Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.


  • Lass das einen RA regeln. Auf jeden Fall vorerst alles so lassen wie es ist, also in keinem Fall am Ipod rumbasteln, das Netzteil oder den Ipod ohne Beweissicherung und Hinzuziehen von Zeugen an den Verkäufer schicken!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Ich habe nur eine einzige Frage, kommt er damit durch? Wenn ja, kann sich ja jeder mit sowas herausreden, wenn ihm der Kaufpreis zu gering ist. Die Geldbörse, nagelneu, habe ich für 26 euro ersteigert, natürlich ein sensationeller Kurs!


    [@ml: Ich schreibs mal öfentlich, vielleicht haben dann mehrere was davon]


    Kommt darauf an: Sollte die Kaufsache tatsächlich beschädigt oder gar völlig zerstört worden sein, so könnte bei einer Stückschuld wie dieser Unmöglichkeit der Leistungv orliegen, da der Schuldner die Sache nicht mehr oder nicht wie geschuldet liefern und übereignen kann.
    Dann hätte der Schuldner ein Leistungsverweigerungsrecht, er müsste keine Tasche mehr liefern und übereignen, im Gegenzug kann der Gläubiger den bereits bezahlten Kaufpreis herausverlangen.


    Für die zum Leistungsverweigerungsrecht führenden Umstände trägt der Schuldner die Beweislast. Der Verkäufer ist hier also darlegungs- und beweispflichtig für seine Behauptung, die Erfüllung des Kaufvertrages sei ihm unmöglich geworden.


    Ich würd ihn so einem Fall als erstes Fotos vom Objekt verlangen.



    Sollte der Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten haben, bspw. weil er die Tasche in fahrlässiger Art und Weise beschädigt hat, kann der Gläubiger Schadensersatz statt der Leistung vom Schuldner verlangen, also etwa die Mehrkosten die ihm im Rahmen eines Deckungskaufes entstehen.
    Grdsl. ist hier der Schuldner für das Nichtvertretenmüssen des Leistungshindernisses beweispflichtig.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von marlborolights
    Ich habe nur eine einzige Frage, kommt er damit durch? Wenn ja, kann sich ja jeder mit sowas herausreden, wenn ihm der Kaufpreis zu gering ist.


    Kurz und knapp: Ja


    Rein rechtlich eigentlich nicht, Du könntest z.B. dem Vk schreiben, dass Dir die Beschädigung egal ist und er die Ware trotzdem versenden soll, er wird Dir dann antworten, dass er das Ding bereits entsorgt hat etc. pp.


    Den Aufwand den Du betreiben müsstest um doch noch an die Tasche zu kommen steht imho in keinem Verhältnis zu dem "Erfolg" den Du erzielen würdest.


    Buch es als Erfahrung aus und merke: Bei Ebay gibt es viele ************


    CH


    EDIT:
    Booner hat den formal-juristischen Weg aufgezeigt, der von mir beschriebene ist näher an der Praxis

  • Zitat

    Original geschrieben von booner


    Super Booner, ich danke dir! :top:


    Ich vermute fast, er ist gar nicht der Eigentümer des versteigerten Artikels, daher war er so bedacht darauf, mir den Artikel unversichert zu übersenden, was ich kategorisch abgelehnt habe.


    Ich bin sehr gespannt auf seine Antwort.


    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    EDIT:
    Booner hat den formal-juristischen Weg aufgezeigt, der von mir beschriebene ist näher an der Praxis


    Rein praktisch gedacht würde ich ohnehin meinen Hintern verwetten wollen, dass die LV-Geldbörse gefaked ist. Kann man sich das ganze Theater also sparen...


    Achja: Laufenden Angebote des Verkäufers bzw. bekannten Pusheraccounts beobachten. Meistens sind die Teile nach einer wundersamen Genesungsfrist von wenigen Tagen wieder im Angebot.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Rein praktisch gedacht würde ich ohnehin meinen Hintern verwetten wollen, dass die LV-Geldbörse gefaked ist. Kann man sich das ganze Theater also sparen...


    Bruder im Geiste oder so ähnlich.... :D


    CH

  • Das Tool gibt es noch, aber es funktioniert nicht mehr.




    Was kann man machen, wenn man einen nicht erhalten Artikel dem eBay-Käuferschutz melden will, den man schon vor mehr als 45 Tage gekauft hat?


    Zu den Bedingungen

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Rein praktisch gedacht würde ich ohnehin meinen Hintern verwetten wollen, dass die LV-Geldbörse gefaked ist. Kann man sich das ganze Theater also sparen...


    Achja: Laufenden Angebote des Verkäufers bzw. bekannten Pusheraccounts beobachten. Meistens sind die Teile nach einer wundersamen Genesungsfrist von wenigen Tagen wieder im Angebot.


    Ich habe nun mal folgendes Schreiben aufgesetzt, welches ich dem Verkäufer morgen per Einschreiben auf dem Postweg zusenden möchte:


    "Sehr geehrter Herr Dr. xxxx,



    Für die zum Leistungsverweigerungsrecht führenden Umstände trägt der Schuldner die Beweislast. Der Verkäufer ist hier also darlegungs- und beweispflichtig für seine Behauptung, die Erfüllung des Kaufvertrages sei ihm unmöglich geworden!


    Sollten sie als Schuldner das Leistungshindernis zu vertreten haben, bspw. weil sie die Tasche in fahrlässiger Art und Weise beschädigt haben, kann der Gläubiger Schadensersatz statt der Leistung vom Schuldner verlangen, also etwa die Mehrkosten die ihm im Rahmen eines Deckungskaufes entstehen.
    Grundsätzlich ist hier der Schuldner für das Nichtvertretenmüssen des Leistungshindernisses beweispflichtig.



    Ich setze ihnen hiermit eine Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Schreibens, mir den ersteigerten Artikel der Auktionsbeschreibung entsprechend, zu übersenden oder mir glaubhaft nachzuweisen, dass der Artikel ohne ihr Verschulden zerstört wurde, alternativ werde ich einen Deckungskauf vornehmen und mir den Differenzbetrag notfalls auf dem Klageweg von ihnen einholen!


    Die Kosten für meine Auslagen werde ich gesondert geltend machen.



    Mit freundlichen Grüßen,"



    Kann ich das so machen? Oder muß ich eventuell noch etwas anderes beachten?

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

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