Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Re: Playstation




    So jetzt ahbe ich tatsäschlich Post vom Anwalt bekommen. Mir wird nun vorgeworfen, dass ich gar nicht bereit bin den Artikel zurückzunehmen - was ja nun nicht stimmt. Wie soll ich nun weiter vorgehen.
    Mich würde auch mal interessen, falls ich ich bereit erkläre das Geld vorweg zu überweisen, wer trägt die Anwaltosten?

    Dennis Thomsen

  • Du hast die Mail in der Du dem Käufer angeboten hast die Ware zurückzunehmen doch sicherlich aufgehoben oder?


    Dann schick die mit einem freundlichen Dreizeiler in Kopie an den Anwalt und fordere den Käufer auf Dir das Gerät unverzüglich zuzuschicken.


    CH

  • Er hat sich gemeldet!


    Seine Reaktion nach 12 Tagen:
    Hallo,


    Ich werde das Geld nicht überweissen weil ich kein Handy gekauft habe !!!
    Bitte informieren sie das ebay team darüber da diese die IP adresse zurückverfolgen können !!!


    MFG_wutschi_11


    Meine Antwort:
    Da solltest Du Dich drum kümmern und mit ebay auseinandersetzen, ansonsten rechne ich mit dem Geldeingang. Eine Rückantwort erwarte ich bis zur nächsten Woche (28.12.2005) Sollte ich bis dahin nichts hören, hörst Du von mir oder einem Anwalt.


    Volkhardt Mücher


    Ist das so ok? Ich denke schon, oder? Der muss doch beweisen, dass er es nicht war. Ich werde keinen Anwalt deswegen benachrichtigen, aber es mal zu erwähnen kann doch nicht schaden!


    Frohe Weihnachten!

  • Zum Thema PrePaid,


    wie doof können Leute sein...



    Klick


    Das ist eine Sammelnummer für Loop SIM Ersatzkarten, die werden dann auf die alte Nummer aktiviert.


    :(

  • Ware "verlorengegangen"


    Hi Leute,
    nun hats mich bei eBay auch erwischt. Folgende Situatuion:


    Habe am 12.12.05 Unterwäsche bei eBay ersteigert. (Calvin Klein Tanga). Dieser sollte per DPD unversichert versendet werden (3,99€).
    Hab dem Verkäufer gestern eine e-Mail geschrieben, wo die Ware denn bleibt. Daraufhin hat er mir seine Handynummer geschickt, wodraufhin ich ihn angerufen hab und er folgendes gesagt hat:


    Er hätte die Ware per DPD abgeschickt. Der Auslieferungsfahrer hätte den Umschlag auch gescannt. (Bei mir ist aber nichts angekommen).
    Ich fragte ihn also, was nun zu tun wäre. Dann sagte er, es kann schon mal vorkommen, dass Ware verlorengeht und ich somit "Pech gehabt hätte".


    Nun gut dacht ich mir. Kann man wohl nichts machen. (Die 15€ insg. waren mir recht egal). Hab ihn also negativ Bewertet:
    "Geld bezahlt aber nichts bekommen! "Angeblich verlorengegangen" Nie wieder!!!"


    Dann sein Kommentar zu der Bewertung:
    "was soll das wohnt im hochhaus bestellt einen umschlag der gar nicht rein passt"


    Und mir folgende Bewertung gegeben:
    "Absolute Vorsicht Finger Weg !!!!"


    Ich habe aber keine Schuld und hab ne negative Bewertung verdient. Hab das Geld überwiesen.



    Was meint ihr dazu? Soll ich mich bei eBay beschweren?


    Mfg,
    Dave

  • War es ein gewerblicher oder ein privater Verkäufer?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • DeeJayDave:


    Bei allem Respekt... du warst zu gierig und hast Boxershorts ausdrücklich mit deinem Einverständnis als unversichertes Paket bestellt. Denke eine Versicherung wäre nur 2-3 Euro teurer!
    Wieso beschwerst du dich nun wenn das Paket verloren geht?
    Leute wie dich verstehe ich echt nicht... mit sowas muss man halt rechnen wenn man unversichert etwas bestellt.
    Und dann dem Verkäufer noch eine negative Bewertung zu geben und ihm (ohne Beweise) indirekt vorzuwerfen, er hätte die Ware nicht abgeschickt finde ich echt unter aller sau.


    Stell dir selbst mal die Frage: Wieso war ich zu gierig 2-3 Euro mehr für den Versand zu zahlen... und beachte das beim nächsten Mal... Meiner Meinung nach hast du eine negative Bewertung verdient.


    PS: Ist dasselbe mit Käufern die sich später beschweren wieso Porto so hoch war, wenn tatsächlich viel weniger für den Versand bezahlt wurde... wenn einem die Kaufbedingungen nicht passen sollte man einfach nicht dort kaufen.

  • Re: Ware "verlorengegangen"


    Zitat

    Original geschrieben von DeeJayDave
    Nun gut dacht ich mir. Kann man wohl nichts machen. (Die 15€ insg. waren mir recht egal). Hab ihn also negativ Bewertet:
    "Geld bezahlt aber nichts bekommen! "Angeblich verlorengegangen" Nie wieder!!!"


    Sorry, aber ich kann mich da Fahim nur anschließen. Warum hast Du ihn negativ bewertet? Ihr habt euch auf unversicherten Versand geeinigt. Was das bedeutet, dürfte Dir doch klar sein, oder?
    Ich hätte an Deiner Stelle eine neutrale Bewertung abgegeben. Er hat Dir sofort auf Nachfrage seine Nummer geschickt, so dass Du ihn kontaktieren konntest- mehr kann er bei unvers. Versand doch auch nicht tun. Auch wenn Dir seine Äußerungen nicht gefallen, er hat nunmal Recht- Pech gehabt.


    btw: Einerseits sind Dir die 15€ egal (O-Ton), andererseits bewertest Du ihn nach dem Telefonat negativ... :rolleyes:

  • Ich habe auch wieder mal ein Problem. Sogar zwei.


    1. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…6&ssPageName=STRK:MEWN:IT


    Ich habe die Karte 2 Tage nach der Auktion online überwiesen, bis heute ist noch nichts gekommen. In seinem Profil haben viele Leute inwzischen geschrieben, dass der Versand sehr lange dauerte. i.d.r 2-3 Wochen. Inzwischen ist es aber bei mir schon drei Wochen her. Ich habe natürlich auch Emails an ihn geschrieben, ob das Paket schon abgschickt worden ist, auf meine beiden Emals antwortete er aber nicht. Irgendwie habe ich auch den Eindruck, der Versand dauert deshalb so lange, weil er die Ware pro Bestellung aus Hongkong bestellt, bei Ebay werden ja schon seit Längerem die Karten usw. früher und günstiger mit längerer Lieferzeit aus Hongkong angeboten.



    2. http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…1&ssPageName=STRK:MEWN:IT


    Der Verkäufer antwortete auf meine Emails seit der Auktion nicht. Was soll ich jetzt machen?

    Vertrauensliste


    Der Mensch erfand die Atombombe. Keine Maus würde auf die Idee kommen, eine Mausefalle zu bauen. (Albert Einstein)

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