Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Genau, du hättest sofort negativ bewertet und dein ach so sauberes Profil ist dir auch total egal. :rolleyes:


    Ich hätte keine 90 Tage gewartet. Wenn jemand eine negative Bewertung verdient, dann bekommt er sie sofort - um andere Ebayer zu warnen! Oder welchen Sinn hat Deiner Meinung nach das Bewertungssystem?


    Es ist jedenfalls nicht da, um späte Rache zu üben, dem "Gegner" in den Rücken zu schießen (in letzter Sekunde bewerten). Nun, Dein Gegner hatte auch hinten Augen und hat zurückgeschossen... ;)

  • Kurz und schnelle Frage:
    Bestellt per versicherten Packet (7Eur)
    Erhalten per Maxi Brief (2,20Eur)


    Habe bereits um Klärung gebittet. Bis jetzt keine Antwort.
    Soll man sowas ebay melden?

    Chinese aus Bremen

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamasaki
    Kurz und schnelle Frage:
    Bestellt per versicherten Packet (7Eur)
    Erhalten per Maxi Brief (2,20Eur)


    Habe bereits um Klärung gebittet. Bis jetzt keine Antwort.
    Soll man sowas ebay melden?


    "Versicherter Versand" oder "DHL-Paket"?

  • Problem mit Käufer


    Hi,


    habe am 31.12. folgedes Notebook verkauft: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…8&ssPageName=STRK:MESO:IT


    Habe alle Macken/Fehler wahrheitsgemäß beschrieben und noch am 16.01 die Festplatte mit nem Löschprogramm gelöscht/überschrieben. Win XP war bereits drauf.


    Der Käufer hat es erst nach 17 Tagen (also am 16.01.) bezahlt, Notebook ging am 17.01. raus und wurde am 18.01 um 12:30 Uhr von DHL geliefert. Heute kam folgende Mail:


    "Sehr geehrter Herr XXXX ! Wir erklären hiermit den Rücktritt vom Kaufvertrag und erwarten ein Angebot zur Schadensbegrenzung . Das Notebook wurde von Fachleuten geprüft , es ist keineswegs in einem allgemeinen technisch gutem Zustand !
    Sie haben zwar Mängel erwähnt , aber die wesentlichen Dinge dabei nicht und behauptet, es sei in einem technisch gutem Zustand. Die Wahrheit ist, es handelt sich um Electronic-Schrott ! . Wir möchten die Angelegenheit , jetzt nicht eskalieren lassen, bevor wir eine Antwort haben und schreiben Ihnen daher die Mail vorab. Das Notebook wird gegebenfalls von Siemens begutachtet und ein Gutachten erstellt.
    Ihre Beschreibung des Notebook würde beigefügt .
    Im übrigen sollten Sie sich vor übereilten Entscheidungen Rechtsrat holen . Wir erwarten Ihr Angebot zur Rückabwicklung !"



    Habe erstmal geantwortet, das ich das Notebook nicht zurücknehme und dass das Notebook bei mir bis zum Versand/Verkauf bis auf die beschriebenen Fehler problemlos Lief, was für mich als nicht Fachmann es einen technisch guten Zustand bedeutet.


    Was würdet ihr jetzt machen? Komisch finde ich es das er sich erst nach 3 Tagen meldet (normalerweise prüfe ich doch direkt die Funktionen wenn was geliefert wird und melde mich noch am gleichen Tag beim Verkäufer).


    Gruß
    luk001

  • Ich würde mal sagen der hat sich ein Geschäft durch Weiterverkauf versprochen. Wenn alles so war wie du beschrieben hast, laß ihn ruhig drohen, da eine Rückgabe ausgeschlossen hast.
    Hunde die laut bellen, beißen dann doch nicht.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • "Sie haben zwar Mängel erwähnt , aber die wesentlichen Dinge dabei nicht und behauptet, es sei in einem technisch gutem Zustand. Die Wahrheit ist, es handelt sich um Electronic-Schrott !"


    Das sagt viel aus und wiederum garnichts!
    Ich würde mir das mal ein wenig genauer erklären lassen...

  • Auf meine Antwort habe ich jetzt folgende Mail bekommen:


    Sehr geehrter Herr XXXXX ! Ich verweise u.a. auf das Fernabnahme Gesetz ! Wie Sie mitteilten, beabsichtigen Sie keine Rückabwicklung und haben geschrieben, Sie werden das Notebook nicht zurück nehmen . Ein Gutachten über das Notebook
    wird unsere Angaben bestätigen . Die uns entstehenden Kosten , Ausfälle und Rechtskosten sind somit von Ihnen zu übernehmen . Wir bedauern die Entwicklung ! ACW Computer / Electronis



    Auf die Frage was denn defekt sein soll, kam das:


    Zu Ihren Unterstellungen noch ein Nachtrag . Das Notebook wurde aus dem riesigen Karton in Gegenwart von 2 weiteren Personen ausgepackt und dann untersucht . Das Notebook ist als Electronic-Schrott zu bezeichnen , was das Gutachten bestätigen wird ! Die Mängel sind älterer Natur und betreffen nicht nur dei Hardware im allgemeinen sondern auch das Touch-Pad , nahezu alle Anschlüsse , dei festplatte usw. Wenn Sie das Notebook als im technisch guten Zustand ausgeben und jetzt angeben Sie sind kein Fachmann , dann ist das sehr bedenklich ! Sie sollten umgehend Rechtsrat einholen . Wir warten bis Montag ab !



  • Lol, das Fernabnahmegesetz :top: Schreib ihm mal dass das nur bei Fernlehrgängen der Weight Watchers Geltung besitzt! Juristisch gesehen eine absolute Null. Und einen RA wird er sich auch nicht leisten können/wollen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Moin,


    also folgendes:


    Habe Ende Dezember ein 8910i bei Ebay gekauft. Geld gleich überwiesen aber kein handy erhalten. Der Verkäufer teilte mit dann mit, es sei selber Opfer eines Betruges geworden und könnte nicht liefern. Ich forderte Ihn drei mal auf mir mein Geld zu erstatten und setzte 2 mal Fristen die verstrichen.
    Ich überlege nun der Verkäufer anzuzeigen. Meint Ihr soetetwas bringt was? Wie siehts aus, wenn ich zum Anwalt gehen und durch diesen nochmal eine Frist setze. Welche Kosten kommen da auf micht zu?

  • Er tut so,als ob er der Ober-Jurist wäre.Er hat ein paar juristische Begriffe gelernt und seine emails mit denen vollgepackt.Naja manche s hat er auch nicht ganz gelernt,wie zum Beispiel das Fernabnahmegesetz ;)


    Du musst beweisen,dass das Notebook vor Gefahrübergang funktioniert hat.Ausser den Mängeln,die du angegeben hattest.
    Er muss beweisen,dass das Notebook ein Elektro-Schrott ist.Zumal er sicht erst nach 3 Tagen gemeldet hat.Er hat wohl das Notebook ausgiebig getestet.Wenn ich schon den Satz lese:


    "Das Notebook wurde aus dem riesigen Karton in Gegenwart von 2 weiteren Personen ausgepackt und dann untersucht ."


    dann kann ich mir den Rest eigentlich schon denken.Die Zeugen gibt es meiner Meinung nach gar nicht.


    Und du wirst eine Anwaltskosten und die Kosten von dem Gutachten bestimmt nicht tragen müssen.Lass dich von solchen emails nicht abschrecken.

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