Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • norbiteddi


    Er kann doch bestimmt beweisen,dass er "Opfer eines Betruges geworden" ist oder? ;)


    Wenn er nicht liefern kann,muss er dir dein Geld zurückschicken!


    Du kannst zur Polzei gehen und Strafanzeige erstatten.Das bringt manchmal was.
    Wenn du keine Rechtschutzversicherung hast,würde ich nicht zum Anwalt gehen.Die Kosten,die da auf dich zukommen,würden für ein weiteres Nokia 8910i reichen ;)


    Du musst ihm nur eine Frist setzen.Eine weitere Nachfristsetzung ist entbehrlich.Du kannst jetzt vom Vertrags zurücktreten und dein Geld zurückverlangen,was leider schwierig sein dürfte.

  • Zitat

    Original geschrieben von norbiteddi
    Moin,


    also folgendes:


    Habe Ende Dezember ein 8910i bei Ebay gekauft. Geld gleich überwiesen aber kein handy erhalten. Der Verkäufer teilte mit dann mit, es sei selber Opfer eines Betruges geworden und könnte nicht liefern. Ich forderte Ihn drei mal auf mir mein Geld zu erstatten und setzte 2 mal Fristen die verstrichen.
    Ich überlege nun der Verkäufer anzuzeigen. Meint Ihr soetetwas bringt was? Wie siehts aus, wenn ich zum Anwalt gehen und durch diesen nochmal eine Frist setze. Welche Kosten kommen da auf micht zu?


    Eine Inverzugsetzung des Verkäufers durch eigene Mahnung (dokumentiert, unter Zeugen verpackt und als Übergabeeinschreiben verschickt) kommt billiger. Eine Erstmahnung durch einen RA stellt regelmäßig keinen ersatzfähigen Schadensposten dar. D.h., der Mahnende bleibt auf diesen Kosten i.d.R sitzen.


    Eine Mahnung muss im Übrigen keine Frist enhalten, sondern nur ernsthaft und eindeutig zur Leistung auffordern.


    Sollte sich der Verkäufer mit der Lieferung dann in Verzug befinden, sind deswegen anfallende Rechtsberatungskosten oft als Verzugsschaden ersatzfähig. Aber auch hier würde ich bei undurchsichtiger Solvenz des Verkäufers vorsichtig handeln.


    Für ein strafbares Handeln des Verkäufers gibt es doch momentan nur leise Anzeichen. Sofern ihr ständig in Kontakt bleibt und die Identität des Verkäufers geklärt ist würde ich erstmal damit warten.


    Ggf. als Druckmittel einsetzen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von virus-k
    Er tut so,als ob er der Ober-Jurist wäre.Er hat ein paar juristische Begriffe gelernt und seine emails mit denen vollgepackt.Naja manche s hat er auch nicht ganz gelernt,wie zum Beispiel das Fernabnahmegesetz ;)


    Du musst beweisen,dass das Notebook vor Gefahrübergang funktioniert hat.Ausser den Mängeln,die du angegeben hattest.


    Nein, er muss nicht beweisen, dass das Notebook funktionsfähig war.


    Er sollte vielmehr die vom Käufer dargelegten Mängel bestreiten, so dass diesen die Beweislast dahingehend trifft.


    Vorher wäre aber noch die Haftungsfreitzeichnung zu diskutieren. Sollte diese als AGB Bestand haben, müsste der Käufer dem Verkäufer noch ein arglistiges Verschweigen nachweisen bzw. die Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie darlegen, um nicht in seinen Mängelrechten präkludiert zu sein.


    PS: Wer im Glashaus sitzt, ... :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Habe ich auch gemacht, mal schauen was er jetzt unternimmt. Werde am Montag mich mal bei meiner Rechtschutzvers. informieren (für irgendwas muss sie ja gut sein :D ).

  • Auf meine letzte Mail:


    "Das Fernabsatzgesetz gilt nicht für Privatverkäufer!!!
    Sie können gerne Gutachten erstellen, die Kosten werde ich bestimmt nicht übernehmen, schließlich haben Sie sich erst nach 3 Tagen gemeldet. Was haben Sie denn mit dem Notebook denn die letzten 3 Tage getan??? Sie schreiben Sie haben das Notebook überprüft also auch aufgeschraubt??? Wer gibt mir jetzt eine Garantie, das Sie beim Überprüfen, selbst nicht einen Schaden am Notebook verursacht haben???


    Das Touchpad funktionierte bei mir, bis auf die angegebenen Anschlüsse (USB Portiplikator, Stromanschluss Laptop) funktionierten alle. Die Festplatte hat funktioniert, sonst hätte ich wohl den PC nicht benutzen können. Damit bestätigen Sie es mir erst recht, Sie wollten das Notebook weiterverkaufen und sehen jetzt das sich damit kein Gewinn erzielen lässt und suchen nach nicht vorhandenen Fehlern (bzw. wer weiß was Sie damit angestellt haben) um vom Kaufvertrag zurückzutreten. Am Montag wird mein Anwalt informiert und dann sehen wir weiter."


    hat er jetzt folgendes geantwortet:


    "Sehr geehrter Herr Hansel ! Ein Nachtrag zum letzten Schreiben ! Drucken Sie bitte den Schriftverkehr aus, den Sie mit uns geführt haben und übergeben Sie das Ihrem Anwalt ! Wir werden das Gleiche machen ! Wir verhalten uns da ganz Korrekt und übergeben natürlich auch Ihre Beschreibung des Notebook ! Das Gericht kann dann klären ob Ihre Meinung so wohl richtig ist !


    Wir wollen dann für Ihren Anwalt schon folgendes hinzu führen. Angaben müssen der Wahrheit entsprechen ! Wenn Sie Schreiben das Notebook ist in einem technisch gutem Zustand , dann hat es zu stimmen und wenn Sie Schreiben das nicht
    beurteilen zu können weil Sie Laie sind, ist die
    Täuschung noch schwerwiegender. Fachleute können zudem feststellen was tatsächlich war , welche der Beschädigungen tatsächlich vorlagen und ob das Buch in einem technisch gutem Zustand war . Wir haben Zeugen die dabei waren und wenn Sie das Booke so gut kennen ,dürfte sich die Frage nach dem Vorsatz stellen. Ihr Anwalt wird es Ihnen erklären !"



    5 Minuten später kam noch:


    "Sehr geehrter Herr XXX! Auf Ihre Anschuldigungen und Unterstellungen werden wir noch eingehen ! Wir sehen den Versuch der Einigung als gescheitert an . Wir verfahren wie angekündigt und verzichten auf die weitere Kommunikation per Mail ."

  • Wo kommt dieser Stänkerer eigentlich her? :D

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Angeblich wollte er ja nicht mehr schreiben:


    "Ich schreibe Ihnen nochmasl ! Wenn Sie schreiben , das Notebook ist in einem guten technischen Zustand , dann sind wir davon fälschlich ausgegangen ! EBay ist kein echtes Auktionshaus , sondern eine Handelsplattform .
    Das bedeutet rechtlich einen erheblichen Unterschied! Die Behebung der angezeigten Mängel wäre kein Thema, eine CD-Rom die aus´geleiert ist , ein beschädigtes Touchpad , eine laute, knarrende Festplatte sind allerdings erhebliche Mängel und nicht ein technisch guter Zustand !
    Unsere rechtliche Auffassung werden wird dann auch im weiteren Verlauf genau mitteilen . "


    Festplattengeräuche hab ich nie gehört. Touchpad ist zekratzt, das sieht man aber auf den Foto in der Beschreibung. Laufwerk hat zwar Geräusche gemacht, aber das macht das Laufwerk einen neuen Laptops von meiner Freundin auch. Das es ausgeleiert sein soll, ist mir neu, das hat sogar CD´s gelesen die das neue Notebook nicht will, bin halt kein Fachmann.


    galahad13


    Der Typ kommt aus 49594 Bersenbrück-Alfhausen

  • Ok dann ist es wohl kein FuSi Händler. Wenn dein Gerät wirklich soweit ok war, brich den Mailverkehr einfach ab - der hat offensichtlich nix anderes zu tun als Mails mit Halbwahrheiten zu schreiben.

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    Ericsson T39m
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  • hi leute



    hab da ein kleines problem oder auch nicht. hab bei ebay ein nokia handy verkauft, der höchstbieter hat es bezahlt, habs verschickt soweit so gut. ist auch angekommen das gute stück. so, in meiner handy beschreibung stand drin, dass das handy noch ca 18 monate restgarantie hat. aber ich hab nix von rechnung oder sonst was geschrieben. jetzt verlangt der käufer, dass ich die rechnung nach schicke wegen der garantie. aber eigentlich braucht er die rechnung doch gar nicht oder?
    man kann doch, falls was mit dem handy ist, per imei prüfen ob das gerät noch garantie hat.
    oder irre ich mich da?

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