ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von booner
Kommt drauf an. Um was geht es: Rückversand wegen Mangel zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung bzw. Rücktritt infolge Mangel oder Widerruf innerhalb von 14 Tagen?
Im ersten Fall trägt immer der Verkäufer die Rückversandkosten, im zweiten kann er dem Käufer auch bei einem Warenwert über 40€ vertraglich die Rückversandkosten auferlegen. Diese muss der Verbraucher aber nur dann zahlen, wenn er im Zeitpunkt des Zugangs des Widerrufs noch nicht den vollen Kaufpreis an den Unternehmer geleistet hat. Diese Regelungen sind im Verhältnis Unternehmer als Verkäufer und Verbraucher als Käufer zwingend.
Ich verstehe deine Frage nicht. Ansonsten siehe oben.
Sry, dachte war gut genug formuliert. Aber danke, dein erster ABsatz war hilfreich. Ich als Käufer werde also wohl für den Widerruf die Versandkosten tragen.