Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Der, der sie zuerst eintippt.
    Es ist jedem freigestellt, wann er seine Bewertung abgibt.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Aha, Danke.


    Mir will nämlich gerade einer klarmachen, das der Käufer (also ich) dem Verkäufer zuerst eine positive Bewertung geben muß.
    Das soll wohl auch so in den allg. Geschäftsbed. von ebay stehen - meint er.


    Daraufhin habe ich ihm versucht klarzumachen, das ich - aufgrund schlechter Erfahrungen (gebe immer Bewertungen ab, aber in den meisten Fällen bekomme ich keine - obwohl immer korrekt verhalten) - jetzt immer erst eine abgebe wenn auch ich eine erhalten habe....


    Gruß


  • Ich warte generell, bis ich bewertet wurde. Anders kannst du das heute als Verkäufer kaum noch spielen.


    Ist ein Automatismus, jemand, der mich gut bewertet hat, bekommt automatisch auch von mir eine positive Bewertung, vom System ausgelöst.

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Hallo,


    hat schonmal jemand was bei diesem Verkaufer gekauft?


    KLICK


    DIeses Unternehmen gibts laut telefonbuch.de nicht an dieser Adresse, die Kontonummer is ungültig und es wird nich auf meine Faxe/Maisl reagiert...


    Was soll ich nun machen?


    mfg

    Deich TV:
    Oma: Wo willst du hin?
    Opa: Zum Friedhof!
    Oma: Spazierengehen?
    Opa: Ne, Klassentreffen :D

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Ich warte generell, bis ich bewertet wurde. Anders kannst du das heute als Verkäufer kaum noch spielen.


    Ist ein Automatismus, jemand, der mich gut bewertet hat, bekommt automatisch auch von mir eine positive Bewertung, vom System ausgelöst.


    Ja, das hat sich leider in der heutigen Zeit so eingebürgert.
    Wenn man als Verkäufer nix zu verbergen hat und keinen sch*** verkauft, dann kann man auch als erstes bewerten. So mache ich es jedenfalls immer.
    Bei manchen Powersellern mit horrenden Versandgebühren verwundert es dagegen nicht, dass diese immer erst warten, bis der Käufer bewertet hat (er könnte sich ja über die zu hohen Portogebühren beschweren). Bewertet dieser nämlich negativ, bekommt er auch gleich ne Negative reingedrückt, ganz egal, ob nun schnell innerhalb von z.B. 48h überwiesen wurde oder nicht.


    Manchmal muss man aber wirklich vorsichtig sein. Wenn beispielsweise dumme Anfragen kommen, wo denn die Ware bliebe, obwohl das Geld viell. noch gar nicht auf dem Konto ist, dann warte ich auch manchmal erst die Bewertung des Käufers ab.

  • Mal wieder Ärger mit eBay, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...


    Ich habe ein D750i ersteigert, angeblich mit Rechnung/24 Monate Garantie und Schutzbrief. Der Verkäufer ist ein Auktionsshop, der für Privatkunden verscherbelt.


    Nun ist bei dem Gerät leider kein Kaufbeleg dabei, sondern nur eine Bestätigung für den Abschluss des kostenpflichtigen Jamba-Schutzbriefes. Auf diesem sind IMEI-Nr., Handy-Typ, Kaufdatum und -preis und eine Unterschrift des VS-Nehmers zu finden. Desweiteren die persönlichen Daten und seine Kontoverbindung (mit nem Stift geschwärzt, aber trotzdem lesbar).


    Der Schutzbrief wird wohl für ein Jahr im Voraus bezahlt, bei Verkauf des Gerätes müsste ich diesen allerdings übernehmen (bei Jamba nachgeschaut), was ich nicht möchte. Ok, wäre verschmerzbar, aber -und nun zur eigentlichen Frage-


    gilt dieses Dokument bei einem Garantiefall als Kaufbeleg? Oder bekomme ich Probleme damit und das Gerät womöglich nicht repariert? In diesem Fall müsste ich den ursprünglichen Käufer versuchen zu erreichen, bloß ob ich dann ne Rechnung bekomme ist ja auch nicht garantiert... Dem Verkäufer zurückgeben möchte ich das Gerät ungern, bin sonst zufrieden.


    :mad:

  • Zitat

    Original geschrieben von nmeofreality
    Mal wieder Ärger mit eBay, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen...


    Ich habe ein D750i ersteigert, angeblich mit Rechnung/24 Monate Garantie und Schutzbrief. Der Verkäufer ist ein Auktionsshop, der für Privatkunden verscherbelt.


    Notfalls Widerrufsrecht nutzen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich habe gerade aus Versehen in Ebay einen Artikel in 2 Kategorien eingestellt, obwohl ich nur eine wollte. Kann ich das rückgängig machen? Wenn ja, wie geht das? Die Auktion beginnt heute um 21:30 Uhr.

  • Zitat

    Original geschrieben von A.Kordis
    Ich habe gerade aus Versehen in Ebay einen Artikel in 2 Kategorien eingestellt, obwohl ich nur eine wollte. Kann ich das rückgängig machen? Wenn ja, wie geht das? Die Auktion beginnt heute um 21:30 Uhr.


    Schon mal mit überarbeiten probiert?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Wenn ich auf "Zweite Kategorie bearbeiten" gehe, dann kann ich nur noch die Kategorie ändern. Es gibt aber keine Möglichkeit diese wieder zu löschen.

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