Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • ebay: Käufer abgemeldet


    Hallo zusammen,


    ich habe erstaunlicherweise ein Problem mit dem Handyverkauf bei ebay, habe das auch dort schon in einem Forum geschildert, aber vielleicht findet sich ja auch hier jemand, der weiterhelfen kann, da der ein oder andere TT´ler ja schon mal das ein oder andere Gerät bei ebay versilbert :D


    Folgenden Text habe ich auch im ebay-Forum an einen vorhandenen Thread angehängt:


    "Ich will ebenfalls ein Handy verkaufen. Hatte es erstmalig vorgestern abend eingestellt, und es wurde noch in der selben Nacht gegen 4:30 Uhr Sofort-Gekauft von "olumakata876", London, Nederland. Der Käufer hatte sich aber erst am Kauftag angemeldet und auch gleich wieder abgemeldet. Gestern habe ich den Artikel daraufhin als unbezahlt gemeldet - wenn der Käufer kein Mitglied mnehr ist, kann man das ja sofort - und das Handy gestern abend wieder eingestellt. Es wurde aber schon wieder, gegen 5 Uhr, per Sofortkauf von einem gerade an- und direkt wieder abgemeldeten Käufer erworben, diesmal von "kat_092", louisville, United States. Den Artikel habe ich dann wieder als unbezahlt gemeldet.


    Aber jetzt zu meinen Fragen:
    Wie kann ich das Handy über ebay verkaufen? Hat es überhaupt Sinn, das noch ein drittes Mal zu versuchen?
    Wenn ich es jetzt nochmal einstelle und das selbe Spiel (mit abgemeldetem Verkäufer) wieder abläuft: Bekomme ich die Gebühren wieder erstattet, oder werde nachher noch ich selbst dafür belangt (oder sogar gesperrt?), weil ebay mir nicht glaubt, daß ich "Opfer" bin?


    Für Tipps, Hinweise oder Erfahrungen (vor allem mit mehrfach fehlgeschlagenen Verkaufsversuchen) wäre ich Euch sehr dankbar."


    Ich habe in den letzten 1,5 Jahren schon Nokia 6230, SE K500i und Sharp TM 100 völlig problemlos über ebay verkauft, aber sowas ist mir noch nie passiert, und nun gleich zweimal direkt hintereinander mit genau dem selben Handy!


    Gruß, Axelchen.

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Die Lösung ist die Käufeverwaltung unter "Mein ebay".


    Du wirst es höchstwahrscheinlich damit zu tun gehabt haben.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Als erstes würde ich es im allgemeinen Ebay-Problemthread versuchen ...

    Stimmt, Asche auf mein Haupt! Habe zum erstenmal ins "Geplauder"-Forum geschaut und das gezielt für meínen Beitrag ausgewählt, da hätte ich wirklich schauen können, ob es nicht schon einen passenden Thread gibt.


    Interessant ist, daß ich meinen Beitrag im ebay-Forum, wie gesschrieben, an einen vorhandenen Thread angehängt hatte, und der erste Satz eines Antwort-Beitrags lautet sinngemäß: "Dafür hättest Du auch ein neues Thema eröffnen können." So unterschiedlich können die Ansichten sein ... Aber mir gefällt´s auch besser so, wie es bei TT gehandhabt wird, also verwandte Themen in einem einzigen Thread zu bündeln.


    In der Antwort im ebay-Forum wurde übrigens auch dazu geraten, nur Bieter aus Deutschland zuzulassen. Da Ihr beide, booner und ChickenHawk, ja das selbe empfehlt, scheint das ja tatsächlich ein "ganz heißer Tipp" zu sein, vielen Dank Euch beiden! :top:


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Habe bei eBay ein neues 9300 per SK verkauft. Der Käufer hat sich heute per E-Mail gemeldet und mir mitgeteilt das das Innendisplay nicht funktionieren würde. Da er keine 3 - 4 Wochen auf eine Reperatur durch Nokia warten wil, soll ich ihm das Geld zurück überweisen, und er schickt mir das 9300 zurück.


    Muss ich darauf eingehen, oder hab ich noch andere Möglichkeiten?


    ~~~ root ~~~

  • Zitat

    Original geschrieben von root
    Habe bei eBay ein neues 9300 per SK verkauft. Der Käufer hat sich heute per E-Mail gemeldet und mir mitgeteilt das das Innendisplay nicht funktionieren würde. Da er keine 3 - 4 Wochen auf eine Reperatur durch Nokia warten wil, soll ich ihm das Geld zurück überweisen, und er schickt mir das 9300 zurück.


    Muss ich darauf eingehen, oder hab ich noch andere Möglichkeiten?


    ~~~ root ~~~


    Die entscheidende Frage lautet: War denn das Innendisplay bei dir schon defekt oder hat sich ein defekt bereits angedeutet? (Oder wurde das Neugerät gar nicht in Augenschein genommen?) Wenn nein, dann kann es sein, dass


    1. der Käufer dich täuscht, er selbst den Fehler herbeigeführt hat oder es sich gar um ein anderes Gerät handelt (Hast du hoffentlich die Seriennummer beweisfähig dokumentiert?)


    2. ein Transportschaden vorliegt, für welchen du als Verbraucher nicht haften würdest


    Hast du die Sachmängelhaftung in deinem Angebot ausgeschlossen?


    Im Übrigen muss der Käufer darlegen und im Bestreitensfall auch beweisen können, dass das Display schon in dem Zeitpunkt defekt gewesen ist, als das Gerät dem Frachtführer übergeben wurde. Wenn du als Vebraucher verkauft hast, kommt ihm hierbei auch keine Beweiserleichterung zu gute.



    Wenn denn tatsächlich ein Sachmangel vorliegen sollte, hättest du als Verkäufer das "Recht", ersteinmal nachzuerfüllen, d.h. nach Wahl des Käufers nachzubessern oder eine mangelfreie Sache nachzuliefern. Du müsstet also nicht unmittelbar den Kaufpreis zurückgewähren.



    Ich würde mir erstmal Fotos vom defekten Gerät schicken lassen. Wenn diese den Verdacht bestätigen ggf. das Gerät ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückschicken lassen (auf Kosten des Käufers) zur weiteren Überprüfung.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Eine Reperatur eines Nokia 9300 mit defektem Display dauert bestimmt keine 3 Wochen, da Geräte meistens innerhalb weniger Tage einfach ausgetauscht werden.
    Ich glaube der Käufer will dich da nur linken.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Die entscheidende Frage lautet: War denn das Innendisplay bei dir schon defekt oder hat sich ein defekt bereits angedeutet?


    Das kann ich bei einem neuen Gerät natürlich nicht sagen. Ich habe den Commi ja nicht angeschaltet und getestet, dann wär er ja nicht mehr neu gewesen. Einen Riss hatte das Display auf jeden Fall nicht. Sollte es jetzt also einen haben ist er entweder auf dem Transportweg oder beim Käufer entstanden.

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wenn nein, dann kann es sein, dass


    1. der Käufer dich täuscht, er selbst den Fehler herbeigeführt hat oder es sich gar um ein anderes Gerät handelt (Hast du hoffentlich die Seriennummer beweisfähig dokumentiert?)


    Die Originalrechnung mit IMEI ist in meinem Besitz, der Käufer hat nur eine Kopie bekommen.


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Hast du die Sachmängelhaftung in deinem Angebot ausgeschlossen?


    Wenn du sowas

    Zitat

    Als Privatperson kann ich keine Garantie/Gewährleistung geben. Aber es liegt ja wie gesagt die Rechnung bei, womit man Garantie beim Hersteller hat.
    Einen Umtausch wegen "nichtgefallens" muss ich leider auch ausschliessen.

    meinst, dann ja.



    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wenn denn tatsächlich ein Sachmangel vorliegen sollte, hättest du als Verkäufer das "Recht", ersteinmal nachzuerfüllen, d.h. nach Wahl des Käufers nachzubessern oder eine mangelfreie Sache nachzuliefern. Du müsstet also nicht unmittelbar den Kaufpreis zurückgewähren.


    Das klingt gut.




    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ich würde mir erstmal Fotos vom defekten Gerät schicken lassen.
    Wenn diese den Verdacht bestätigen ggf. das Gerät ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zurückschicken lassen (auf Kosten des Käufers) zur weiteren Überprüfung.


    Werde ich machen.


    Danke erstmal.


    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Eine Reperatur eines Nokia 9300 mit defektem Display dauert bestimmt keine 3 Wochen, da Geräte meistens innerhalb weniger Tage einfach ausgetauscht werden.


    Mir ist das klar, aber ich glaube nicht das ich das dem Käufer klarmachen kann :roll:.


    Zitat

    Original geschrieben von galahad13
    Ich glaube der Käufer will dich da nur linken.


    Das könnte natürlich durchaus sein, obwohl ich ihm da natürlich erstmal nichts unterstellen möchte. Ich glaub ja noch an das gute im Menschen *g*


    ~~~ root ~~~

  • Moment: Du hast dich ggf. wegen deines Zusatzes wirksam von der Sachmängelhaftung freigezeichnet, d.h. im Regefall kann der Käufer einen Anspruch wegen eines Sachmangels am Gerät z.B. auf Nacherfüllung nicht mehr durchsetzten bzw. ein Gestaltungsrecht wie den Mängelrücktritt nicht mehr wirksam ausüben.


    Da ich davon ausgehe, dass du


    1. weder den Mangel arglistig verschwiegen hast (du kannstest den Mangel ja selbst nicht, da Gerät unbenutzt),


    2. noch eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hast ("Ich möchte verschuldensunabhängig dafür einstehen, dass der 9300 vollumfänglich funktionstüchtig ist" z.B)


    3. noch als Unternehmer auf ebay tätig bist


    kannst du dich auf deine Haftungsfreizeichnung auch berufen, d.h., du bräuchtest keine Inanspruchnahme durch den Käufer wegen des Mangels befürchten.


    Problematisch könnte allerdings sein, dass es sich bei deiner Heaftungsfreizeichnung


    1. ggf. um AGB handelt, sofern dieser Ausschluss zur Verwendung für eine Vielzahl von Verträgen gedacht ist. Konkret ist für die Annahme von AGB bereits die geplante Vewendung in 2-3 ebay-Angebotne ausreichend.


    2. Von dir mit dem neuen 9300 eine "neu hergestellte Sache" verkauft worden ist, so dass sich dein Ausschluss der Sachmängelhaftung im Wege einer AGB-bestimmung gem. § 309 Nr. 8 lit. b. litt. aa BGB unzulässig wäre, im Ergebnis also unbeachtlich wäre, du also so stehen würdest, wie wenn du dich niemals von der Haftung freigezeichnet hättest.



    Sollte es sich bei deinem Ausschluss dagegen um keine AGB handeln, könntest du dich zurücklehnen. Ich würde dann auch keine Rücksendung annehmen bzw. überhaupt erst veranlassen. Weise den Käufer in diesem Fall auf den wirksamen Haftungsauschluss hin und schicke ihn zu Nokia. Wenn du nett sein willst, kannst du dem Käufer noch deine Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer, wo du das Gerät erworben hast (z.B. Vodafone, E-Plus) abtreten, so dass der Käufer nicht auf die Herstellergarantieansprüche gegen Nokia bschränkt ist, sondern die Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen den Erstverkäufer der Sache geltend machen kann (sofern der nicht dir ggü. eine solche Abtretung für unzulässig erklärt hat --> AGB)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • und wenn alle Stricke reissen:
    akzeptiere eine Sachmängelhaftung, bestehe aber auf Deinem Nachbesserungsrecht. Soll heissen, der Käufer schickt Dir das Handy, Du lässt reparieren und schickst ihm das reparierte zurück.


    Aber nur, wenn Du aus der Sachmängelhaftung gar nicht rauskommst (könnte wegen Neugerät wirklich strittig sein).


    Viel Glück, Orlet

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