Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • ich würd nochmals alles sicherheitssoftware laufen lassen und gucken ob am sytem alles so ist wie du es gewohnt bist.


    desweiteren bei ebay gucken ob irgendwas geändert wurde oder so und dann direkt die passwörter ändern !

    iPhone 13 mini 256GB (Vodafone)
    MacBook Pro 2020
    AirPods Pro 2
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    mehrfach in der TT-Vertrauensliste!

  • Zitat

    Original geschrieben von Brainstorm



    Wie konnte sowas passieren? Sind meine Logindaten in Gefahr? Oder bin ich nur paranoid, und da ist gar nix passiert, und das war nur ein kleiner Systemfehler.


    Das hab ich zuletzt auch desöfteren, aber denke das das ein Softwarefehler von eBay ist. Denn ich werde oft mit "Hallo @@" begrüsst, "Hallo lustig", "Hallo lustiger", wobei mein Nick dort "lustiger_onkel" lautet.


    Ich mache mir wenig bis gar keine Gedanken :).


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Das hab ich zuletzt auch desöfteren, aber denke das das ein Softwarefehler von eBay ist. Denn ich werde oft mit "Hallo @@" begrüsst, "Hallo lustig", "Hallo lustiger", wobei mein Nick dort "lustiger_onkel" lautet.


    Ich mache mir wenig bis gar keine Gedanken :).


    -Andi-


    Korrekt, kann ich bestätigen. Mach Dir also keine Sorgen Brainstorm. :)
    Diese @@-Zeichen hab ich auch manchmal, teilweise steht auch da "Hallo tommy", obwohl das noch nicht mein vollständige Ebay-Name ist, die ersten fünf Buchstaben aber korrekt sind.
    Und wenn ich Andreas B. richtig verstehe, stimmen die ersten angezeigten Buchstaben bei ihm ("lustig", "lustiger") auch mit seinem vollständigen Ebay-Namen überein.

  • eMail-Adresse ändern - neues Problem


    Hallo!


    Offenbar erlaubt es eBay ja inzwischen wieder, die eMail-Adresse zu ändern und zwar ohne Schufa-Abfrage. :)


    Da habe ich dann auch gleich zugeschlagen und habe endlich die eMail-Adresse von meiner totgespammten imail-Addy (also bei ePlus) auf eine auf meinem eigenen Server (Spam-Assassin geschützt :p ) geändert.


    Es kam sofort eine eMail mit Link zur Bestätigung den ich dann auch angeklickt habe. Seitdem erscheint unter meine Daten die neue eMail-Addy und ein nichtlöschbarer Hinweis auf die geänderte Addy steht auch unter "Mein Ebay" - soweit so gut.


    Letzte Woche hatte ich dann was gekauft und habe die Bestätigungsemail gar nicht erst bekommen. Da ging ich noch von einem kleinen Systemfehler aus.


    Aber gestern abend habe ich wieder das zum Verkauf eingestellt und bekam diese Bestätigungsemail auch nicht :(


    In den Logs auf meinem Server ist erst gar kein Versuch aufgezeichnet mir eine eMail zu senden - die Link-eMail kam aber problemlos an. :rolleyes:


    Was ist da los, was soll ich tun?


    Wenn ich die Mail mit der Addy des Käufers nächste Woche auch nicht bekomme habe ich ein "kleines" Problem... :mad:

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • Bringt es was, sich wegen schlechter Bewertungen zwecks Löschung an eBay zu wenden? Es handelt sich um 2 Bewertungen, die von Händlern als Rachebewertung abgegeben wurden, aber nicht der Wahrheit entsprechen. Ich möchte meine beiden absolut gerechtfertigten und der Wahrheit entsprechenden Bewertungen nicht einvernehmlich zurücknehmen.
    Ansonsten habe ich ein lupenreines Bewertungsprofil..

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebian
    Bringt es was, sich wegen schlechter Bewertungen zwecks Löschung an eBay zu wenden? Es handelt sich um 2 Bewertungen, die von Händlern als Rachebewertung abgegeben wurden, aber nicht der Wahrheit entsprechen. Ich möchte meine beiden absolut gerechtfertigten und der Wahrheit entsprechenden Bewertungen nicht einvernehmlich zurücknehmen.
    Ansonsten habe ich ein lupenreines Bewertungsprofil..


    Hi,


    eBay wird dir nur dann helfen, wenn in den Bewertungen etwas steht, was z.B. gegen deren Grundsätze verstösst, z.B. eine Beleidigung, eine Drohung o.ä.


    Wirkungsvoll könnte letztendlich nur der Gang zum Anwalt sein.

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Nabend,


    hier im Thread ist schon einiges zum Thema Garantie und Rechnung geschrieben worden. Dennoch bin ich nicht wirklich schlauer geworden.


    Birgt die folgend markierte Textpassage irgendwelche Risiken für mich? Reicht tatsächlich die Geräte-Nr. aus, um im Bedarfsfall die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen?



    Es wäre nett, wenn einer der ebay-Freaks versuchen würde, mich ebay-Laien aufzuklären.


    THX in Advance

    Grüße René
    Die Frage ist so gut, dass ich sie nicht durch meine Antwort verderben möchte...

  • Zitat

    Original geschrieben von rb68
    Nabend,


    hier im Thread ist schon einiges zum Thema Garantie und Rechnung geschrieben worden. Dennoch bin ich nicht wirklich schlauer geworden.


    Birgt die folgend markierte Textpassage irgendwelche Risiken für mich? Reicht tatsächlich die Geräte-Nr. aus, um im Bedarfsfall die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen?


    Zur Herstellergarantie: Das wird dir nur EIZO selbst oder ein Vertriebspartner mit Sicherheit beantworten können, ich würde dort mal nachfragen. Weiterhin könntest du - unterstellt, bei dem Verkäufer handelt es sich (nur) um einen Verbraucher- ebenfalls eine Quittung vom Verkäufer verlangen, in der der Kaufzeitpunkt festgehalten wird. Fraglich ist nur, inwieweit EIZO bzw. deren Garantieabwickler eine Quittung als Garantienachweis akzeptiert, ein Blick in die Garantebedingungen könnte auch hier weiterhelfen.


    Da dies aber nun ingesamt schon der sechtse EIZO Monitor des Verkäufers in den letzten 30 Tagen ist , tendiere ich aus dem Bauch raus eher zu einem als Privatverkäufer getarntem Unternehmer. Ein Indiz dafür könnte auch das "shop" im Mitgliedsnamen sein.


    Ein Unternehmer müsste in jedem Falle eine Rechnung ausstellen, was aber noch immer keine Gewissheit bringt, ob die Garantiebedingungen eingehalten wurden, z.B. könnte es sich um ein Importgerät handeln.


    Zur Sachmängelhaftung: Bei der ersten Konstellation, wenn man also annimmt, der Verkäufer handelt als Verbraucher, ist der Haftungsausschluss des Verkäufers wohl deswegen unwirksam, weil es sich um einen Ausschluss i.d.F. von AGB handelt und dieser bei neu hergestellten Sachen unwirksam ist. Die Folge wäre wegen des Verbots der geltungserhaltenden Reduktion eine 2jährige Verjährungsfrist der Mängelrechte des Käufers.


    Bei der zweiten Konstellation, wenn der Verkäufer also als Unternehmer tätig ist, wäre eine Verkürzung der Sachmängelhaftung bei Neuwaren ohnehin unwirksam, sofern ein Vebrauchsgüterkauf volriegt, also ein Verbraucher eine beweglich Sache von diesem Händler kauft. Auch hier wäre die Folge eine 24monatige Haftung des Verkäufers für Sachmängel, mit der Erleicherung des §476 BGB für den Verbraucher.


    Im Übrigen besteht dann im letztgenannten Fall ein (wohl unbefristetes) Widerrufsrecht des Käufers, so dass man sich im Extremfall auf einfache Weise vom Vertrag lösen kann.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Danke booner :top: für die Aufklärung!


    BTW: ... dass ich ebay-Laie bin, sagte ich ja bereits. In diesem Zusammenhang hab ich wohl vergessen zu erwähnen, dass ich zwar studiert habe, aber (leider) kein Jura ! :D [small]SCrNR[/small]

    Grüße René
    Die Frage ist so gut, dass ich sie nicht durch meine Antwort verderben möchte...

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