Wie war das? Das uppen eigenen Beiträge ist erst nach drei Tagen erlaubt? :D:D
Spaß beiseite, schmeiß mal die Beitragsinterne Suche nach "Käufer meldet sich nicht / zahlt nicht" an, da wurden solche Probleme schon desöfteren mal durchgekaut.
CH
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Wie war das? Das uppen eigenen Beiträge ist erst nach drei Tagen erlaubt? :D:D
Spaß beiseite, schmeiß mal die Beitragsinterne Suche nach "Käufer meldet sich nicht / zahlt nicht" an, da wurden solche Probleme schon desöfteren mal durchgekaut.
CH
ChickenHawk
Mir ist ja im Normalfall egal ob er eine oder zwei Wochen sich Zeit lässt. Nicht aber, wenn das Konzertticket bald abläuft und somit den Wert verliert. Steh kurz davor es einfach erneut bei Ebay anzubieten, hab keine Lust ewig zu warten...
Schon klar daher ja auch der doppel Smilie
Normalerweise musst Du eine Zahlungsaufforderung an den Kaufer schicken und dann 7 Tage abwarten, bevor Du eine Gutschrift seitens Ebay fordern kannst. Danach kannst Du den Artikel wieder einstellen.
Was machst Du, wenn Du jetzt den Artikel bzw. die Karte einstellst und 1 Tag darauf kommt trotzdem noch die Zahlung des alten Käufers an, der dann womöglich auch noch auf eine Lieferung und auf die Durchsetzung des Kaufvertrages seines rechtsmäßig erworbenen Artikels besteht?
Bankverbindung zur Rücküberweisung anfordern, Erklärungsemails und und und.....
Blöde Sache, aber so ist es nun mal.
SunnyStar
Na dann muss ich wohl abwarten, dann werd ich es am 26.10. nochmal online stellen. Wenn ich bis dahin nichts gehört hab, ist es mir auch egal.
Ich hab ihr jetzt noch mal eine Email geschrieben und darauf hingewiesen, dass ich nicht länger warten möchte, da mir sonst ein Verlust entsteht. Eine Negative ist ihr jetzt schon sicher und wenn ich die Bewertung 5 min vor Ende der 90 Tage verpasse. Solche Käufer sind genauso schlimm wie Händler die nicht liefern oder 3 Jahre dafür benötigen.
ZitatOriginal geschrieben von BJ.Simon
BTT:
Ich würde die Annahme verweigern, falls überhaupt was kommen sollte.
Kann es sein, dass sich die Reglerknöpfe einfach abziehen lassen und einer "abgefallen" ist, sich aber ebenso einfach wieder aufstecken läßt?
Das kann ich nicht sagen, aber ich denke mal schon.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Shani Ace
Ich habe folgendes Problem:
Ich kaufte vor 3 Monaten diesen Artikel und überwies auch direkt das Geld, erhielt jedoch seitdem die Ware nicht, auch keine Antworten auf meine Emails. Ich meldete die Unstimmigkeit bei Ebay, und nachdem in der dort festgelegten Frist keine Reaktion des Verkäufers kam, stellte ich den Käuferschutzantrag und faxte Ebay den Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszuges. Das ist jetzt bestimmt auch schon 1,5-2 Monate her, laut Ebay müsste spätestens nach 45 Tagen dann eine Antwort kommen, was aber nicht geschehen ist.
Dagegen kam nun vor Kurzem in Mein Ebay die Meldung, dass die Unstimmigkeit in Kürze 90 Tage alt sein werde und deshalb geschlossen wird.
Nach dem Stellen des Käuferschutzantrags bekam der Ebayer natürlich eine passende, negative Bewertung von mir, wie man ja sehen kann.
Vor Kurzem bekam ich dann unerwarteterweise eine zusammenhanglose, positive Bewertung von ihm, er hat bei der negativen Bewertung meinerseits auch eine Antwort hinzugefügt, nämlich, dass er die Ware verschickt hätte, wenn eine Zahlung erfolgt wäre. Das ist doch eine absolute Frechheit! Daraufhin schrieb ich ihm diesbezüglich auch eine Email und forderte ihn auf, mir den überwiesenen Betrag zu überweisen, bekam aber natürlich wieder keine Antwort.
Ebay scheint aber keinen Anlass zum Handeln zu sehen, obwohl der User, wie man seinem Profil entnehmen kann, schon andere Leute betrogen hat. Wie kann das sein? Eigentlich müsste Ebay diesen User doch zumindest ausschliessen, und auch mal den Käuferschutzantrag bearbeiten.
Was kann man da nun tun? Für eine Klage dürfte der Streitwert zu niedrig sein, oder? Oder würde sich das lohnen?
Da in diesem Riesenthread ein unbeantworteter Post sehr schnell untergeht, möchte ich mich auch nochmal selbst zitieren, da ich ebenfalls nicht weiter weiß und nicht einsehe, 106 EUR einfach als zum Fenster hinaus geschmissen zu betrachten.
Erstatte doch mal Anzeige (sofern Rechtsschutzversichert) und drucke alle Schreiben von ihm und dir und Ebay aus und leg es deinem Anwalt vor.
Hast du Ebay anschließend nochmal ganz offen und eindeutig klar gemacht, was da abgeht?
ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Erstatte doch mal Anzeige (sofern Rechtsschutzversichert) und drucke alle Schreiben von ihm und dir und Ebay aus und leg es deinem Anwalt vor.
Damit eben nicht jeder mal eben einen Anwalt konsultiert, haben Rechtschutzversicherungen oftmals eine Selbstbeteiligung!
Unsere liegt z.B bei 200 Euro, dies ist der Hauptgrund, warum ich Kanzleien meide.
Ich würde ebenfalls Strafantrag stellen, wenn er die geleistete Zahlung nachweisen kann, z.b durch das Beibringen von Kontoauszügen.
Hi ich hätte eine frage an Euch ?
Und zwar habe ich grade von ebay eine Rechnung bin bei ebay gar nicht angemeldet
wie sieht so eine ebay Rechnung aus ?
Anbei eine Kopie der Rechnung ich nehme an sie ist gefälsch weil kein eBay logo auf der Rechnung zu sehen ist.
Vielen Dank.
Gruß. Alex
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Die Zahlung Ihrer eBay-Gebuehren ist demnaechst faellig
Hallo sehr geehrter Ebay Nutzer,
wir moechten Sie freundlich daran erinnern, dass Ihre eBay-Gebuehren in Hoehe von 1016,39 EUR gemaess unserer letzten Rechnung in den naechsten 5 - 7 Tagen zum Ende dieses Rechnungszyklus faellig werden.
Bis zum Zeitpunkt des Versands dieser E-Mail haben wir Ihre Zahlung noch nicht (vollstaendig) verbuchen koennen. Wenn Sie die Zahlung bereits veranlasst haben, betrachten Sie diese Nachricht bitte als gegenstandslos.
Um zu vermeiden, dass Sie nach Verstreichen des Faelligkeitstermins vom Handel bei eBay ausgeschlossen werden, bitten wir Sie, umgehend eine Zahlung zu veranlassen.
Gehen Sie hierzu bitte wie folgt vor:
1. Drucken Sie bitte die mitgesandte Rechnung aus (Rechnung.pdf)
2. Überweisen Sie den gesamten Betrag auf die in Rechnung genannten Kontodaten.
Sie haben derzeit keine automatische Zahlungsmethode gewaehlt. Dabei sind das Lastschriftverfahren oder die monatliche Zahlung per Kreditkarte die schnellsten und bequemsten Wege, Ihre eBay-Gebuehren zu zahlen. Wenn Sie sich jetzt fuer eine dieser beiden Zahlungsmethoden anmelden moechten, folgen Sie bitte ebenfalls den oben beschriebenen vier Schritten.
Bitte antworten Sie nicht direkt auf diese automatisch versendete E-Mail. Antworten auf System-E-Mails erreichen uns leider nicht.
Mit freundlichen Gruessen,
eBay International AG
Fragen und Antworten:
Wie kann ich meinen letzten Rechnungsbetrag einsehen?
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Oeffnen Sie die eBay-Startseite unter http://www.ebay.de
2. Klicken Sie in der Navigationsleiste auf Uebersicht
3. Klicken Sie links unten unter Hilfe auf den Link Mein Verkaeuferkonto
4. Klicken Sie auf den Link Kontostand
Wohin kann ich mich mit Fragen zu meiner Rechnung wenden?
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Oeffnen Sie die eBay-Startseite unter http://www.ebay.de
2. Klicken Sie in der Navigationsleiste auf Hilfe
3. Klicken Sie auf den Link Kontakt
4. Waehlen Sie als Betreff Fragen zum Verkaufen und zur Gebuehrenberechnung und dann Fragen zur Gebuehrenberechnung und Verkaeufergebuehren
Diese E-Mail wurde von der eBay International AG im Zusammenhang mit Ihrem Konto bei http://my.ebay.de/ws/www.ebay.de gesendet.
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