Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    Ich bekomme bezüglich eines Artikels den ich versteigere von sehr vielen Leuten eine Anfrage auf einen Sofort Kauf. Wenn ich darauf eingehen würde, wäre das Illegal? Könnte ebay mir Probleme machen, wenn ich die Auktion lösche oder beende?


    theoretisch ist es verboten eine Auktion vorzeitig zu beenden, wenn schon Gebote vorliegen.


    Trotzdem wird es natürlich oft gemacht und von ebay auch nicht bestraft...mußte dann halt alle Gebote streichen und als Grund kann man auswählen sowas wie "Artikel ist zerstört" oder "steht nicht mehr zum Verkauf" o.ä

  • DAnke für die schnelle Antwort :)


    Dann werde ich den Artikel wohl normal versteigern, ich muss ja sowieso die ebay Gebühren zahlen, egal welche Art ich wähle

    Vier Dinge die größer sind als alle anderen:


    Frauen und Pferde und Macht und Krieg

  • Du kannst dein Angebot regelmäßig nicht mehr eigenmächtig beseitigen. Liegen bereits Gebote vor, und beendest du die Auktion ohne dass dir z.B. ein Anfechtungsgrund wegen eines Irrtums bei Abgabe des Angebotes zusteht, wird der im Zeitpunkt der Beendigung Höchstbietende zum Käufer.


    Ggf. hast du dich dann zweimal zum Verkauf verpdlichtet, und das erste Mal meist weit unter Wert.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    In der Tat rate ich oft eBay-Käufern zum Mahnverfahren. Lieferung anmahnen, vom Kaufvertrag zurücktreten und Rückzahlung des Betrags fordern, Betrag anmahnen, Mahnbescheid.


    Ich hätte da mal ein Problem... ;)



    Verkauf eines Gegenstandes Anfang Dezember, der Käufer bekommt das nicht auf die Reihe mir das Geld zu überweisen. Am 14.12. ist es da, am 15.12. geht das Paket raus.
    Am 24.12 ist es nicht eingetroffen (Ausland) und der Käufer droht mir. Nach den Feiertagen erhalte ich einen eingeschriebenen Brief, dass der Käufer von dem Vertrag zurücktritt und das Geld wiederhaben will. Sonst Anwalt, Gericht etc.


    Das Paket ist noch Unterwegs, lt. Hermes konnte der Empfänger nicht gefunden werden.


    Auf die Bitte über Ebay, mir die richtige Adresse zu nennen, reagiert der Käufer nicht.


    Das Paket wird jetzt zurückgeschickt, ich müsste es nächste Woche bekommen.


    Was tun? Geld zurücküberweisen, auf eine Abnahme bestehen, auf seinen Anwalt warten?

  • Angemessene Frist zur erneuten Portozahlung und Nennung zustellungsfähiger Adresse setzen, für den Fall des erfolglosen Verstreichens die Enstsorgung des Gegenstands androhen :)


    Wieso sollte der Käufer zurücktreten können? Ich denke nicht, dass vereinbart worden ist, der Kaufvertrag solle mit Lieferung bis spätestens 24.12.06 stehen und fallen?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Angemessene Frist zur erneuten Portozahlung und Nennung zustellungsfähiger Adresse setzen, für den Fall des erfolglosen Verstreichens die Enstsorgung des Gegenstands androhen :)


    Wieso sollte der Käufer zurücktreten können? Ich denke nicht, dass vereinbart worden ist, der Kaufvertrag solle mit Lieferung bis spätestens 24.12.06 stehen und fallen?


    Soll ich ihm auch per Einschreiben drohen?
    Angemessene Frist? 7 Tage?


    Ich hatte in meiner E-Mail geschrieben, dass er mit etwas Glück schon vor Weihnachten seine Sachen haben könnte, aber dass ist nur die Aussage von Hermes gewesen, nicht meine.


    Falsch im Sinne des Rechtes habe ich nichts gemacht? Info über Versand ist erfolgt, inkl. Nennung der Paketnummer und möglichkeit des Trackens. Die Verzögerung ist lediglich durch sein Nichtüberweisen und durch die falsche Adresse entstanden.
    Er hat sogar einen Scan des Paketzettels erhalten. Das wird ihm hoffentlich auch sein Anwalt verklickern, dass der Fall für ihn relativ hoffnungslos ist, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von Bilo
    Ich bekomme bezüglich eines Artikels den ich versteigere von sehr vielen Leuten eine Anfrage auf einen Sofort Kauf. Wenn ich darauf eingehen würde, wäre das Illegal?
    Könnte ebay mir Probleme machen, wenn ich die Auktion lösche oder beende?


    Zitat

    Original geschrieben von boecki
    theoretisch ist es verboten eine Auktion vorzeitig zu beenden, wenn schon Gebote vorliegen.
    Trotzdem wird es natürlich oft gemacht und von ebay auch nicht bestraft...mußte dann halt alle Gebote streichen und als Grund kann man auswählen sowas wie "Artikel ist zerstört" oder "steht nicht mehr zum Verkauf" o.ä


    Wie booner bereits gesagt hat: das kann Schwierigkeiten geben! Wenn du die Auktion abbrichst, warum auch immer, wenn schon Gebote vorliegen!


    Besser:
    Mit dem VK einigen (auf Preis usw), dann einen Betrag bieten damit man Höchstbietender ist, und dann erst die Auktion vom VK beenden lassen! Dann seid ihr beide auf der sicheren Seite! :top:
    Nachdem ich mit sowas ähnlichem schonmal Stress hatte mache ich das häufig so (aber nur noch genau so)... :D

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Ich würde ihm überhaupt nicht drohen. Ein Einschreiben kostet auch wieder nur Geld.



    Ich würde ihm eine email schicken, darin erklären, dass mit Übergabe an Hermes ordnungsgemäß, also auch rechtzeitig geleistet worden ist und die Erfüllung des Vertrages nur dadurch verzögert bzw. verhindert wurde, dass der Käufer seiner Vorleistungspflicht verspätet nachgekommen bzw. er eine falsche Adresse übermittelt hat.


    Ist das zufällig ein Ösi?


    Wenn der Versand wie vereinbart an die vom Käufer genannte Adresse erfolgt ist, sehe ich keinen Raum für eine Pflichtvleretzung. Ein evtl. Verschulden seitens Hermes ist dem Verkäufer auch in keinem Falle zuzurechnen.


    Dagegen stellt die Nennung einer falschen Lieferadresse eine Pflichtverletzung dar.


    Von daher würde ich - sollte der Käufer bei seinem rüden Ton bleiben - meinen Hintern auch nur gegen Vorleistung einer entsprechenden Aufwandsentschädigung gen Post bewegen - zusätzlich zum Porto.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner


    Ist das zufällig ein Ösi?


    Ja.


    Ich hab aber evtl. auch einen Abtippfehler bei der Adresse gemacht, da bin ich mir aber nicht sicher solange ich nciht die verifizierte Adresse habe.


    Wenn er sich nicht meldet oder melden will, Pech gehabt?



    Danke bisher für die Info, booner. :top:

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