nachweise beim Dienstleister einzureichen oder er führt Dich an der Nase herum - an derartige Verzöhgerungen bei DHL und Co kann ich nicht glauben. Fristen und Anwalt hätte es bei mir da schon nach spätestens einem halben Jahr gegeben - mein Rat: auf keinen Fall länger warten!

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • tribal-sunrise:


    Ich denke, ich werde genauso vorgehen und mich nochmal mit dem Verkäufer in Verbindung setzen und freundlich auf eine Erstattung der 279,- Euro pochen. Hab schon von den vielen negativen Erfahrungen mit DHL gehört und hier auch gelesen, und ich hab auch keine Lust, monatelang auf mein Geld zu warten.

  • Nein, es ist nicht Problem des privaten Verkäufers, da die Gefahr, den Kaufpreis bezahlen zu müssen obwohl man die Ware nicht erhält bereits mit Abgabe der Skier an DHL auf den Käufer übergegangen ist. Aus diesem Grund wäre bspw. ein Rücktritt des Käufers wegen Nichtleistung gesperrt bzw. bei Unmöglichkeit der Leistung (wovon ja auszugehen ist, da Skier nicht mehr auffindbar) würde der Verkäufer von der Leistung frei, behielte aber seinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung (bzw. falls dieser bereits erfüllt wurde, kann der Käufer den Kaufpreis nicht zrucükverlangen).


    Ein Schadensersatz ließe sich gegen den Verkäufer nur dann begründen, wenn er entgegen einer Versandvereinbarung gehandelt hätte (was hier augenscheinlich nicht der Fall ist).


    So bleibt nur die direkte Inanspruchnahme von DHL durch den Käufer gem. §§ 421 I 2, 425 HGB oder eine Inanspruchnahme durch den Käufer aus (vom Verkäufer) abgetretenem Recht wegen Pflichtverletzung des Frachtvertrags (ggf. ist der Verkäufer im Rahmen der Grundsätze der Drittschadensliquidation zur Abtretung dieser Ansprüche verpflichtet).


    Grds. müsste DHL in natura leisten, d.h. identische Skier beschaffen. Dies ist bei gebrauchten Dingen jedoch selten möglich, daher würde DHL dann Geldersatz in Höhe des objektiven Wertes der Skier schützen. Dieser lässt sich oftmals am Kaufpreis bemessen. Sollten die Skier aber nachweisbar weitaus mehr wert gewesen sein als der Kaufpreis, so deckelt der Kaufpreis nicht die Höhe des Schadens.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wobei ich gerade sehe dass es sich bei Dir um einen Privatverkauf handelt - da liegt die Sachlage juristisch AFAIK etwas anders - der Gefahrübergang findet hier bereits beim Abschicken statt - d.h. in diesem Moment liegt die "Preisgefahr beim Untergang der Sache" bei Dir. Diese ist zwar grundsätzlich gesichert da ja versicherter Versand gewählt wurde aber ich habe in diesem Zusammenhang leider keine Erfahrungswerte ob Du nun verpflichtet werden kannst auf die Erstattung seitens DHL zu warten oder ob der Verkäufer in Vorleistung treten muss.


    EDIT: booner war schneller ;)

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!