Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.


  • Jajaa einen Tag später sieht es auch ganz anders aus. Wobei es schon des Kollegen "Lebensinhalt" ist, da er sämtliche Kundentermine und Kontakte damit pflegt und den halben Tag vor Ort beim Kunden unterwegs ist...
    Daher habe ich den Abholtermin ja VOR Auktionszuschlag vereinbart - da es in diesem Fall eben doch sehr eilig ist.
    Was ist denn an der Bezeichnung "*****" so schlimm :D ?
    Was ist den überhaupt ein "*****" :p ?


    Handelte sich um meine persönliche Ungeduld, ein neues "Spielzeug" in der endlich in der Hand halten zu dürfen (kommt immer wieder mal vor) hätte ich den Ärger garantiert in mich hinein gefressen und nicht hier geäußert!


    Nix für Ungut, ich hoffe auf heute abend...

  • Preisirrtum oder was?


    Hallo,


    noch ist es kein akutes Problem, aber könnte es gleich werden. Es geht um folgende ebay-Auktion:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=7524587584


    Ich habe den Kauf getätigt, als 119,90 EUR angeboten war. Nun ist wieder erhöht worden (siehe auch Liste der Käufer). Ich habe eine "Bestellbestätigung" bekommen, dort ist aber kein Preis genannt. Andererseits zeigt die ebay-Seite (und die ebay-Bestätigungsmail) den korrekten Preis.
    In seinen AGB hat der Anbieter folgenden Passus
    ---
    § 4 Vertragsschluss
    Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Kunden durch Lieferung der Ware bzw. durch Auftragsbestätigung oder durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen. Die Bestelleingangsbestätigung stellt noch keine Vertragsannahme dar, sondern dient lediglich der Benachrichtigung des Kunden über den tatsächlichen Zugang der Bestellung. Bei einem Erwerb über die Plattform eBay gelten zudem die dortigen Bestimmungen für Mitglieder zum Vertragsschluss.
    Auszug aus den eBay Mitgliedsbedingungen:
    Mit dem Ende der von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online-Auktion, gemessen anhand der System-Uhrzeit von eBay, oder im Falle der vorzeitigen Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das hoechste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die eBay-Website eingestellten Artikels zustande.
    Durch Nutzung des Sofort-Kaufen-Formats (Festpreisformats) kommt es unmittelbar zum Vertragsschluss. Mit Einstellung eines Sofort-Kaufen-Artikels Festpreisartikels), der nicht im Wege einer Online-Auktion angeboten wird, gibt der Nutzer ein verbindliches Angebot zum Verkauf dieses Artikels zu einem Festpreis an den Interessenten ab, der die gegebenenfalls zusaetzlich in dem Angebot festgelegten Bedingungen (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfuellt. Ein Vertragsschluss ueber den Erwerb des Artikels kommt zustande, sobald ein Nutzer die in dem Angebot enthaltenen Bedingungen erfüllt, den Sofort-Kaufen-Button anklickt und den Vorgang mit seinem Passwort bestaetigt.
    Im Rahmen des Auktionsformats gibt es weiterhin die Sofort-Kaufen-Option. Diese führt bei Nutzung ebenfalls zum unmittelbaren Vertragsschluss.
    ---


    Habe ihm eine Mail geschickt und ihn um eine Bestätigung für die 119,90 gebeten. Antwort steht nun aus.


    Frage:
    - kann er den Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtum (oder so ähnlich?) anfechten?
    - muss er den Kaufvertrag erfüllen zum Preis von 119,90 EUR?


    Gruss
    Dieter

  • Nun habe ich auch mal wieder einen heiklen Fall:


    Ich habe gerade einen Artikel bei Ebay von "Verkäufer A" ersteigert. Als ich mir dann die Gebotsliste angeschauen habe kam mir der 2. Höchstbieter ("Bieter B") direkt suspekt vor.


    Ich habe den Verkäufer dann mal durch "sellers best friend" laufen lassen und siehe da:
    "Bieter B" hat in den letzten 31 Tagen auf ~30 Auktionen von "Verkäufer A" 80 Gebote abgegeben :eek: :flop:


    IMHO handelt es sich dabei eindeutig um Betrug. :mad:


    Den Artikel möchte ich allerdings trotzdem haben, da er sehr selten ist. Der Preis ist auch noch einigermaßen ok, aber ohne den Fake- Bieter hätte ich 20€ weniger bezahlt. Ist schon ärgerlich.


    Wie würdet ihr denn nun vorgehen?


  • Den Betrugstatbestand dürfte das Pushen nicht erfüllen, problematisch ist vor allem das Tatbestandsmerkmal Schaden.
    Zwar kannst du das "gepushte" Intervall vom Endpreis abziehen, was man als Vermögensschaden diskutieren kann. Theoretisch hätten aber auch noch x andere Bieter bei diesem dann niedrigeren Preis bis zum tatsächlichen Endpreis mitgeboten, so dass ggfs. gar kein Schaden mehr vorliegen würde.


    Zivilrechtlich könnte man über eine Anfechtungsmöglichkeit wegen arglistiger Täuschung nachdenken.


    Wenn du den Artikel aber haben möchtest, bleibt dir wohl nicht anderes übrig, als dem Verkäufer mehr oder weniger sanft zu drohen; z.B. damit, dass deiner Ansicht nach eine Strafanzeige wegen Betrugs in Betracht kommt oder mit einer Meldung an ebay.


    Im Genezug kannst du veruschen ihn dazu zu bewegen, auf die 20€ zu verzichten. Dabei sollte man aber eher vorsichtig vorgehen, sonst könnte man eher noch als der Verkäufer einen Straftatbestand erfüllen :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Horizon


    Ich habe den Verkäufer dann mal durch "sellers best friend" laufen lassen und siehe da:


    Klingt sehr interessant, was genau ist das?

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • vielen Dank für die super Antwort booner :top:


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Theoretisch hätten aber auch noch x andere Bieter bei diesem dann niedrigeren Preis bis zum tatsächlichen Endpreis mitgeboten, so dass ggfs. gar kein Schaden mehr vorliegen würde.


    Nunja, der 3. Höchstbieter hat ja ca. 15 sec vor Ende ~20€ weniger geboten als ich und ich dann ~ 9 sec vor Ende. Das Gebot des 2. Höchstbieters war schon ein paar Stunden alt. Daher hätte es ohne das Gebot des Fake- Bieters auch 20€ niedriger enden müssen.


    Aber ok, ich hatte auch keine rechtlichen Schritte vor.


    Zitat

    Original geschrieben von booner Wenn du den Artikel aber haben möchtest, bleibt dir wohl nicht anderes übrig, als dem Verkäufer mehr oder weniger sanft zu drohen; z.B. damit, dass deiner Ansicht nach eine Strafanzeige wegen Betrugs in Betracht kommt oder mit einer Meldung an ebay.


    Im Genezug kannst du veruschen ihn dazu zu bewegen, auf die 20€ zu verzichten. Dabei sollte man aber eher vorsichtig vorgehen, sonst könnte man eher noch als der Verkäufer einen Straftatbestand erfüllen :D


    Ich denke so werde ich's auch machen. ich bezahle jetzt erstmal den vollen Betrag und wenn ich den Artikel habe, dann schreibe ich ihm eine Mail, dass mir etwas augefallen ist und ich gerne die 20€ wieder haben möchte. ;) Mal sehen wie er dann darauf reagiert...
    Muss halt bei der Formulierung ein wenig aufpassen, so dass es nicht wie eine direkte Drohung klingt.


    Oder ist man moralisch verpflichtet ihn Ebay zu melden? Ich denke er will damit ja "nur" die höheren Einstellgebühren bei Startgeboten von > 1 € einsparen und sehe das fast eher als Kavaliersdelikt, oder?

  • Zitat

    Original geschrieben von Horizon
    vielen Dank für die super Antwort booner :top:




    Nunja, der 3. Höchstbieter hat ja ca. 15 sec vor Ende ~20€ weniger geboten als ich und ich dann ~ 9 sec vor Ende. Das Gebot des 2. Höchstbieters war schon ein paar Stunden alt. Daher dürfte es ohne das Gebot des Fake- Bieters auch 20€ niedriger enden müssen.



    Wahrscheinlich wäre es dann so gelaufen. Aber auch in letzter Sekunde hätte noch jemand bieten können...


    Zitat


    Ich denke so werde ich's auch machen. ich bezahle jetzt erstmal den vollen Betrag und wenn ich den Artikel habe, dann schreibe ich ihm eine Mail, dass mir etwas augefallen ist und ich gerne die 20€ wieder haben möchte. ;) Mal sehen wie er dann darauf reagiert...
    Muss halt bei der Formulierung ein wenig aufpassen, so dass es nicht wie eine direkte Drohung klingt.


    Oder ist man moralisch verpflichtet ihn Ebay zu melden? Ich denke er will damit ja "nur" die höheren Einstellgebühren bei Startgeboten von > 1 € einsparen und sehe das fast eher als Kavaliersdelikt, oder?


    Entweder vorher nörgeln, Betrag kürzen, Gefahr laufen, den Artikel gar nicht zu bekommen oder im Idealfall Artikel für 20€ billiger bzw. im Nachinein nörgeln, keinen Erfolg haben oder erst loben, sich eine positive Bewertung "erschleichen", dann nörgeln und mit negativer drohen und 20€ erstatte bekommen.


    Schwer zu sagen.


    Ebay interessiert das gar nicht, höhere Verkaufspreise sind im Interesse von ebay.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ich habe auch wieder ein Problem, und zwar habe ich ein PS2 Spiel bei ebay ersteigert und bezahlt, kurz darauf wurde mein Account gesperrt (hatte mit was anderem zu tun).


    Jetzt scheint es so, als ob der Verkäufer mir die Ware nicht sendet, aus welchem Grund auch immer (wahrscheinlich weil ich gesperrt bin). Aber es ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen, oder irre ich mich da? Das Geld habe ich korrekt bezahlt und an ihn überwiesen, also müsste der VK doch nun seinen Teil erfüllen und mir das Spiel senden.
    Leider habe ich nur seinen Namen und die Kontodaten von ihm, denn über "Mein eBay" kann ich nichts mehr machen (Accountsperrung). Der VK dagegen könnte problemlos mit mir Kontakt aufnehmen oder das Spiel an meine Addresse schicken, was er aber nicht tut :( . Ich warte seit der Überweisung schon 2 Wochen auf das Spiel.


    Weiß jemand wie ich mit ihm Kontakt aufnehmen kann oder mein Geld zurückbekomme?


    Danke
    marine



  • Hi


    Versuch doch erstmal einen neuen Acc bei Ebay anzulegen,dann kannst du auch wieder Kontakt mit Käufer aufnehmen!
    So würde ich es zumindest versuchen,oder eben bei Ebay den Fall schildern.
    Die haben doch auch ne Hotline oder? :confused:

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