Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Booner & CH - ich danke Euch (warum hab ich das damals nicht gefunden :mad: )...


    Das mit den 90 Tagen kommt gerade so noch hin. Vielleicht bekomm ich ja doch noch etwas zurück - auch wenn es "nur" 175€ sind.
    Ich werd mich da jetzt mal durchlesen (ist mein erster Fall dieser Art).
    Wenn ich das auf den ersten Blick richtig sehe, fordert Ebay die nötigen Unterlagen bei mir an. Wielange dauert diese Rückmeldung von Ebay (bin die nächsten Tage wahrscheinlich nicht da) und wieviel Tage/Wochen muss man bis zu einer Rückerstattung rechnen?


    Ich hoffe, diese Privatinsolvenz des Verkäufers schreckt Ebay nicht ab, so dass ich evtl. doch nichts erstattet bekomme, auch wenn in diesem Fall betrügerische Absicht dahintersteckt. Mal schaun...


    Edit:


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Antrag muss spätestens 90 Tage nach Angebotsende gestellt werden.


    Es sind leider nur 60 Tage. :( Warum hab ich nicht schon früher mal nachgefragt... :rolleyes:

  • Ende Dezember 05 habe ich nen Käuferschutz gestellt. Mitte März kam dann die Bestätigung dass ich 175€ bekomme. In der Mail stand dass es bis zu 6 WOchen dauern kann bis ich das Geld bekomme. Seitdem habe ich nichts mehr gehört.

  • Hallo,


    Ich habe folgendes Problem:
    Neulich habe ich ein vermeintliches Schnaeppchen bei Ebay entdeckt. 175€ + 7€ Versand fuer ein neues Nokia 6280 aus VVL. Sofort zugeschlagen, da laut der Beschreibung kein Netlock vorliegt.
    Eigentlich hab ichs mir die ganze Zeit gedacht. Heute kam es an und es hat natuerlich den T-Mobile Netlock. Kann also meine Eplus-Karte nicht verwenden.


    Der Verkaeufer hat mir eben zurueckgeschrieben, dass er nichts weiter machen kann und ich solle doch einfach zu T-Mobile gehen, da die eh guenstiger waeren..


    Es handelt sich dabei um diesen Artikel:
    http://cgi.ebay.de/Nokia-6280-…ZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem


    Dieses Schreiben war dabei:



    Welchen Spielraum habe ich? Meint ihr, er geht auf eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises ein? Wie sollte ich dafuer am besten vorgehen?
    Schließlich ist der Artikel nicht so, wie er es beschrieben hat.

    Die Erinnerung an vergangene schöne Tage und die Hoffnung auf eine noch schönere Zukunft, das sind die zwei Faktoren, die wir zum Leben brauchen. (Karl Popp, 1944)

  • Ist doch ein Standarproblem: Der Simlock stellt einen (erheblichen) Sachmangel dar, unstreitig lag dieser auch schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vor. Ein Haftungsausschluss wurde nicht vereinbart.


    Daher kannst du nun z.B. Nachbesserung verlangen (die Beseitigung des Simlocks ist für den Käufer ja möglich), alle Kosten hierfür trägt der Verkäufer. Verweigert er die Nachbesserung oder bessert er nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder alternativ den Kaufpreis mindern.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Das Schwein hat da sogar "Frei für alle Netzte" rein geschrieben . . .
    Echt mies sowas . . .

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ist doch ein Standarproblem: Der Simlock stellt einen (erheblichen) Sachmangel dar, unstreitig lag dieser auch schon zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vor. Ein Haftungsausschluss wurde nicht vereinbart.


    Daher kannst du nun z.B. Nachbesserung verlangen (die Beseitigung des Simlocks ist für den Käufer ja möglich), alle Kosten hierfür trägt der Verkäufer. Verweigert er die Nachbesserung oder bessert er nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten oder alternativ den Kaufpreis mindern.


    rechtlich ist die Sache klar,wenn es simlock wäre.


    im Text steht aber nirgends , das es nicht netlocked wäre.


    Ich würde dem Verkäufer auch nicht unbedingt Absicht unterstellen, weil viele 08/15 Mobiltelefonierer kennen gar nicht das Feature Netlock, die tun eine andere Karte des gleichen Netzbetreibers rein, geht, also kein Simlock.


    Ärger wird es auf jeden Fall geben.

  • Jetzt mal ehrlich: Wenn ich ein 6280 für den Preis kaufen kann, bin ich erstmal über alle Maßen happy. ;)


    Nun hat das Gerät einen Simlock/Netlock, was auch immer, der allem Anschein nach per Code entsperrt werden kann (du weißt anscheinend auch wie das geht).


    Das ganze ist Arbeit von 5 Minuten - wenn überhaupt.
    Und jetzt willst Du den Preis auch noch drücken? Bei einem Gerät, welches Du ohnehin schon für ~70€ unter Marktpreis erworben hast? Mein Mitgefühl.


    Ich selber würde auch einen riesen Aufriss machen, wenn der Lock nicht ohne weiteres bzw. nur mit erheblichen Mehraufwand zu entsperren wäre, aber in diesem Fall? Handhabe es doch einfach wie 'mainframe1' meinte: Nicht jeder 0815-Verkäufer bei eBay, der alle zwei Jahre sein Vertragsgerät verkauft, weiß um die Lockproblematiken der Provider.


    Nimms hin und erfreu Dich an Deinem Schnäppchen. ;)


    Just my 2 cent's....

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"


  • Ich meinte oben natürlich Netlock. Ob Sim- oder Netlock ist egal, beides stelllt einen Sachmangel dar.


    Der Verkäufer muss auch nicht dazuschreiben, dass es nicht netlocked ist. Er muss, damit hinterher kein Sachmangel gerügt werden kann, nur negative Abweichungen erwähnen. Und der Netlock stellt einen Mangel dar, da das gerät damit von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit "Frei für alle Netze" abweicht. Auch ohne diesen Zusatz läge eine negative Abweichung von der Soll-Beschaffenheit vor, da es sich entweder schon nicht für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet bzw. zumindest aber von der Beschaffenheit üblicher Nokia 6280 abweicht. Die haben nämlich keine derartige Sperre.


    Etwas anderes könnte sich nur ergeben, wenn es bspw. als "T-Mobile Contract Pac Edition" angepriesen worden wäre, vgl. Brandingproblematik.


    Achja, habe ich vorhin überlesen: Eine "Selbstvornahme" bringt dem TE keine Ansprüche gegen den Verkäufer. Höchstens verliert er durch diese Manipulations seine Mängelrechte ggü. dem Verkäufer bzw. Ansprüche aus Herstellergarantie.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.


  • Ehrlich gesagt hatte ich mir das auch zuerst gedacht. Hab jetzt ein bisschen im Internet geschaut und leider feststellen muessen, dass der Entsperrcode fuer das 6280 (BB5-Plattform und nicht mehr DCT4) derzeit nicht berechenbar ist, sondern nur gegen Geld geklaut wird. Foglich faellt dieser Weg weg.


    Der Verkaeuft hat mir nun auch angeboten, dass ichs entweder selber verkaufe (wozu ich ja nicht seine Zustimmung brauche) oder er nimmts zurueck. Er meinte, dass er nun aber "auf Montage" ist und das Geld erst in 2 - 3 Wochen zurueckueberweisen koennte. Naja. Es hat fuer mich zwar nicht den Anschein, dass er mich betruegen will, aber unsicher ist das dann schon. Danke aber auf jedenfall fuer die Hilfe.



    PS: Will jemand ein tadelloses 6280 mit Netlock (T-Mobile) fuer 182€ exkl. Versand? :)
    http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=228951

    Die Erinnerung an vergangene schöne Tage und die Hoffnung auf eine noch schönere Zukunft, das sind die zwei Faktoren, die wir zum Leben brauchen. (Karl Popp, 1944)

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