Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Fixl
    Danke leider finde ich keinen Teilnehmer dort mit diesem Namen und Adresse..
    Ich werd noch wahnsinnig.. :(


    Dann probiers mal bei deiner internationalen Auskunft, falls nicht zu teuer. Hier ind D kann man wählen, ob man sich nur aus elektronischen Verzeichnissen austragen lässt (eben die ganzen Onlineauskünfte oder CDs) oder auch aus der Auskunft.


    Oder schick mir mal ne PN mit den Daten, dann guck ich mal.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Käufer verlangt Rechnung...



    Grds. muss nur das mitgeliefert werden, was im Angebot auch aufgeführt worden ist. Ggf. kann der Käufer auch erwarten, dass serienmäßiges Zubehör mitgeliefert wird (z.B. Netzkabel) soweit nicht anders angegeben.


    Eine Rechnung ist aber kein Zubehör. Da im Angebot auch keine Rechnung zugesichert wurde, muss auch keine geliefert werden.


    Probleme kann man sich damit aber machen, wenn man im Angebot mit einer Herstellergarantie wirbt, keine Kaufrechnung hat, die Garantieleistungen aber an einen Kaufbeleg geknüpft sind.


    Wurde die Garantiekarte, die aufgeführt ist, mitgeliefert?


    BTW1: Der Käufer hat einen Anspruch auf eine Quittung, jedoch muss er deren Kosten tragen.


    BTW2: "Da es sich bei dieser Auktion um einen Privatverkauf handelt, schließe ich hiermit jegliche Garantie- und Umtauschansprüche aus" hat bei deinem Verkauf keine Wirkungen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • BTW1: Wie muss denn so eine Quittung aussehen? Kann ich dem Käufer so eine Ausstellen, dass er die Ware von mir erhalten hat? Oder wozu ist sowas gut?


    BTW2: Wieso hat dieser Satz keine Wirkung? Muss ich als privater Verkäufer Garantie übernehmen?


    Die Garantie-Karte habe ich ihm mitgeliefert.


    Mit der Herstellergarantie habe ich doch aber nicht geworben. Ich habe lediglich die Garantie-Karte als Zubehör im Lieferumfang aufgelistet. Oder reicht das schon?

  • Nachdem ich eine Anzeige bei Ebay erstattet habe, kam vor 20 Minuten diese Nachricht


    hallo, möchte mich erstmal für das nicht melden endschuldigen.
    Selbstverständlich ist das geld eingegangen- allerdings habe ich ein
    problem. ich hatte mich mit meiner frau nicht kurz geschlossen und habe das
    handy hier bei ebay angeboten - nun hat meine frau das handy privat verkauft
    weil sie keine kenntniß davon hatte das ich es bei ebay reingesetzt
    habe.nun bin ich in einer situation die mir sehr unangenehm ist. ich habe auch
    versucht ein neues zu bekommen um dieses zu schicken aber die waren alle zu
    teuer. ich kann ihnen nur anbieten das sie mir ihre bankdaten zukommen lassen
    und ich ihnen schnellst möglich das geld zurück überweise und
    noch 30 euro drauflege um den schaden den sie dadurch haben wieder gut zumachen.
    sie sehen an meinen bewertungen das ich niemand betrüge oder bewust warten
    lasse- kann mich nur sehr deutlich bei ihnen entschuldigen und auf ihr
    verständniß hoffen.die situation ist mir sehr unangenehm. hoffe auf
    ihr verständiß. mit freundlichen grüßen


    Na hoffentlich schickt er mir wirklich das Geld, ich werde ihm anschreiben, das er noch seine Nummer hergibt.


    Danke Booner, für deine große Mühe! :)

    „Wir hatten zwei Beutel Gras, 75 Kügelchen Meskalin, fünf Löschblattbögen extrastarkes Acid, einen Salzstreuer halbvoll mit Kokain und ein ganzes Spektrum vielfarbiger Uppers, Downers, Heuler, Lacher, einen Liter Tequila, eine Flasche Rum, eine Kiste Bier, einen halben Liter Äther und zwei Dutzend Poppers. Nicht, dass wir das alles für unsere Tour brauchten, aber wenn man sich erstmal vorgenommen hat, eine ernsthafte Drogensammlung anzulegen, dann neigt man dazu, extrem zu werden …“ Zitat FaLiLV

  • Re: Käufer verlangt Rechnung...



    Der Käufer ist wahrscheinlich davon ausgegangen das es eine Rechnung mit dazu gibt da bei Artikelzustand "Neu" dastand!
    Teile ihm mit das du keien rechnung hast bzw. nicht mitlieferst, es stand ja auch nichts davon in der Artikelbescheibung! Er hätte ja auch mal nachfragen können!


    Bei deinen nächsten Auktionen würde ich empfehlen detailiert hinzuschreiben wie der Lieferumfang ist! Und da auch so "Kennzeichnen" Also nicht Zubehöhr sonden Lieferumfang hinschreiben!
    Ich mache es auch so! Wenn du eine Rechnung dazu mitlieferst hinschreiben ansonsten nicht! Da kann man immer schön darauf verweisen!

    Was haftet an der Wand, aber reist durch die ganze Welt ?

  • Zitat

    Original geschrieben von lars1509
    BTW1: Wie muss denn so eine Quittung aussehen? Kann ich dem Käufer so eine Ausstellen, dass er die Ware von mir erhalten hat? Oder wozu ist sowas gut?


    Du bestätigst mit einer Quittung einfach den Empfang der Kaufpreiszahlung, evtl. noch die Namen und den Gegenstand des Vertrages eintragen. Datum und Unterschrift, das wars. Dient dem Nachweis, dass die Leistung erbracht worden ist.


    Zitat


    BTW2: Wieso hat dieser Satz keine Wirkung? Muss ich als privater Verkäufer Garantie übernehmen?


    Nein. Außerdem geht es wenn dann um die gesetzliche Mängelhaftung, nicht um eine Garantie. Eine Garantie muss niemand übernehmen, dass ist immer eine freiwillige Zusatzhaftung.


    Grds. haftest du um Rahmen der gesetzlichen Mängelhaftung auch als privater Verkäufer 24 Monate für anfängliche Mängel. Dies kann man als privater Verkäufer aber regelmäßig durch einen Satz wie "keine Mängelrechte" abbedingen, sog. Haftungsfreizeichnung.


    In deinem Fall verkaufst du aber neu hergestellte Ware. Dort erlaubt der Gesetzgeber es nicht, sich AGB-mäßig (solche "Garantieausschlüsse" bei ebay-Angeboten sind regelmäßig AGB) von der Haftung freizuzeichnen, wegen eines Klauselverbotes ist die entsprechende Freizeichnung dann unwirksam.


    Ebenso kann man sich nicht AGB-mäßig von der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen freizeichnen; dito für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.


    Solche Konstellationen müssen aus einem AGB-mäßigen Haftungsausschluss wiederum ausgenommen werden, damit der Ausschluss Rehctswirkungen entfalten kann.



    Zitat


    Die Garantie-Karte habe ich ihm mitgeliefert.


    Mit der Herstellergarantie habe ich doch aber nicht geworben. Ich habe lediglich die Garantie-Karte als Zubehör im Lieferumfang aufgelistet. Oder reicht das schon?


    Das habe ich ja auch nicht behauptet.


    Ich würde mich entspannt zurücklehnen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hi Leute!


    Habe folgendes Problem. Habe zwei Geschenke(Artikel) von meinem Cousin aus den USA geschickt bekommen. Hatte letztens einen Artikel bei Ebay drin und wurde von einem Verkäufer angeschrieben das er mich abmahnen würde wenn ich die Artikel nicht rausnehme. Einen hatte ich noch verkauft einer ist noch übrig. Wollten diesen jetzt einstellen. Habe mich aber an diese komische Mail zurück erinnert.


    Zitat

    Wir sind offizielle Händler des einzigen einfuhrberechtigten Importeurs Europas. Jeder nicht autorisierte Verkauf von XXXXX hat eine Abmahnung zur Folge.


    Ich bin kein Händler sondern Privatperson. Man kann mir doch nicht als Privatperson verbieten Artikel die ich nicht nutzen möchte zu verkaufen. Ich denke wenn es gewerblich ist, sieht es anders aus. Aber bei 2 Produkten? Wer kennt sich ein wenig mit Markenrecht aus? Weil das ganze sieht mir nach Einschüchterung aus, da der Bezug aus den USA tatsächlich um die Hälfte günstiger ist und jemand um seinen Gewinn bangt. Ich habe ja auch nichts dagegen, aber so dreist jemand anzuschreiben und zu drohen finde ich unterste Schublade. Euer Rat ist gefragt!

  • Sollen wir hellsehen? Ist es Abercrombie&Fitch?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Käufer in den USA, will Versand nach Spanien


    So, jetzt hat es mich scheinbar auch erwischt. Habe gestern noch während der Festpreisangebote-für-10-Cent Aktion meinen gebrauchten Laptop bei eBay reingesetzt (Betrag 535 Euro). Heute morgen um 10 Uhr hat nun ein Käufer aus den USA mit 0 Bewertungen und Registrierungsdatum 13.12.06 zugeschlagen, was ja an sich schon suspekt genug ist (seine Adresse ist in Washington DC, also wäre das dort 4 Uhr morgens gewesen). Noch dazu will er, dass ich den Laptop an seinen Bruder in Spanien verschicke, natürlich als Weihnachtsgeschenk. :rolleyes:


    Gegen 13 Uhr kam dann diese Mail:


    Mal abgesehen vom inkorrekten Englisch... Wie will der Typ an mein Geld kommen? Oder sitzt wirklich jemand in Spanien und will einfach nur den Laptop haben? Der Text der eMail sieht zumindest so aus, als könnte er mittels Onlineübersetzer Spanisch-Englisch erzeugt worden sein.


    Meine Bankverbindung ist sowieso bei eBay hinterlegt, muss ich Angst haben, dass dort jemand ohne meine Einwilligung per Lastschrift einkaufen geht?


    Bei eBay kann ich ja leider noch keine Unstimmigkeiten melden, aber gibt es ein Formular, um "Betrüger" zu melden? Bin bei den Kontaktformularen leider nicht fündig geworden bzw. finde nur Formulare, um betrügerische Verkäufer zu melden.


    Danke und Gruß,
    Moerlin

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