also könnte er auf seine AGBs beharren und das Geld behalten?
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Original geschrieben von booner
§§ 133, 157 BGB. Man wird das Angebot/ die Annahmeerklärung des "Verbrauchers" nur als ein Angebot/Annahmeerklärung, als Unternehmer kaufen zu wollen auslegen können.
Man kann doch nicht über §§ 133, 157, 242 BGB die Privatautonomie umgehen.
Dann schlösse ja plötzlich jeder mit jedem wirksame KVe, obwohl er gerade mit diesen keinen Vertrag schließen will. -
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Original geschrieben von lars1509
also könnte er auf seine AGBs beharren und das Geld behalten?Nein. Da ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, entfalten solche AGB-Klauseln, die den Verbraucher in seinen durch den Verbrauchsgüterkauf erweiterten Rechten beschneiden keine Wirkung, vgl. § 475 I 1 BGB
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Original geschrieben von Tipsy
Man kann doch nicht über §§ 133, 157, 242 BGB die Privatautonomie umgehen.
Dann schlösse ja plötzlich jeder mit jedem wirksame KVe, obwohl er gerade mit diesen keinen Vertrag schließen will.Wo umgehe ich denn die Privatautonomie? Muss sich der die § 474ff. BGB zu umgehen suchende Unternehmer halt besser absichern. Ich sehe da keinen Eingriff in die Abschlussfreiheit. Wenn ich mich in so unsicheres Fahrwasser begebe, und ein Angebot an eine so wenig eingegrenzte Empfängerschaft abgebe - selbst schuld.
Bei der „Unternehmereigenschaft“ fehlt es doch schon an der Abgrnezbarkeit – vgl. nur die „dual-use-Problematik“. Da kommt es auf die tatsächlich überwiegende Nutzung, und nicht
Auf die beim Kauf evtl. als überwiegend beabsichtige Nutzung an. Oder der selbständige Fahrradkurier (= Unternehmer i.S.d. BGB) kauf einen Fahrradschlauch für das Rad seines Sohnes.
Beim Kauf ist er „Unternehmer“ i.S. solcher Ausschlussklauseln.Wenn du es mir nicht glaubst:
Dort sogar privatschriftliche Vereinbarung eines Unternehmergeschäftes!
BTW: Sche*ß Wartungsarbeiten. Da lässt man einmal copy & paste weg ... :o
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Hab mal ne ganz blöde Frage,
kann man eigentlich so oft wie man will sein Bewertungsprofil von Privat auf öffentlich stellen, oder ist das Ganze ne einmalige Sache und danach nicht mehr änderbar? -
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Original geschrieben von devilsdance
Hab mal ne ganz blöde Frage,
kann man eigentlich so oft wie man will sein Bewertungsprofil von Privat auf öffentlich stellen, oder ist das Ganze ne einmalige Sache und danach nicht mehr änderbar?so oft du willst
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Ware bezahlt, Verkäufer meldet sich nicht, nix bekommen
Hallöchen!
Vorweg ich habe auch den Problemtread durchgelesen, und aber nix passendes gefunden.
Also ich habe ein nagelneues 8800 am 24.11.06 bei Ebay ersteigert. Am gleichen Tag per Online-Banking diese Summe überwiesen, und am Montag den 27.11.06 wurde das Geld von meinen Konto abgezogen.
Der Verkäufer ist in Anhalt-Sachsen daheim, und ich in Wien.
Seitdem rührt sich dieser nicht, obwohl er munter und fröhlich in der Zwischenzeit Bewertungen abgibt und auch dauernd positive bekommt.
Ich habe Ihn sicher 10 Mal schon angeschrieben, leider kam nie was zurück.
Dieser Verkäufer hat 27 positive Bewertungen, und diese Woche fünf neue postive bekommen.
Meine Mails habe ich von Ebay und meiner privaten Adresse versendet und es ist auch nichts im Spamordner verschwunden.
Die einzigen beiden Mails die ich bekommen habe, sind am Anfang die Kontodaten, und ein Dankeschön für den ersteigerten Artikel.
Nachdem es nicht um wenig Geld geht, werde ich langsam nervös, ich verstehe es nicht das derjeinge dauernd positve Bewertungen bekommt , aber mich ignoriert.
Wann kann ich rechtliche Schritte einleiten, und was würdet Ihr an meiner Stelle machen. :mad: -
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Käufer verlangt Rechnung...
Hallo,
neulich wurde mir als Käufer hier so fix geholfen, jetzt hätte ich eine Frage als privater Verkäufer.
Habe eine Anlage versteigert, von der ich allerdings keine Rechnung besitze. Daher habe ich in der Artikelbeschreibung auch nichts von einer Rechnung erwähnt.
Jetzt habe ich die Anlage verschickt, und der Käufer meldete sich, dass alles gut angekommen ist (hört sich ja schon mal gut an), er jedoch ganz gern die Rechnung von mir hätte.
Ich würde jetzt gern mal wissen (auch für zukünftige Auktionen), ob ich in der Beschreibung extra darauf hinweisen muss, ob zu der Anlage eine Rechnung existiert und mitgeliefert wird, oder nicht.
Was muss ich tun, wenn der Käufer jetzt sogar vom Kauf zurücktreten möchte? Hätte er das Recht dazu?
Hier der Link zu meiner Auktion:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…em=260057529425&rd=1&rd=1Danke & Gruß
Lars -
Zitat
Original geschrieben von booner
Telefonnummer raussuchen, anrufen!Danke leider finde ich keinen Teilnehmer dort mit diesem Namen und Adresse..
Ich werd noch wahnsinnig..
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