Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Also in dem Fall würde ich mich als Käufer auf den Standpunkt stellen, dass das fehlen einen Zertifikats nicht automatisch bedeutet dass Echtheit nicht garantiert wird bzw. das es sich auch lediglich um etwas vergoldetes handelt.


    CH

  • Wie verhält sich eBay eigentlich gegenüber Käufern, die partou nicht bezahlen wollen?


    Ich habe vor gut zwei Wochen ein Telefon verkauft und bis jetzt keine Zahlungen empfangen.
    Habe heute über eBay eine Zahlungserinnerung gesendet und werde - im Falle einer weiteren Weigerung der Zahlung - auch weitere Schritte über eBay gehen, so dass ich wenigstens meine Gebühren wiederbekomme.


    Aber was passiert dann mit dem Käufer? Bekommt der nur eine Abmahnung und das wars?


    Bekommt man eigentlich die kompletten Gebühren erstattet, d.h. Provision, Angebotsgebühren usw.?


    Das Problem ist halt, dass sich der Käufer überhaupt gar nicht bei mir meldet. :mad:
    Würde mich ja auch dazu breitschlagen lassen, das Ganze sein zu lassen, wenn ich die Gebühren vom Käufer bekomme. Man kann alles regeln, aber wenn man sich nicht meldet.... :flop:

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Du bekommst die Provision und die Einstellgebühr gutgeschrieben und der Käufer bekommt eine Abmahnung. Nach der dritten ist Schluß. Mehr macht ebay nicht, sie sehen sich ja nur als Plattform, alles andere ist eine Sache zwischen Käufer und Verkäufer.

  • Thx, das ist ja schonmal was.


    Der käufer passt mir aber auch sowas von überhaupt nicht. Kauft an einem Tag dreimal das selbe Telefon. Alle haben sich positiv bewertet, woraus ich schließe, dass die Transaktion gut über die Bühne gelaufen ist. Nur bei mir wird nicht gezahlt.... :mad:


    Greetz

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • GOLDRAUSCH


    Bitte durchlesen, ist juristisch vermutlich etwas harkelig....


    Folgender Artikel:


    Goldkette 14Karat 585 Gold Halskette SUPERMUSTER + EDEL


    Dieses klassische Schmuckstück aus edlem 14 Karat Gold mit Prägung hat eine Länge von 61 cm und gehört damit schon zu den etwas größeren Ketten, die dennoch dezent und edel sind.


    Länge (ca.) 61 cm, Breite 6,00 mm, Dicke 1,1 mm


    Von mir sehr wenig getragen somit neuwertig.


    Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne! Versicherter Versand innerhalb Deutschland!


    Da Privatverkauf, keine Garantie, Umtausch, etc.


    Am 09.01.05 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:
    Die Kette wiegt ca. 0,030 kg; ein Echtheitszertifikat oder Kaufbeleg liegt leider nicht vor, da es sich um ein Geschenk handelt.


    Am 10.01.05 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:
    Aufgrund vermehrter Nachfragen: Die Kette trägt eine MZ und eine 14K Prägung. Der Verschluss ist voll funktionstüchtig.


    ______________________
    Meine Frage: Ist der Käufer verpflichtet auch wenn es sich lediglich um eine VERGOLDETE kette handelt diese zu behalten oder kann er das Geld zurückfordern? Schließlich ist ja bekanntgegeben, dass keine Echtheit garantiert werden kann. In der Überschrift steht aber 585 Gold.


    Hab mich mal schlau gemacht : Es gibt 333er, 585er und 785er gold, 14Karat steht "nur" für die Eisenanteile von ingesamt 24 sagt also nix über den tatsächlichen Wert des Goldes aus.




    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Also in dem Fall würde ich mich als Käufer auf den Standpunkt stellen, dass das fehlen einen Zertifikats nicht automatisch bedeutet dass Echtheit nicht garantiert wird bzw. das es sich auch lediglich um etwas vergoldetes handelt.


    CH



    Ja, aber schließt nicht schon "keine Garantie, kein Umtausch" jegliche Rückabwicklung aus? Es war ja nicht ganz klar ob echt oder nicht.

    Nokia 5110, 6600, 6630, 7110, E75, N95 8 GB, HTC Desire Z,


    Nokia Lumia 820 (Testphase)

  • Nehmen wir mal - rein spekulativ natürlich :rolleyes: - an, Du bist der VK und hast diese Kette als "Goldkette 14Karat 585 Gold Halskette" verkauft.
    Stellt jedoch der Käufer im Nachhinein fest, dass es sich lediglich um ein vergoldeltes Alukettchen handelt, hat er denke ich auf jeden Fall die Möglichkeit, diese an Dich zurückzugeben, da die Artikelbeschreibung nicht zu 100% der Wahrheit entspricht. Er wollte schließlich eine Echtgoldkette und keine aus einem Kaugummiautomaten (überspitzt ausgedrückt!!)


    Und das kannst Du auch nicht durch diesen "keine Garantie, kein Umtausch"-Satz außer Kraft gesetz werden.


    Greetz

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

  • Zitat

    Original geschrieben von IT-Doc
    Ja, aber schließt nicht schon "keine Garantie, kein Umtausch" jegliche Rückabwicklung aus? Es war ja nicht ganz klar ob echt oder nicht.


    Spiel doch hier nicht den Heiligen, du hast beim Absetzen deines Angebotes genau gewußt, dass es sich um eine vergoldete und nicht um eine Massivgoldkette handelt.


    Solches Handeln ist durch Freizeichnung von der Haftung für Sachmängel nicht gedeckt.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von IT-Doc


    Ja, aber schließt nicht schon "keine Garantie, kein Umtausch" jegliche Rückabwicklung aus? Es war ja nicht ganz klar ob echt oder nicht.


    Doch es war klar, wie geschrieben bedeutet das fehlen eines Zertifikates nicht, dass es sich nur um etwas vergoldetes handelt.


    Die Artikelbeschreibung sagt aus, dass es sich um eine Goldkette handelt.
    Wenn es jetzt nur eine vergoldete Kette ist nimm sie wieder zurück und stell sie das nächste mal korrekt ein


    CH

  • Hmm superdoof gelaufen. Als ich sie einstellte wusste ich tatsächlich nicht ob sie echt oder vergoldet ist und so hab ichs auch eingestellt, natürlich mit kaufmännisch geschickt fomulierten Text (ders dann wohl doch net war). Hab nur ein so ein Teil besessen und hab auch selten mit Omas Schmuck gespielt :-) ...
    dass ich sofort original von fälschung erkennen würde


    Die kette wäre wohl so wie sie ist ca. 60 Euro wert - ist ja nicht gänzlich wertlos. Auf Ebay hat sie allerdings wesentlich (!) mehr erzielt.


    Naja schade bin noch nicht sooo lange bei Ebay dabei und irgendwann muss ja mal was nicht klappen.


    Aber was mich ärgert ist, dass ich jetzt grade stehen muss für die Dummheit der Käufer, wo doch eigentlich total klar wenigstens ab meinen Befügungen an den Artikeltext klar sein müsste, dass die Kette nur vergoldet ist.


    Der Käufer hat nicht eine Frage gestellt... naja was soll man sagen


    ... aber danke für die hilfe!!! :top:

    Nokia 5110, 6600, 6630, 7110, E75, N95 8 GB, HTC Desire Z,


    Nokia Lumia 820 (Testphase)

  • Zitat

    Original geschrieben von IT-Doc
    Aber was mich ärgert ist, dass ich jetzt grade stehen muss für die Dummheit der Käufer, wo doch eigentlich total klar wenigstens ab meinen Befügungen an den Artikeltext klar sein müsste, dass die Kette nur vergoldet ist.


    Wenn es, wie Du schreibst, dem Käufer hätte klar sein müssen, dann doch wohl auch Dir! Warum hast Du dann nicht ausdrücklich darauf hingewiesen? Die Aussage "kein Echtheitszertifikat vorhanden" reicht insoweit sicherlich nicht aus, da - wie oben schon geschrieben - nicht gleichbedeutend mit "unecht".


    Auch Du mußt Dir die Frage stellen lassen, warum Du geglaubt hast, der Käufer würde Deine Vorgehensweise akzeptieren. Diese Vorstellung ist doch völlig abwegig (scheint sich aber immer weiter zu verbreiten)!

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