Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Bei der Suche nach eine Fritz-Card PCMCIA ist mir aufgefallen, dass relativ viele dieser Karten mit der Software als "Sicherungskopie" angeboten werden. Muss ich nun davon ausgehen, dass die Ware geklaut ist, denn wer die Hardware legal erworben hat, hat ja zwingend auch die Original-Software? Es ist kaum anzunehmen, dass jemand die Hardware gekauft und die Software verkauft hat, denn diese ist auf der AVM-Seite kostenlos downzuloaden.

  • Ich behalte Treiber-CDs auch nie. Die Treiber veralten i.d.R. schnell und sind in der neuen Version einfach im Internet zu bekommen. Also ich würde nicht von Diebesgut ausgehen.

    Diejenigen, die ihre Freiheit zugunsten der Sicherheit aufgeben, werden am Ende keines von beiden haben.

  • ... ggf hat derjenige sie auch einfach im Bundle von einer Firma gekauft. Die hatten halt keine Treiber-CD's mehr :D


    Du kannst die aber problemlos im Internet von der AVM seite ziehen.

  • Genau, meist sind die TreiberCD´s aufgrund ijres Alters eh wertlos!
    Beachte die auch nicht und bilde mir sogar ein, das ein Gerät auf Ebay besser weggeht, wenn ich mit "aktuellen" Treibern werbe...

  • So, ich möchte mir gerne bei diesem Verkäufer etwas kaufen:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…4523&item=3973882307&rd=1


    Er schreibt auf seiner Mich-Seite, er würde privat verkaufen und seine Ware hätte den Status "gebraucht", obwohl er in der Auktion angibt"neu".
    wenn ich jetzt bei ihm etwas kaufe und ich bin nicht zufrieden, z.B. weil die Größe nicht passt, kann ich eine Rücknahme durchsetzen?


    Ich bin mir fast sicher, der Gesetzgeber wird ihn ebenso wie ich als Händler einstufen.


    Was meint ihr?



    Gruß,


    Oliver

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Bei über 300 Verkäufen in den letzten 12 Monaten wird er es schwer haben als Privatperson daherzukommen.


    Insgesamt sieht es so aus, als sei er gewerblich tätig.
    Er schließt aber eine Rücknahme wg. falscher Größe explizit aus, sofern es nicht in der Auktionsbeschreibung anders angegeben ist.


    Insgesamt könnte das dazu führen, dass man im Zweifelsfall sich auf etwas Ärger einstellen muss. (Aber evt. will er auch sein 100% Bewertungsprofil nicht versauen.)


    Letztendlich bleibt Dir nichts anderes über als es drauf ankommen zu lassen.


    Mir persönlich gefällt das Objekt Deiner Begierde allerdings nicht wirklich, da wären mir selbst 10€ zu viel ;-)


    CH


  • Das war nur ein Beispiel, das Objekt meiner Begierde sieht noch wesentlich schlimmer aus! ;)

    Aus einer sehr lustigen PN voller Rechtschreibfehler an mich:


    Tu dir selbst den Gefallen und höre auf meine Worte, "wir" wissen mehr über dich als du denkst.

  • Mich hat´s auch mal wieder gepackt:


    Habe wieder mal ein hochwertiger, hochpreisiges Handy eingestellt (P910i mit 512MB MS Duo und allem PiPaPo für 459,99€) und das Ding wurde heute Nacht per Sofortkauf von einer Bieterin aus Australien, grade angemeldet und daher mit 0 Bewertungen versehen, gekauft.


    Nun bin ich ja ein misstrauischer Kerl. Erst recht, nachdem vor ca. 3 Wochen beim Verkauf meines 9500 und meines S700i ein Typ aus Südafrika, ebenfalls eben erst angemeldet, beide Geräte gekauft hat.
    Damals hat eBay den Typ sofort gesperrt, so das meine Gebühren und die Verkaufsprovision mir direkt erstattet wurden.


    Beim aktuellen Fall aber muss ich ja zahlen, weil die Käuferin (noch) nicht gesperrt ist. Eine Mail an eBay ist schon raus, nur wenn ich auf die Antwort warte, dann vergehen ja ein paar Tage. Und eigentlich hatte ich das Gerät eingestellt um kurzfristig an Geld zu kommen.


    Was meint Ihr, soll ich das Gerät auf eigene Gefahr hin direkt wiedereinstellen und abwarten ob ich die Gebühren wiederbekomme, oder doch lieber die Rückmail von eBay abwarten, wodurch mir sicher ein, zwei Tage verloren gehen.


    -Andi- :rolleyes:

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  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Was meint Ihr, soll ich das Gerät auf eigene Gefahr hin direkt wiedereinstellen und abwarten ob ich die Gebühren wiederbekomme, oder doch lieber die Rückmail von eBay abwarten, wodurch mir sicher ein, zwei Tage verloren gehen.


    Hattest Du das Gerät denn überhaupt weltweit angeboten?


    Falls nicht würde ich die Bieterin streichen und ein Angebot an den zweithöchsten Bieter machen (geht bei eBay automatisiert), falls dessen Preis für Dich auch noch ok ist.

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Hattest Du das Gerät denn überhaupt weltweit angeboten?


    Falls nicht würde ich die Bieterin streichen und ein Angebot an den zweithöchsten Bieter machen (geht bei eBay automatisiert), falls dessen Preis für Dich auch noch ok ist.


    Bei Sofort-Kauf gibt es keinen Zweitbieter ;)

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