Achso, vielen dank!
Das heißt aber jetzt, ich muss erst warten, bis das Mietglied geflogen ist, dann kann ich eine Gutschrift beantragen, richtig? Und solange muss ich wohl damit warten, bis ich mein Angebot wieder neu einstellen kann, oder?
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Achso, vielen dank!
Das heißt aber jetzt, ich muss erst warten, bis das Mietglied geflogen ist, dann kann ich eine Gutschrift beantragen, richtig? Und solange muss ich wohl damit warten, bis ich mein Angebot wieder neu einstellen kann, oder?
booner hat es Dir doch schon geschrieben das Du es jetzt melden sollst oder ?!
Also melde es und Ebay schreibt Dir wie Du es Dir selbst Gutschreiben kannst!
Noe
So schnell kann man vom privaten zum gewerblichen Verkäufer werden:
eBay-Urteil: Unternehmer wider Willen
Grüße, Öle
Mich nerven diese kriminellen Subjekte aus Nigeria auch langsam. Man kann nicht mal mehr nach Österreich oder andere EU Länder wegen diesen Irren verkaufen, obwohl man da mit manchen Modellen gutes Geld verdienen kann.
Ebay scheint da einfach nix dagegen zu unternehmen. Es muß doch möglich sein, diese Mafia innerhalb det zivilisierten europäischen Welt am bieten zu hindern.
Nabend,
hab mir einen Artikel gekauft den ich einen Tag später zurückgeschickt habe (Verkäufer akzeptiert Rücknahme, ist ein gewerblicher)
Der Verkäufer sagt, dass ich eine Mail von ebay beantworten soll, wo es um den Umtausch geht (irgendwas weger Provision).
Habe jedoch keine Mail bis heute bekommen, nur eine zwecks Bewertung des Verkäufers.
Muss ich den Verkäufer auch bei Umtausch der Ware bewerten?
Habe zwar viele Ebay Artikel bis jetzt gekauft, jedoch nie was umgetauscht.
Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet
MfG
Bilo
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Bilo
Nabend,
hab mir einen Artikel gekauft den ich einen Tag später zurückgeschickt habe (Verkäufer akzeptiert Rücknahme, ist ein gewerblicher)
Der Verkäufer sagt, dass ich eine Mail von ebay beantworten soll, wo es um den Umtausch geht (irgendwas weger Provision).
Habe jedoch keine Mail bis heute bekommen, nur eine zwecks Bewertung des Verkäufers.
Dann würd ich dem Verkäufer auch einfach sagen das du die Mail nicht bekommen hast und ihn bitten sie nochmal zu schicken.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Bilo
Muss ich den Verkäufer auch bei Umtausch der Ware bewerten?
Habe zwar viele Ebay Artikel bis jetzt gekauft, jedoch nie was umgetauscht.
Wäre nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet
MfG
Bilo
Bewerten müssen tust du nie!
Das ist alles freiwillig.
Aber wenn mit der Rücknahme alles klappt kannst du ihn ja trotzdem positiv oder zumindest neutral bewerten.
"zumindest neutral"? - das klingt als wäre das in der Situation das bessere
Mit welchem Hintergrund? - es ist doch alles zufriedenstellend verlaufen!?
So, ich hätte da auch mal ein Problem:
Habe bei ebay.com etwas bestellt und unvollständig geliefert bekommen. Nach zig Mails mit dem Verkäufer blieb nur die Möglichkeit einer Beschwerde über PayPal. Erst aufgrund der von mir eingereichten Beschwerde zeigte sich der Verkäufer einsichtig und bot an, mir 25 von insgesamt 105 $ zu erstatten. Quasi als Entschädigung. Damit war ich einverstanden.
Der Verkäufer bat mich die Beschwerde zurück zu ziehen um mir dann das Geld per PayPal überweisen zu können.
Diesen Fehler machte ich dummer Weise. Er hat natürlich nicht überwiesen und meldet sich nicht mehr...
Laut PayPal habe ich Pech gehabt. Wer eine Beschwerde zurückzieht, hat keinen Anspruch (auf gar nichts) mehr...
Kann ich da echt nichts mehr machen? :confused: Er hat mir immerhin mehrmals zugesichert das Geld zu zahlen.
Auf eine negative Bewertung erhalte ich garantiert eine Rachebewertung, bringt also auch nichts
Sven
Mobilcom - ebay - Widerruf
Hallo,
habe über ebay am 24.8. einen handyvertrag bestellt.
dieser wurde mir gestern per ident-bote übermittelt.
nun ist mir aufgeallen, dass ich echt nen bescheidenen vertrag unterschrieben hab (ja ich weiss, vorher genau lesen und so).
habe ich ein widerrufsrecht, denn der ebay händler schreibt in seinen agbs folgendes:
Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 2 Wochen widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Kenntnisnahme dieser Belehrung.
Bei Lieferung von Waren beginnt die Frist mit Erhalt der Ware. Mit der Freischaltung des Vertrages erlischt das Widerrufsrecht.
Sollten Sie uns mit einer Rufnummerportierung beauftragt haben, besteht kein Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig,
sobald wir auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden mit der Dienstleistung beginnen.
heisst das, dass ich den vertrag widerrufen kann?
wie gehe ich vor?
widerruf an deb händler und storno bei mobilcom?
ich habe die karte bisher nicht genutzt und werde dies auch nicht tun, die haben mir da eine nutzungsgebühr untergejubelt. war echt total versteckt dieser passus.
wäre dankbar um meinungen und hilfestellungen!
grüße timmel
Du hast bei ebay-Verträgen 1 Monat Widerrufsfirst. Die Frist beginnt frühestens mit Übermittlung der Belehrung über das Widerrufsrecht und dessen Folgen.
Allerdings darf die Karte noch nicht benutzt worden sein, also keine SMS und kein Gespräch erfolgt sein.
Das mit dem 1 Monat wird erst seit letztem Monat so gesehen. Ob das eine gefestigte Rechtsprechung wird, bleibt abzuwarten. 14 Tage hast du definitiv - die sind aber schon vorüber - es sei, denn du hast erst gestern eine Widerrufsbelehrung erhalten ...
Übrigens hat Deine Tastatur, mit der DU auch korrekt schreiben kannst. Das "Hallo" und den AGB-Auszug hast du ja auch groß geschrieben.
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