Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hallo,
    ich möchte vielleicht einen archos gmini 402 von einem deustchen händler mit irischem stadtort kaufen. Es ist von 12 monaten garantie die rede.
    gilt diese von seiten archos? und wenn ja, bietet archos europaweite (weltweite) Garantie an? (ich habe auf deren homepage http://www.archos.com leider keine infos gefunden )


    mfg der hsveler


    ps: ich habe im kleinkram das selbe gepostet, allerdings denke ich, dass es hier besser aufgehoben ist;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Lady X
    Ich hoffe dadurch nicht hinter Gittern zu landen *angsthab*


    da brauchste keine Angst zu haben. Ist ne gängige Praxis, PP-Karten auf irgendwelche Personen zu registrieren (dann bekommt der 'Händler' wohl Provision) und die dann günstig bei ebay zu verkaufen.


    Wenn die jetzt auf deinen Namen registriert ist wird jetzt wohl alles seine Richtigkeit haben. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von boecki
    da brauchste keine Angst zu haben. Ist ne gängige Praxis, PP-Karten auf irgendwelche Personen zu registrieren (dann bekommt der 'Händler' wohl Provision) und die dann günstig bei ebay zu verkaufen.


    Wenn die jetzt auf deinen Namen registriert ist wird jetzt wohl alles seine Richtigkeit haben. :)


    Vielen Dank, ich hatte echt Angst.


    Die Unterlagen zum Umschreiben bekomme ich erst noch von PH zugeschickt.


    Du hast mich Berühigt *erleichterstes Aufatmen*

    Grüße Lady X


    eReader: Tolino Shine 3 m. Skoobe Kombiflat - Jahresabo

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  • Habe auch ein Problem:
    Ich habe einen GPS Reciever ersteigert und Montag das Geld überwiesen.
    Es kam aber noch keine Bestätigung,dass die Zahlung eingegangen ist.
    Muss ich mir schon Sorgen machen?


    PS:Kann mir der Verkäufer erst die Email mit der Zahlungsbestätigung schicken wenn ich den Artikel als bezahlt markiert habe?


    Vielen Dank! :top:


    MfG

  • hecke: Montag ? Vor zwei Tagen ? Vielleicht ist das Geld ja auch noch nicht angekommen oder der Verkäufer hat noch nicht nachgeguckt.


    Ich fahr auch nicht jeden Tag zur Bank und hol mir Kontoauszüge, und Online-Banking nutz ich auch nicht.


    Mal ganz abgesehen davon das es ja evtl. auch Verkäufer gibt die den Zahlungseingang gar nicht erst bestätigen sondern den Artikel einfach so dann schicken.


    Da würd ich mir noch keinen Kopp machen...

  • vielen dank für deine antwort.habe mir wirklich schon zu früh sorgen gemacht.war nur nicht das aller günstigste.abwarten...


    vielen dank :top:


    mfg hecke :top:

  • Ich hab das bisher äußerst selten Erlebt, daß ein Verkäufer eine Zahlungsbestätigung schickt. Wenn dann sowiso nur bei Händlern die über ebay verkaufen. Privatleute schicken sowas scheinbar nur in den seltensten Fällen. Obwohl ich der Meinung bin, daß sowas Pflicht werden sollte.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm
    Ich hab das bisher äußerst selten Erlebt, daß ein Verkäufer eine Zahlungsbestätigung schickt. Wenn dann sowiso nur bei Händlern die über ebay verkaufen. Privatleute schicken sowas scheinbar nur in den seltensten Fällen. Obwohl ich der Meinung bin, daß sowas Pflicht werden sollte.


    Hallo,


    warum sollte ich al VK verpflichtet werden, dem Käufer den Zahlungseingang zu bestätigen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Mastermaster
    warum sollte ich al VK verpflichtet werden, dem Käufer den Zahlungseingang zu bestätigen?


    Verpflichtet im Übertragenen Sinn. Ich finde es gehört einfach zum guten Ton, daß der Käufer eben wie ein paar Beiträge weiter oben nicht Tagelang schwitzen muß, ob das Geld nun eingegangen ist, oder nicht.
    Ist schon klar, daß es zu einer echten gesetzlichen Vorschrift nie kommen wird. So war das auch nicht gemeint.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Habe auch ein Problem:
    Ich habe einen GPS Reciever ersteigert und Montag das Geld überwiesen.


    Im Massagemonsterbeitrag verweist Du "stolz" darauf, dass Du noch nicht geschäftsfähig bist, mischt aber bei Ebay mit?


    Ich meine mich dunkel erinnern zu können, dass man lt. AGB mindestens 18 sein muss um da mitzumischen...


    EDIT:
    Stimmt:
    "Schritt 1: Geben Sie Ihre Kontaktinformationen und persönlichen Daten ein.


    Zu Ihren Kontaktinformationen zählen Ihr Name, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer. Zu Ihren persönlichen Daten zählt Ihr Geburtsdatum, das benötigt wird, damit wir überprüfen können, ob Sie bereits 18 Jahre alt sind. "


    *kopfschüttel*


    Vielleicht täten da ein paar Sozialstunden ja wirklich mal ganz gut ;)

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