Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Wir brauchen ja nicht darüber zu diskutieren,wann irgendwas eintritt.Es gibt mehrere Meinungen dazu und wir haben auch andere Meinungen zu dem Thema.Mich hat nur das gestört:


    Zitat

    Wenn du die dumme Uschi bist, und dem Verkäufer bei Abgabe seines Angebots kein Irrtum unterlaufen ist bzw. er sich generell nicht über eine verkehrswesentliche Eigenschaft der Kaufsache geirrt hat, oder, wenn ein solcher Irrtum vorlag, und anzunehmen ist, dass er das Angebot bei Kenntnis der Sachlage nicht abgegeben hätte, er aber dir ggü. nicht oder nicht unverzüglich die Anfechtung erklärt hat, dann hast du m.E. gem. § 433 I 1 BGB einen Anspruch gegen den Verkäufer auf Lieferung und Übereignung des Handys nach Vorausleistung von 2,22€ zzgl. Porto oder gegen Zahlung von 2,22€ bei Abholung.


    Vielleicht haben wir uns auch falsch verstanden.Will ja kein Paragraphenreiter sein.Naja was solls ;) .

  • Zitat

    Original geschrieben von virus-k
    Wir brauchen ja nicht darüber zu diskutieren,wann irgendwas eintritt.Es gibt mehrere Meinungen dazu und wir haben auch andere Meinungen zu dem Thema.


    Diskutieren musst du mit mir nicht. Aber du solltest dann deine m.E. juristisch schlichtweg unzutreffenden Äußerungen



    Zitat

    Wenn ihm irgendetwas nicht passt,wie zum Beispiel das Bewertungsprofil eines Bieter,dann kann er sein Gebot löschen.


    und



    Zitat

    Die Angebote werden durch die Bieter abgegeben und wenn sie überboten werden,müssen sie ein neues Angebot abgeben.Die Annahme des Angebots erfolgt bei Auktionsende.Die Auktion des Verkäufers muss man daher als "Aufforderung an die Allgemeinheit ein Angebot abzugeben" sehen. (...)
    So lange die Auktion noch läuft,bin ich der Meinung,dass der Verkäufer Gebote löschen kann.


    wenigstens revidieren oder alternativ stichfest begründen können, da du jedenfalls einen anderen Standpunkt als die gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung vertrittst.



    Zitat


    Mich hat nur das gestört:


    Vielleicht haben wir uns auch falsch verstanden.Will ja kein Paragraphenreiter sein.Naja was solls ;) .


    Was konkret stört dich daran? Lies dir das verlinkte Urteil des OLG Oldenburg durch, dann wirst du erkennen das die Sachverhalte quasi identisch sind.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich werde auch nicht weiter diskutieren,da mir die Zeit dazu fehlt.Wenn dir das was ich schreibe nicht gefällt,kannst du ja deine Meinung posten.Es gibt sicher viele Meinungen dafür und es gibt auch Richter,die das anders entscheiden und begründen würden.Das Urteil bedeutet keineswegs,dass es so ist und nicht anders und dass ab sofort jeder Richter so entscheiden muss.Die Meinung,die du vertrittst leuchtet mir ein und ist ja auch nicht absurd,übernehmen würde ich es allerdings nicht als Ganzes.

  • virus-k:


    Bei mir an der Uni wird als herrschende Meinung aber genau Booners Meinung gelehrt...


    ich habe jetzt auf die schnelle auch keine anderen Höchstrichterlichen Urteile gefunden, die deine Thesen untermauern würden, zumal sie den Ausführungen des BGB zuwiderlaufen.

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Hallo! Also ich habe kürzlich bei ebay ein lonsdale london t-shirt gekauft. Das kam dann in einem alten Schukarton, ist schlecht verarbeitet und der Aufdruck wurde nach einmaligem Tragen schon brüchig. Außerdem steht innen "made in Turkey"... Der Verkäufer beharrt, aber darauf, dass es ein Orginal wäre und ich bin mir jetzt auch nicht sicher, ob es gefälscht ist oder nicht. Kann mir vielleicht irgendjemand nen Tipp geben!?

  • Am besten direkt bei Lonsdale anfragen, die sind sicher Heilfroh über solche Tipps. Die können dir auch garantiert sagen, woran du ein Original erkennst.

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Lonsdale-Artikel haben ein Hologramm auf den Papierzetteln, die an neuen Artikeln so herumhängen (verdammt, mir fällt das Wort nicht ein :D ) ...


    ja ich weiß, die ham eigentlich zwei, aber des hat nur eins...

  • eBay Problem: Verkäufer nach Auktion nicht mehr bei eBay angemeldet


    Hallo,


    kurze zur Vorgeschichte:
    Ich habe am Sonntag bei eBay ein Mobile Phone ersteigert. Nachnahme war vereinbart, Verkäufer wollte plötzlich nur noch nach erfolgter Überweisung liefern, auf zahlreiche weitere E-Mails hat er nicht geantwortet.


    Jetzt das Problem:
    Seit Dienstag, also 2 Tage später, ist der Verkäufer nicht mehr bei eBay angemeldet :eek:


    Meine Frage:
    Bin ich jetzt trotzdem noch zum Kauf des Artikels verpflichtet, oder kann ich die Angelegenheit als erledigt betrachten? Den Kaufbetrag habe ich natürlich nicht überwiesen (da Nachnahme vereinbart) und ich beabsichtige auch nicht, das Paket anzunehmen und zu bezahlen, falls mir der Verkäufer irgendetwas per Nachnahme zuschicken sollte.


    Andy :)

  • @ ChinaMobile


    Zum Kauf des Artikels wärst du nach wie vor verpflichtet.Hattest du überhaupt kein Kontakt mit dem Verkäufer gehabt?Wenn du das Paket sowieso nicht annehmen wirst,dann sag ihm das vorher,damit er dann nicht auf den Versandkosten sitzenbleibt,falls er den Artikel noch versenden will.

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