In seiner Auktion steht ja "Ich versende umgehend nach Geldeingang". Das heißt soviel Zeit kann er sich nicht machen, auch wenn er sich in seiner eigenen Auktion widerspricht
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Original geschrieben von AdministratorDr
In seiner Auktion steht ja "Ich versende umgehend nach Geldeingang". Das heißt soviel Zeit kann er sich nicht machen, auch wenn er sich in seiner eigenen Auktion widersprichtHabe ich ihm auch geschrieben, sogar das Bild (ich versende sofort nach Geldeingang) meiner Email beigefügt, er meint, ich könne nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, bevor ich die Ware angenommen habe.
"hallo - das gilt hier aber nicht. Widerrufsbelehrung laut Fernabsatzgesetz :
Siehe unsere AGBS - einfach auf "Mich" klicken hinter unseren Mitgliedsnamen , Sie können nichts widerrufen , was Sie nicht haben, wir können nichts dafür wenn Sie den Auktionstext nicht ganz lesen........" -
Ebay hat ja in seinen Grundsätzen extra Ausnahmen für den Verkauf von u.a. Videospielen gemacht: http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.html
Vielleicht kommst Du ja mit dem zweiten Aufzählungspunkt weiter, den der 6.7. ist ja noch weiter als 30 Tage entfernt...
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Zitat
Original geschrieben von alexinschweden
Ebay hat ja in seinen Grundsätzen extra Ausnahmen für den Verkauf von u.a. Videospielen gemacht: http://pages.ebay.de/help/policies/pre-sale.htmlVielleicht kommst Du ja mit dem zweiten Aufzählungspunkt weiter, den der 6.7. ist ja noch weiter als 30 Tage entfernt...
Danke, das ist doch schon mal etwas, worauf ich mich berufen kann! :top:
Gruß,
Oliver
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Zitat
Original geschrieben von marlborolights
Ich würde gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, aber der Händler läßt mich nicht, ist er dazu verpflivchtet bzw. gibt es ein Recht, welches mir einen Rücktritt vom Kaufvertrag ausdrücklich zusichert?Selbstverständlich kannst du bereits zum jetzigen Zeitpunkt deine auf den Abschluss des Kaufvetrages gerichtete Annahmeerklärung gem. §§ 312d, 355 BGB widerrufen. Email an den Händler reicht aus.
Vorausgesetzt, du hast dieses Spiel als Verbraucher erworben.
Wenn du noch nichts überwiesen hast, solltest du das auch tunlichst unterlassen. Ebenso Bewertung aufheben, falls negativ kommt.
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Zitat
Original geschrieben von booner
Selbstverständlich kannst du bereits zum jetzigen Zeitpunkt deine auf den Abschluss des Kaufvetrages gerichtete Annahmeerklärung gem. §§ 312d, 355 BGB widerrufen. Email an den Händler reicht aus.Vorausgesetzt, du hast dieses Spiel als Verbraucher erworben.
Wenn du noch nichts überwiesen hast, solltest du das auch tunlichst unterlassen. Ebenso Bewertung aufheben, falls negativ kommt.
Das Geld habe ich bereits vor 8 Tagen überwiesen, ich habe ihn auch schon zur Rückgabe aufgefordert.
Dann schreibe ich dem Verkäufer noch einmal eine Email.Danke für die Info!
Gruß,
Oliver
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Negative Gegenbewertung erhalten
Hi,
das von mir beschriebene Problem kam bestimmt öfters im Forum vor, ich weiß, bitte nicht böse sein aber der Thread ist riesig :pZu meinem Problem: Ich habe eine Ware am 01.05.05 ertseigert, am 12.05. habe ich dem Verkäufer geschrieben, ob die Ware schon verschickt wurde, da ich am selben Tag der Versteigerung das Geld überwiesen habe, als Antwort erhielt ich, dass die Ware am 11.05 verschickt wurde. Die Ware kam aber erst am 17.05 an. Darauf hin habe ich den Verkäufer negativ bewertet, ich erhielt natürlich auch eine negative Bewertung zurück. Sozusagen kann man ja immer den anderen negativ bewerten, so auch bei mir der Fall.
Sollte ich die negative Bewertung zurückziehen ??
Danke -
Nur weils mal etwas länger dauerte und die Geduld strapaziert wurde, rechtfertigt das nicht gleich eine negative Bewertung. Insbesondere dauerte es bei Dir ja nicht wirklich lange.
11.05. - 17.05. -> 4 Arbeitstage (man beachte Pfingsten)
und schon bekommte man von Dir eine negative Bewertung?
Das ist ja wohl der Hammer! ....EDIT....ZitatSollte ich die negative Bewertung zurückziehen ??
Selbstverständlich!Ich habe übrigens gerade 14 Tage (!!) auf eine Ware gewartet - das ist nicht schön, nervt und quält - aber rechtfertigt auch nicht negativ!
Irgendwie scheinen bei ebay wohl sehr viele "Top-Manager" und "hochwichtige Geschäftsleute" zu versteigern - wie schon so häufig bei Verzögerungen musste mein Verkäufer "kurzfristig" und "völlig unerwartet" eine Woche auf "eine Geschäftsreise außerhalb des Kontinents"
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Zitat
Original geschrieben von BJ.Simon
Nur weils mal etwas länger dauerte und die Geduld strapaziert wurde, rechtfertigt das nicht gleich eine negative Bewertung. Insbesondere dauerte es bei Dir ja nicht wirklich lange.11.05. - 17.05. -> 4 Arbeitstage (man beachte Pfingsten)
und schon bekommte man von Dir eine negative Bewertung?
Das ist ja wohl der Hammer! (mit Verlaub: Du spinnst!)
Da hast Du glaube ich seinen Beitrag nicht richtig gelesen, denn ersteigert und bezahlt hat er den Artikel bereits am 1.5.!Wenn man 2-3 Tage für die Überweisung abzieht kommt man auf eine Lieferzeit von 2 Wochen und das finde ich dann auch etwas lang. V.a. ohne Rückmeldung vom Verkäufer. Ich finde die neg. Bewertung jedenfalls gerechtfertigt.
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Okay: sorry!
Gehen wir mal davon aus, dass das Geld am 04.05. für den Verkäufer sichtbar war. Dann hat er 10 (Arbeitstage) gebraucht zu liefern.
Ich kann nur wiederholen, das ist werder schön noch sonderlich fair.
Es rechtfertigt aber (IMHO) nicht negativ!
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