Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
      @JeGe: Reicht ein einfaches JA?? :)


    Jupp :)

  • Ein Nachbar von uns, seines Zeichens Frührentner, hat bei eBay diesen Artikel erworben:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=47741&item=6783097118


    Leider scheint der Druckkopf defekt zu sein, dies wurde sowohl von einem Techniker von T-Com als auch von einem Mitarbeiter eines anderen Unternehmens bestätigt.


    Leider weigert sich der Verkäufer, auch nur in irgend eine Richtung tätig zu werden, da der Drucker bei wohl angeblich noch funktioniert hätte. Desweiteren würde sich die Eigentümerin weigern, ihn zurückzunehmen, da es sich um einen Privatverkauf handelt.
    Jetzt hat unser Nachbar dem Verkäufer das Paket für 14 Euro Porto zugeschickt, da jener es sich gerne noch einmal ansehen möchte, gegen eine Gebühr in Höhe von 5 Euro.


    Ich habe dem guten Mann jetzt folgendes geschrieben:


    Sehr geehrter Herr xxx,



    Sie sind Gewerbetreibender, daher steht meinem Klienten ein gesetzliches Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 BGB zu.


    Die Widerrufsfrist wurde von ihm eingehalten, der Artikel wurde am 27.07 als versichertes Paket auf den Weg zu ihnen gebracht.


    Was Frau xxx zur Sachmängelhaftung sagt, ist daher eher von marginaler Bedeutung, Herr J. hat einen gültigen Kaufvertrag mit ihnen, Herr E., abgeschlossen.


    Ergo haften sie als Betreiber des Shops, nicht ihre Klientin, die vermutlich der Eigentümer an der Sache ist.


    Sollte der Drucker beim Transport beschädigt worden sein, ist dies allein ein Problem des Unternehmers. Da die Fehler allerdings bereits vor Gefahrübergang vorhanden waren, dies wird durch geschultes Fachpersonal zweier Unternehmen bestätigt, ist die Sache mangelhaft im rechtlichen Sinn.


    Wir verlangen daher eine Ersatzlieferung eines mangelfreien Druckers oder Nachbesserung. Sollten sie die Nacherfüllung verweigern, treten wir vom Kaufvertrag zurück, die Versandkosten in Höhe von 2 x 14 Euro müssten dann von ihnen, ebenso wie der Kaufpreis, erstattet werden.
    Bitte erstatten sie dann den Kaufpreis in Höhe von 102 Euro zuzüglich 28 Euro Versandkosten, gesamt 130 Euro an folgende Bankverbindung:



    Ist das so o.k?


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Leider weigert sich der Verkäufer, auch nur in irgend eine Richtung tätig zu werden, da der Drucker bei wohl angeblich noch funktioniert hätte. Desweiteren würde sich die Eigentümerin weigern, ihn zurückzunehmen, da es sich um einen Privatverkauf handelt.


    Sollte jetzt ein Sachmangel am Gerät vorliegen, wird bei einem Verbrauchsgüterkauf (d.h. dann, wenn der Verkäufer Unternehmer, der Nachbar Verbraucher ist) grds. vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag. Den Gegenbeweis müsste dann der Unternehmer führen.


    Eigentümer ist übrigens dein Nachbar bzw. ggf. wieder der Verkäufer, nicht mehr die die Kommittentin.




    Zitat


    Jetzt hat unser Nachbar dem Verkäufer das Paket für 14 Euro Porto zugeschickt, da jener es sich gerne noch einmal ansehen möchte, gegen eine Gebühr in Höhe von 5 Euro.



    Wie, der Händler möchte für eine Begutachtung 5€ haben?


    Wenn dein Nachbar das Gerät in Folge eines Nacherfüllungsverlangens zurückgeschickt hat, sollte er dem Verkäufer noch in Textform den Widerruf seiner Annahmeerklärung erklären (sofern er sich durch Verrbraucherwiderruf vom Vertrag lösen möchte).


    Zitat


    Sie sind Gewerbetreibender, daher steht meinem Klienten ein gesetzliches Widerrufsrecht aus §§ 312d, 355 BGB zu.


    Kann ich nicht sagen, aus den Bewertungen und seiner ebay-Aktivität ergibt sich eine Unternehmereigenschaft m.E. nicht eindeutig. Andereseits weist er auf seiner mich-Seite laienhaft auf ein Verbraucherwiderrufsrecht hin.


    Wenn er Unternehmer ist, dein Nachbar Verbraucher, dann besteht ein solches Widerrufsrecht natürlich.


    Zitat


    Die Widerrufsfrist wurde von ihm eingehalten, der Artikel wurde am 27.07 als versichertes Paket auf den Weg zu ihnen gebracht.


    Käme prinzipiell darauf an, wann die Ware bei deinem Nachbarn eintraf.
    Zusätzlich müsste der Verkäufer für einen Fristlauf noch seinen Informationspflichten im e-commerce gem. §§ 312d II, 312c BGB i.V.m BGBInfoV nachgekommen sein, ansonsten erlischt das Widerrufsrecht erst 6 Monate nach Vertragsschluss.


    Weiterhin würde das Widerrufsrecht bei nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgter Widerrufsbelehrung nicht verfristen.


    Die hier auf der mich-Seite vorgenommene Belehrung ist nicht ordnungsgemäß.


    Zitat


    Was Frau xxx zur Sachmängelhaftung sagt, ist daher eher von marginaler Bedeutung, Herr Jäger hat einen gültigen Kaufvertrag mit ihnen, Herr Eberth, abgeschlossen.


    Korrekt. Der "Verkaufagent" handelt zwar auf Rechnung der Frau xxx, nicht aber in deren, sondern in eigenem Namen (vgl. ebay-AGB Ziffer 1.3; OLG München, Urteil v. 5.2.2004, Az.: 19 U 5114/03; LG Berlin, Urt. v. 1. 10. 2003 - 18 0 117/03)


    Eine Stellvertretung der Frau xxx durch Herrn E. muss daher ausscheiden, der KV kam zwischen Herrn E. und dem Nachbarn zustande. Eine Widerruf muss also ggü. Herrn E. erklärt werden, ebenso muss eine Nacherfüllung von Herrn E. verlangt werden, für die Einstufung des Rechtsgeschäfts ist ebenso allein der "Status" des Herrn E. bedeutend, nicht der der Frau. xxx.


    Zitat


    Ergo haften sie als Betreiber des Shops, nicht ihre Klientin, die vermutlich der Eigentümer an der Sache ist.


    S.o.


    Zitat


    Sollte der Drucker beim Transport beschädigt worden sein, ist dies allein ein Problem des Unternehmers. Da die Fehler allerdings bereits vor Gefahrübergang vorhanden waren, dies wird durch geschultes Fachpersonal zweier Unternehmen bestätigt, ist die Sache mangelhaft im rechtlichen Sinn.


    Wir verlangen daher eine Ersatzlieferung eines mangelfreien Druckers oder Nachbesserung. Sollten sie die Nacherfüllung verweigern, treten wir vom Kaufvertrag zurück, die Versandkosten in Höhe von 2 x 14 Euro müssten dann von ihnen, ebenso wie der Kaufpreis, erstattet werden.
    Bitte erstatten sie dann den Kaufpreis in Höhe von 102 Euro zuzüglich 28 Euro Versandkosten, gesamt 130 Euro an folgende Bankverbindung:


    Wie jetzt: Will der Käufer von diesem Verkäufer ein mangelfreies Ersatzgerät/ den reparierten Drucker zurück, oder möchte er sich komplett vom Kaufvertrag lösen?


    Vorteilhaft an einem Rücktritt infolger mangelhafter Kaufsache wäre, dass der Nachbar hier - anders als beim Fernabsatwiderruf- die Hinsendekosten im Rahmen des Ersatzes für vergebliche Aufwendungen im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung zurückverlangen könnte. Lohnt sich bei 14€ durchaus...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Seltsame Fragen von einem Bieter.


    Hallo
    Ich hab gerade dieses Angebot laufen. (soll keine Werbung sein, nur Zwecks der Vollständigkeit)


    Heute hab ich von einem User die Anfrage bekommen ob ich mir Vorstellen könnte den Roller für 450 Euro zu verkaufen.
    Klar könnte ich, das Startgebot ist 300 Euro, und daher muß ich jeden Preis der 300 Euro erreicht auch annehmen.
    Da der User erst seit heute Mitglied ist, und noch 0 Bewertungen hat, hab ich mir dabei noch nicht viel gedacht. Hab dem Also genatwortet, daß der Roller für den Preis wegeht, der als Endpreis stehen bleibt. Wenn es über 450 Europ sind, für mehr, sind es weniger auch für weniger.


    Kurz danach habe ich vom selben Bieter die Frage, ob ich im Falle, wenn der der Auktion gewinnt, den Roller bis Ende August bei mir stehen lassen könnte, wenn er mir 30% des Auktionspreises vorab überweist.


    Ist für mich technisch kein Problem. Die paar Tage macht das dann auch nicht mehr aus. Daher hab ich mal in einem Anfall von Freudlichkeit geantwortet, daß das in dem Fall in Ordnung gehen könnte, vorrausgesetzt, es dauert wirklich nicht länger als bis Ende August, und die 30% kommen auch wirklich an. Könnte ja sein, daß der wirklich vorher keine Zeit hat den Abzuholen.
    Nur: Das Mißtrauen lauert inzwischen überall. Daher: besteht die Gefahr, daß das doch nur ein Trick ist, obwohl ich da ja kein direktes Risiko für mich sehe?
    Kann man auf solche Angebote eingehen, oder besser nicht?


    Hat schonmal einer Erfahrung mit sowas gemacht?

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Wenn du die 30% als Anzahlung betrachtest ist das ok - hast ja eine Sicherheit.
    Am Beste einen Kaufvertrag machen, wie beim PKW und du kannst einen Teilö der Anzahlung als Entschädigung behalten, wenn er den Roller nicht komplett bezahlt und abholt.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • ebay Rückgaberecht habe ich einen Fehler gemacht ?


    Hallo,


    habe diesen Fernseher ersteigert http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=5782762637 ,der Fernseher war nicht wie in der Beschreibung neu und auch nicht originalverpackt gewesen,lediglich der Karton war original,außerdem kam der Fernseher auch kaputt an,das Plastikgehäuse war an mehreren Stellen eingebrochen,bzw. eingerissen.
    Habe am 15 Juli ein Einschreiben mit Rückschein an den Verkäüfer geschickt,indem ich ihm mitteilte,das ich vom Kaufvertrag zurücktrete.
    Daraufhin teilte er mir in einer email mit das der Fernseher abgeholt wird,aber bis heute ist nichts passiert.Hätte ich den Fernseher auf meine eigenen Kosten zurückschicken müssen,damit ich noch ein Recht auf Rückgabe habe,obwohl er mir geschrieben hat,das er bzw. ein Paketdienst den Fernseher abholt?
    Weil genau heute sind die 14Tage vorbei,seitdem der Fernseher mit DPD ankam.
    Soll ich nochmal eine Frist setzen oder die Sache gleich einem Anwalt übergeben ?


    Danke Lokomotive

  • Re: ebay Rückgaberecht habe ich einen Fehler gemacht ?



    Dir steht in diesem Fall kein Rückgaberecht, sondern das "normale" gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatverträgen aus §§ 312d, 355 BGB zu. D.h., du konntest dich schon wirksam durch Widerruf in Textform vom Vertrag lösen, und nicht erst wirksam durch Rückgabe der Kaufsache.


    Ob deine "Rücktrittserklärung" dahingehend auszulegen ist, kann man ohne weitere Details nicht beantworten: Was hast du da rein geschrieben, hast du dich auf die Mängel bezogen oder wurde die Ausübung deines Widerrufsrechts ("Rückgaberechts") darin deutlich?


    Wegen der Frist hättest du dir ohnehin keine Sorgen machen müssen, da (zumindest im Angebot) nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt wurde, das Widerrufsrecht somit nicht verfristet, vorausgesetzt, es ist keine ordnungsgemäße Belehrung anderweitig erfolgt bzw. wurde nicht nachgeholt.



    Angenommen, das Widerrufsrecht wurde tatsächlich ausgeübt, dann wäre der Verbraucher verpflichtet, die Sache an den Unternehmer zurückzuschicken.


    Dies gilt aber nur für paketversandfähige Sachen, also nicht für größere TV-Geräte (Sperrgut). Überdies hat sich der Anbieter eine eigene Auswahl des Rückversandweges in seinen AGB vorbehalten.


    Der Unternehmer gerät gem. §§ 357 I 2, 286 III 1 Hs. 1 BGB als Schuldner einer Geldforderung (Kaufpreis, ggf. erzielte oder erzielbare Zinsen/ Nutzungen und ggf. Rückversandkosten) automatisch 30 Tage nach Zugang des Verbraucherwiderrufes in Verzug.


    Ich würde versuchen, telefonischen Kontakt herzustellen, evtl. ist es nur ein Mißverständnis. Nach der Vorgeschichte wohl aber eher planvolles Handeln des Hrn. Oezkan :rolleyes:


    Dann am Besten einen RA einschalten oder in Eigenregie ein Mahnverfahren durchziehen.


    Eine "Beweissicherung" (Zeugen, Fotos, etc.) am beschädigten Fernseher wäre auch nicht verkehrt, um den augenblicklichen Zustand festzuhalten.


    Das oben Geschriebene gilt natürlich nur vorbehaltlich deiner Verbrauchereigenschaft.


    Bezüglich der doch immensen Versandkosten (Händler --> zu dir) von 39,-€ wäre ein Rücktritt wegen der Sachmängel taktisch klüger gewesen, da du bei dieser Vorgehensweise die 39,-€ als "vergebliche Aufwendungen" hättest zurückverlangen können.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • "Ärger" mit eBay-Käufer


    Hi Leute,
    hab ein Problem und bitte euch um Hilfe...
    Hab ein Auto CD-Radio bei eBay versteigert
    ( http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=4562206771 )
    Hab ausdrücklich auf den Defekt hingewiesen.
    Nun bekam ich heut morgen einen Anruf vom Käufer, dass das Gerät "mehr" kaputt ist, als ich angeblich angegeben habe.
    Er meint, dass der Frontpanel sich nicht schließen läßt, was aber bei mir wunderbar funktionierte.
    Darauf hin, hab ich bei GLS angerufen und denen den Schaden gemeldet. Die meinten aber, dass das Paket ganz normal übergeben wurde, und ich keine Ansprüche mehr gelten machen dürfte.
    Nun weiß ich nicht ganz was ich machen will. Das Radio zurücknehmen will ich nicht, da der Auktionsbetrag sehr gut für mich verlaufen ist....


    Was meint ihr dazu?



    Mfg, Dave

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!