Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Privatverkauf hin oder her, es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen.


    Gemäß §434 BGB liegt ein Sachmangel vor (die Ware entsprach nicht der Beschreibung). Der Käufer hat somit ein Recht auf Nacherfüllung oder Beseitigung des Mängels (§439 BGB). Beides sollte in deinem Fall nicht möglich sein, somit kann der Käufer eine Rückabwicklung fordern.

  • Der Käufer könnte wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ggfs. wäre sogar der Straftatbestand des Betrugs erfüllt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • So, heute hat wieder einmal ein Mitglied der Nigeria-Connection ein Handy von mir erworben!


    Sein Account ist in den USA registriert, ich selber biete lediglich einen Versand nach Deutschland an, Bezahlung bei Abholung wurde ebenfalls nicht aktiviert, wie zur Hölle konnte er den Artikel denn erwerben? :confused:

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Das ist kein Problem für Ihn.
    Du musst unter deinen Einstellungen explizit angebeten, dass Mitglieder aus Ländern, in denen du nicht angemeldet bist, nicht auf den Artikel bieten können.
    Nur über den Versand nach Deutschland das Ganze auszuschliessen, bringt Dir nichts.


    Einstellen kannst du das ganze in Mein Ebay -> Einstellungen -> Eingeschränkter Käuferkreis -> Käufer, die in Ländern angemeldet sind, in die ich keine Ware verschicke

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Das ist kein Problem für Ihn.
    Du musst unter deinen Einstellungen explizit angebeten, dass Mitglieder aus Ländern, in denen du nicht angemeldet bist, nicht auf den Artikel bieten können.
    Nur über den Versand nach Deutschland das Ganze auszuschliessen, bringt Dir nichts.


    Einstellen kannst du das ganze in Mein Ebay -> Einstellungen -> Eingeschränkter Käuferkreis -> Käufer, die in Ländern angemeldet sind, in die ich keine Ware verschicke


    Danke, das hatte ich noch nicht gemacht.

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!

  • Kein Problem, jetzt kannst du über die Angabe, in welche Länder du verschickst auch einstellen, wer auf den Artikel bieten darf und wer nicht.
    Hatte selbst schon ein paar Mal Ärger mit der Nigeria-Connection, man bekommt zwar seine Gebühren erstattet, aber ist trotzdem immer ärgerlich, wenn die auf einen Artikel bieten.

  • So, nach langer Zeit bei ebay fast ohne Probleme, hat es nun auch mich erwischt:


    Einen Artikel bei ebay.de gekauft (ca. 30 Eur).
    In der Artikelbeschreibung stand 6,90Eur versicherter Versand.


    Der Artikel kommt und kommt nicht; Reaktion des Verkäufers: "Ich habe den Maxibrief aber schon vor Tagen bei der Post abgegeben."


    Der Maxibrief ist natürlich nicht versichert und die Ware so wie es aussieht vom Postlaster gefallen.

  • Wenn du für versicherten Versand bezahlt hast und er es als unversicherte Warensendung verschickt hat, muss er dir wohl oder übel alles erstatten.

  • Kein Problem, nur ne Frage.... kann man die Suche auch so einstellen, das nur zur Abholung eingestellte Sachen angezeigt werden ?

    Nix..............

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