Nachdem das Gerät mangelhaft ist, könntest du Nacherfüllung verlangen, die Versandkosten müsste der Verkäufer tragen.
Im Ergebnis könnte es natürlich sein, dass eine Nacherfüllung nicht möglich ist und du somit nur zurücktreten könntest, also dein Geld komplett zurückerhältst.
Bei einem Laserdrucker für 40€ würde ich ehrlich gesagt doch sehr stark überlegen, ob ich das Gerät nicht so nehmen würde, wie es ist, wenn es noch funktioniert und der Schaden nicht zu störend ist.
Das Widerrufsrecht hat den entscheidenden Nachteil, dass du erstens kein Ersatzgerät erhältst, sondern nur dein Geld, zweitens der Händler auf stur schalten könnte, wenn er denkt du hättest den Mangel verschuldet und drittens könnte es dir passieren, dass du lediglich den bloßen Kaufpreis ausbezahlt bekommst.
Die Erstattung der Hinsendekosten ist nämlich noch strittig. Mir ist nur ein Urteil bekannt, das für eine Erstattung spricht, nämlich OLG Frankfurt Az.: 9 U 148/01.
Es gibt jedoch auch gute Argumente dagegen und solange nichts vom BGH dazu gesagt wurde, ist nichts bindend.