Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von luk001
    Jop, die Original-Mail. Habe gerade mit ner Freundin gesprochen (Referendarin im 2ten Jahr) und die meinte wenn er die Klage über nen Anwalt (wie angekündigt) eingereicht hätte, dann würde es anders ablaufen. Mal schauen was da noch kommt, habe jetzt gar nicht mehr auf die Mail reagiert.



    Dann hätte der RA die Klage vor allem auch beim örtlich zuständigen Gericht anhängig gemacht. Und das ist nämlich nicht das AG Bersenbrück :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Der Bersebrücker wirft anscheinend nur mit leeren Drohungen um sich. Ich denke die einzigste Konsequenz wird eine negative Ebaybewertung sein.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • luk001


    Worum zankt ihr euch denn im Moment eigentlich konkret?
    Bestehst Du auf Erfüllung, also Neulieferung eines OVP Gerätes da Du "einige" Geräte geordert hast und es lohnt? Oder verweigert er die Rücknahme nach Fernabsatzgesetz?
    Ich bezweifele stark, dass die Firma ein Verfahren eingeleitet hat, aber insgesamt wäre es mir ehrlich gesagt den Stress nicht wert, wenn nicht einige Geräte mit entsprechendem Weiterverkaufswert dranhängen.
    (Eine Rücksendung würde ich bei dem Knaben aber NUR mit einer postalischen Empfangsbestätigung durchführen, nachher hat er das Paket nicht bekommen.....)



    Shani Ace


    Also zuerst würde ich noch ein letztes Mal per Mail mahnen.
    Angemessene Frist für Ware oder Geld setzen (~7 Werktage), auf die ebay AGB's hinweisen (i.d.R. nur verfügbare Waren anbieten) und rechtliche Schritte vorbehalten.
    Wenn nichts passiert gleich über Mahnbescheid gehen, oder noch mal schriftlich per Eischreiben/Rüchschein anklopfen. Die Beweiskraft von Mails (gerade ohne digitale Signatur) ist z.T. noch etwas wackelig.


    Weiterführende Links - der erste zur Information, der zweite auch hilfreich, aber komerziell (bietet jedoch eine Kalkulation der Mahnkosten):


    http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahnverfahren.htm


    http://www.letzte-mahnung.de/



    Grüße,


    Yoko

  • Hallo,


    habe bei eBay ein neues Nokia Handy per Sofortkauf verkauft. Es stammt aus einem O2 Loop Paket, wurde auch mit Kaufbeleg u.Originalverpackung an den Käufer verschickt.
    Das Handy ist jedoch definitiv ohne jegliche Sperre (Sim-, Net-, o.was weiß ich sonst noch für ein Lock).

    Habe mich vor dem Verkauf selber davon überzeugt (D1, D2) !!!


    Gerät wurde auch schnell verkauft, Überweisung des Käufers kam ebenfalls zügig. Soweit also alles im grünen Bereich.
    Seitdem der Käufer das Telefon aber nun erhalten hat, fangen die Probs an. Er behauptet per mail, es handelt sich um ein Handy mit Simlock.
    Auf meine Nachfrage ob, u.wenn ja mit welcher Karte er zu dieser Erkenntnis kommt, antwortet er nicht.
    Vielmehr zitiert er in einer neuen mail die Beschreibung der Verpackung:...mit Simlock, entsperren kostet 99 €, o.2 Jahre warten.... etc.pp.
    Zudem fährt er nun schweres Geschütz durch Begriffe wir Wertminderung, Täuschung, Rückgabe auf meine Kosten, sowie richterliche Entscheidung auf. Deshalb habe ich erneut gebeten, daß er doch zunächst mit seiner Simkarte probieren soll, ob das Handy nicht vielleicht doch ohne Simlock ist.
    Die Vorwürfe des Verkäufers sind zwar vollkommen unbegründet, das ist mir schon bewußt, bloß wie soll ich mich verhalten???


    Wie würdet Ihr auf die Vorwürfe reagieren???


    Schließlich sind meine Bewertungen noch ohne Negative...


    Was würdet Ihr mir empfehlen???


    Gruß,
    Achim


  • Es ist doch genau andersrum... luk001 hat das Ding verkauft und der Käufer ist mit dem Zustand nicht einverstanden...

  • Es geht weiter, gerade kam folgende Mail:


    "Sehr geehrter Herr XXX ! Nach Überorpüfung durch einen weiteren Fachmann übergebe ich das Notebook der Staatsanwaltschaft -Osnabrück , die dann weiter entscheiden kann , ob es hinterlegt wird . Wie ich sagte, stimmen Ihre Angaben nicht , das Notebook ist keineswegs technisch Ok . das Notebook wurde bereits zuvor von Unkundigen geöffnet , Schrauben an der Unterseite fehlten und das ist natürlich feststellbar das dieses bereits vorher erfolgte. Es deutet alles daraufhin , das Reparaturversuche scheiterten und das Notebook dann in das Internet gestellt wurde. Die Gerichtskosten und Aufwendungen betragen bis jetzt ca 128,00 Euro. Warten wir also die gerichtlichen Entscheidungen ab !"


    Er schreib mich nicht direkt an, sondern immer über Ebay -> Fragen an den Verkäufer :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von luk001
    Es geht weiter, gerad kam folgende Mail:


    "Sehr geehrter Herr XXX ! Nach Überorpüfung durch einen weiteren Fachmann übergebe ich das Notebook der Staatsanwaltschaft -Osnabrück , die dann weiter entscheiden kann , ob es hinterlegt wird . Wie ich sagte, stimmen Ihre Angaben nicht , das Notebook ist keineswegs technisch Ok . das Notebook wurde bereits zuvor von Unkundigen geöffnet , Schrauben an der Unterseite fehlten und das ist natürlich feststellbar das dieses bereits vorher erfolgte. Es deutet alles daraufhin , das Reparaturversuche scheiterten und das Notebook dann in das Internet gestellt wurde. Die Gerichtskosten und Aufwendungen betragen bis jetzt ca 128,00 Euro. Warten wir also die gerichtlichen Entscheidungen ab !"


    Er schreib mich nicht direkt an, sondern immer über Ebay -> Fragen an den Verkäufer :confused:



    Genau und der Staatsanwalt schraubt nun an dem Teil weiter rum. Ich würde gar nicht auf die mails antworten. Das ist einfach ein Spinner der sich prfilieren will.
    Und übrigens er wird wohl kaum auf den Euro genau gesagt bekommenn, wie hoch die Gerichtskosten sind :D

  • Das ist wirklich putzig mit der Staatsanwaltschaft. Die werden es natürlich liebend gerne in die Aservatenkammer stellen :D
    Die würden natürlich das Verfahren einstellen. Dagegen gibt es dann Beschwerde und persönliche Dienstaufsichtsbeschwerde seinerseits etc. - Typischer "Q".

  • Früher hatte ich immer oben rechts ein Schnellsuch-fenster wo ich Artikel eingeben konnte. Das ist jetzt weg!
    Hat ebay was umgestellt oder mache ich was falsch?


    Gruss
    Paul

    Der Fuchs ist schlau und stellt sich dumm,
    beim Ossi ist es andersrum ...

  • Falls Du die Eingabemaske über "erweiterte Suche" meinst - das ist noch da..
    Sowohl bei eBay.de als auch eBay.com.


    Vielleicht Probleme mit Deinem Browser? Inetspuren löschen, Cookies löschen, das gesamte löschprogramm mal durchlaufen lassen..


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    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

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