Ich habe bei ebay ein P900 in einer Auktion- Versand nur nach Deutschland.
Nun kam grad folgende Anfrage: "F: I am a potential buyer who is located in united state during my searching on net I functunatly saw your advert which was fully displayed on ebay,I was very pleased with the advert and I will like to know the Auction price of it.I am buying the item for my Friend's Son as a gift who located in West Africa. I have made the necessary arrangement concerning how it will be pick up which will be finalized when the payment must have been received by u.This is a transaction which have been finalized in order to get things done fast with u and have it ship to me for his purpose.I implore u to kindly keep other buyers away from it and consider it bought by me.Concerning the payment and arrangement of the shipping modalities,I have decided pay you cash through(xoom.com).I want you to send me the total cost of the item including 3-4 days shipping Via DHL express .Moreso,I want you to send me your Full Name & Full Contact Address so that I can use it to proceed the payment ASAP.Thanks "
Gleich danach kam eine Warnung von ebay. Da mein engl. nicht so toll ist, habe ich es mit einem onlineübersetzer probiert, aber da kam nur kauderwelsch raus.
Wäre einer von euch so nett und kann mir weiterhelfen?
Bestendank!
PS: der Typ ist aus Singapur und ganz frisch bei ebay (unter einen Monat und null bewertung)
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Dankeschön! werde unter "mein ebay" den Käuferkreis eingrenzen. mal sehn ob das auch für schon laufende Auktionen geht.
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Update: Preisirrtum oder was? (s.S. 157)
Hallo,
wieder mal ein Update:
Der Verkäufer hat die Lieferung verweigert mit der Begründung, dass ich keine Vorkasse geleistet habe, und er nun keine Digitalkamera mehr habe (Weiterverkauf in der Zwischenzeit).
Andererseits bietet er die selben Kameras in seinem ebay-Shop und auf seiner Internetseite (Shop) an. Eine glatte Lüge also.
Könnte man nehmen der zivilrechtlichen Auseinandersetzung ihm hier einen Strick drehen? Ich bin mittlerweile sehr gereizt, mit welcher Verve er sich gegen den Verkauf stemmt.Zitat
Ich möchte die Kamera eigentlich jetzt. Wenn der Verkäufer sich stur stellt, dann zieht sich für mich das zu lange hin. Andererseits ist der Preis sehr gut (normalerweise um 200,- EUR).
Das mit Schadenersatz hatte ich eigentlich anders gefragt: Wenn ich auf Lieferung beharre, ab wann könnte ich eine Ersatzmaßnahme ergreifen und die Mehrkosten als Schadenersatz dem Verkäufer aufbürden? Oder geht das nur nach dem gerichtlichen Weg?
Andersrum: wenn ich (ohne Vorkasse!) vom Vertrag zurücktrete, wegen Nichtlieferung (nach Fristsetzung) des Verkäufers, kann ich dann Schadenersatz in Höhe der Ersatzbeschaffung geltend machen? Auch das müßte ich ggf. gerichtlich klären lassen, gelle?!
Könnte einer (booner?!) darauf antworten?Vielen Dank und Gruß
Dieter -
So jetzt hätte ich da auch gerne mal ein Problem
Vor ein paar tagen, habe ich bei einem Händler 2 Lampen gekauft.
Auktionslink
Die andere Auktion war identisch, und endete nur 5 Minuten früher. Bei beiden war ich der einzige Bieter, und der Preis ist aich gleich.Soweit so gut.
Am Montag hab ich folgende E-Mail erhalten:
ZitatHallo Herr B****!
Wir haben heute Ihr Geld erhalten für die zwei blauen Leuchten. Beim packen ist mir leider aufgefallen, dass die blauen nicht mehr vorhanden sind. Wir haben diese Sorte nur in orange! Würden diese auch gehen?
Könnten Sie mich evtl. mal anrufen: 039**-21****
Bin täglich von 7-18uhr erreichbar. Bis zu Ihrer Rückmeldung lass ich den Vorgang erstmal liegen.
bis dann erstmal...Also hab ich mal angerufen. Orange geht auch keinen Fall, erstens gibt es die gelben bei Ebay billiger, und zweitens brauch ich die als Deko, für unseren Commodore-Messestand, und die Commodore Farbe ist nunmal blau.
Das hab ich der so erklärt, da meinte sie, sie würde sich mal im Lager umsehen, ob was vergleichbares da ist.
Sie hat dann später nochmal angerufen, und mir angeboten eine blaue, und eine rote Lampe, zu schicken, die aber nicht für Aufsteckmontage, sondern für Festmontage, auf eine Platte oder ähnliches sind.Sie hat mir dann noch ein Bild dazu per Mail zukommen lassen.
Das ganze passt mir überhaupt nicht. Die teile kann ich nicht wie geplant, an einem Stab über dem Messestand platzieren, bzw. die Konstruktion wird komplizierter, die Rote ist sowiso für den Eimer.
Ich hab dann gefragt, ob es die Möglichkeit gibt, daß die ursprünglich angebotenen Lampen, wieder reinkommen.
Das sei möglich, aber nicht sicher, da die aus einer Konkursmasse gewesen wären.Jetzt bin ich natürlich ziemlich gefrustet. Die ursprünglich angebotenen Lampen rücken die scheinbar nicht raus. Kann ich nur mein geld zurückfordern, und muß dann eventuell woanders teurere Lampen kaufen? oder kann ich eventuell anfallende mehrkosten denen in rechnung stellen? Oder wie würdet Ihr in dem Fall vorgehen. Immerhin sind die Bemüht um eine Lösung. Andererseits ist es natürlich schwach, da was anzubieten, und dann gar nicht dazuhaben.
:ratlosbin:
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Zitat
Original geschrieben von Brainstorm
So jetzt hätte ich da auch gerne mal ein ProblemVor ein paar tagen, habe ich bei einem Händler 2 Lampen gekauft.
Auktionslink
Die andere Auktion war identisch, und endete nur 5 Minuten früher. Bei beiden war ich der einzige Bieter, und der Preis ist aich gleich.Soweit so gut.
Am Montag hab ich folgende E-Mail erhalten:
Also hab ich mal angerufen. Orange geht auch keinen Fall, erstens gibt es die gelben bei Ebay billiger, und zweitens brauch ich die als Deko, für unseren Commodore-Messestand, und die Commodore Farbe ist nunmal blau.
Das hab ich der so erklärt, da meinte sie, sie würde sich mal im Lager umsehen, ob was vergleichbares da ist.
Sie hat dann später nochmal angerufen, und mir angeboten eine blaue, und eine rote Lampe, zu schicken, die aber nicht für Aufsteckmontage, sondern für Festmontage, auf eine Platte oder ähnliches sind.Sie hat mir dann noch ein Bild dazu per Mail zukommen lassen.
Das ganze passt mir überhaupt nicht. Die teile kann ich nicht wie geplant, an einem Stab über dem Messestand platzieren, bzw. die Konstruktion wird komplizierter, die Rote ist sowiso für den Eimer.
Ich hab dann gefragt, ob es die Möglichkeit gibt, daß die ursprünglich angebotenen Lampen, wieder reinkommen.
Das sei möglich, aber nicht sicher, da die aus einer Konkursmasse gewesen wären.Jetzt bin ich natürlich ziemlich gefrustet. Die ursprünglich angebotenen Lampen rücken die scheinbar nicht raus. Kann ich nur mein geld zurückfordern, und muß dann eventuell woanders teurere Lampen kaufen? oder kann ich eventuell anfallende mehrkosten denen in rechnung stellen? Oder wie würdet Ihr in dem Fall vorgehen. Immerhin sind die Bemüht um eine Lösung. Andererseits ist es natürlich schwach, da was anzubieten, und dann gar nicht dazuhaben.
:ratlosbin:
Hm, is ne blöde Sache, aber da der Verkäufer, wie Du auch schon angemerkt hast, um eine einvernehmliche Lösung bemüht ist, würde ich da keinen Streß (Mehrkosten usw.) machen. Ich würde einfach mein Geld zurückverlangen und gut ist.
Klar, wenn man etwas anbietet, sollte die entsprechende Ware auch vorhanden sein, aber das war hier nun mal leider nicht der Fall.
Auch in Anbetracht der Tatsache, dass der Verkäufer ansonsten ganz seriös erscheint (100% positiv bei knapp 400 Bewertungen), würde ich das ganze einfach als "Negativerlebnis" abbuchen, mein Geld zurückverlangen und weitersuchen. -
Zitat
Original geschrieben von Brainstorm
So jetzt hätte ich da auch gerne mal ein Problem
Das läßt sich doch bestimmt machen. Jemand ein Problem für Brainstorm übrig ? In welche Richtung soll's denn gehen ?SCNR
Na ja, ich weiß ja nicht wie wichtig die Lampen für den Stand sind, aber ich würd mir einfach (wenn die nun wirklich nix adäquates anderes da haben) das Geld zurücküberweisen lassen und fertig. Da jetzt groß rechtlich durchsetzen zu wollen lohnt sich wohl nicht. Und solche Rundumleuchten gibts doch woanders auch bestimmt noch (Conrad oder Konsorten ?)
EDIT: ich muss mal schneller werden mit tippen
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Re: Update: Preisirrtum oder was? (s.S. 157)
ZitatOriginal geschrieben von doedl
Hallo,wieder mal ein Update:
Der Verkäufer hat die Lieferung verweigert mit der Begründung, dass ich keine Vorkasse geleistet habe, und er nun keine Digitalkamera mehr habe (Weiterverkauf in der Zwischenzeit).
Andererseits bietet er die selben Kameras in seinem ebay-Shop und auf seiner Internetseite (Shop) an. Eine glatte Lüge also.
Könnte man nehmen der zivilrechtlichen Auseinandersetzung ihm hier einen Strick drehen? Ich bin mittlerweile sehr gereizt, mit welcher Verve er sich gegen den Verkauf stemmt.Könnte einer (booner?!) darauf antworten?
Vielen Dank und Gruß
DieterHallo,
ausm Kopf, kann mir geradenicht alles durchlesen:
Egal, ob ihm die Übergabe und Übereignung der Digitalkamera unmöglich geworden ist (was ich angesichts der anderen Verkäufer für überaus fraglich halte und wegen der Gattungsschuld ohnehin fraglich ist) oder ob er einfach nur nicht erfüllen möchte: Beide Male muss er dem Käufer im Rahmen des Schadensersatzes statt der Leistung die Mehrkosten für einen Deckungskauf erstzen, wenn er die Unmöglichkeit zu vertreten hat und wenn keine Unmöglichkeit vorliegt, dannnur nach vorheriger erfolgloser Nachfristsetzung.
Da noch keine Anfechtung erfolgt ist und auch nur noch verfristet erfolgen kann hat der Kaufvertrag weiterhin Bestand.
EDIT: Also, um Schadensersatzansprüche entstehen zu lassen, braucht es keiner gerichtlichen Hilfe. Hier reicht eine (nachweisbar) zugegangene erfolglos abgelaufenen Nachfristsetzung, in der schon bedingt für den Fall der Nichterfüllung das Schadensersatzverlangen geltend gemacht werden kann. Dieser Nachfristsetzung würde es im Falle einer Unmöglichkeit der Leistung nicht bedürfen.
Durch Zugang des Schadensersatzverlangens beim Schuldner erlischt im Übrigen, ähnlich einem Rücktritt, der Anspruch des Käufers auf die Leistung des Schuldners in natura.
Die Erfüllungsbereitschaft des Käufers, also z.B. die Aufforderung die Kaufsache per Nachnahme zu liefern, sollte auch beweisfähig dokumentiert worden sein.
Im Ergebnis wird der Schadensposten, also z.B. die im Wege eines Deckungskaufes entstanden Mehrkosten, bei Zahlungsverweigerung des Verkäufers im Wege eines Mahnverfahrens bzw. gerichtlich eingetrieben werden müssen...
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Re: Preisirrtum
booner: Vielen Dank, das war (wie zu erwarten) sehr hilfreich (wenn auch in dem etwas verklausulierten Deutsch unserer Rechtsverdreher, mit Verlaub!).
Ich denke, dass ich jetzt etwa weis woran ich bin. Ich will dem werten Verkäufer nur etwas auf die Mütze geben, für mich soll's nicht teuer werden.
Aja, eine Nachfrage hätte ich noch: kann man ihm strafrechtlich etwas belangen, hinsichtlich Eingehungsbetrug? Bin ich überhaupt geschädigt?
Gruss
Dieter -
Zitat
Original geschrieben von knocker
Hm, is ne blöde Sache, aber da der Verkäufer, wie Du auch schon angemerkt hast, um eine einvernehmliche Lösung bemüht ist, würde ich da keinen Streß (Mehrkosten usw.) machen. Ich würde einfach mein Geld zurückverlangen und gut ist.Sehe ich langsam auch so. Hab denen jetzt nochmal eine E-Mail geschrieben:
ZitatSehr geehrte Frau *****
Ich habe mir die von Ihnen angebotenen Ersatzartikel mal angesehen. Leider passen diese nicht in das von mir geplante Konzept.
Ich bitte Sie daher, mir mitzuteilen, ob in absehbarer zeit (ca. 2-3 Wochen) nochmal die ursprünglich ersteigerten Lampen bei Ihnen erhältlich sein werden. In diesem Fall bitte ich dann um zusendung der Lampen wie ursprünglich ersteigert.
Sollte das nicht möglich sein, bitte ich um Rücküberweisung des Gesamtbetrages (inklusive der Versandkosten) auf mein Konto Nr: ****, BLZ *****, ****** Bank Nürnberg. Kontoinhaber: Oliver B****.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen, auch wenn ich von der Nichtlieferbarkeit sehr enttäuscht bin.
Naja, schade drum.
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