ZitatOriginal geschrieben von Brainstorm
Verpflichtet im Übertragenen Sinn. Ich finde es gehört einfach zum guten Ton, daß der Käufer eben wie ein paar Beiträge weiter oben nicht Tagelang schwitzen muß, ob das Geld nun eingegangen ist, oder nicht.
Ist schon klar, daß es zu einer echten gesetzlichen Vorschrift nie kommen wird. So war das auch nicht gemeint.
Wen ich al VK einen Artikel als "Zahlung erhalten" markiere, sieht der Käufer das nicht!?
Das käme dem was du meinst doch nahe...!?