Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Man kann beliebig lange Bewertungen abgeben. Die entsprechenden Seiten sind leicht über ggogle zu finden.


    Hi,


    das geht jetzt leider nicht mehr :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von m-t
    Hi,


    das geht jetzt leider nicht mehr :flop:


    Stimmt: http://www.wortfilter.de/bew90.html


    Fragt sich bloß, ob die ID statisch ist? Dann könnte man sie ja vorher notieren?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat


    Fragt sich bloß, ob die ID statisch ist? Dann könnte man sie ja vorher notieren?


    die ID siehst du in deinem "Mein eBay" sobald du über die Auktion mit der Maus fährst. Notieren bringt aber auch nichts. Ich habs zur Genüge probiert ;-)

  • Hilfe bei eBay Rechtsstreit


    Also, ich habe folgendes Problem:


    Nach einer eBay Auktion über ca. 400€ habe ich das Geld auf das angegebene Konto bei eBay überwiesen und es dem verkäufer mitgeteilt. Dieser meinte dann, dass es ein altes Konto sei und das Geld zurückkommen wird und ich das Geld nochmal auf sein nun neues Konto überweisen soll. Ich habe mich natürlich sofort um einen Rückruf meines Geldes bemüht und es ihm dann mitgeteilt und dieser meinte dann, dass das alte Konto doch noch in seinem besitz ist!


    Nun habe ich ihm gesagt, dass es für mich wie Betrug aussah und ich desswegen nicht Zahlen werde.


    Daraufhin habe ich heute ein Schreiben seines Anwaltes bekommen, dass ich den Betrag Zahlen muss und noch zusätzlich ca. 90€ für den Anwalt dazu!


    Was kann ich nun machen?


    Hilft es was wenn ich sage, dass ich 17 Jahre alt bin?

  • Wir haben einen extra eBay-Problemthread


    Ob es etwas "nützt" daß du erst 17 bist hängt davon ab, was das für Geld war oder ist, was du überwiesen hast (z.B. Taschengeld etc.) und ob deine Eltern mit dem Kauf einverstanden waren bzw. sind.


    Vorausgesetzt es ist ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen (BTW: wie handelst du denn bei EBay? Ist doch auch erst ab 18!), dann gibt es keinen ersichtlichen Grund, warum du nicht bezahlen solltest.

  • Also, ich habe folgendes Problem:


    Nach einer eBay Auktion über ca. 400€ habe ich das Geld auf das angegebene Konto bei eBay überwiesen und es dem verkäufer mitgeteilt. Dieser meinte dann, dass es ein altes Konto sei und das Geld zurückkommen wird und ich das Geld nochmal auf sein nun neues Konto überweisen soll. Ich habe mich natürlich sofort um einen Rückruf meines Geldes bemüht und es ihm dann mitgeteilt und dieser meinte dann, dass das alte Konto doch noch in seinem besitz ist!


    Nun habe ich ihm gesagt, dass es für mich wie Betrug aussah und ich desswegen nicht Zahlen werde.


    Daraufhin habe ich heute ein Schreiben seines Anwaltes bekommen, dass ich den Betrag Zahlen muss und noch zusätzlich ca. 90€ für den Anwalt dazu!


    Was kann ich nun machen?


    Hilft es was wenn ich sage, dass ich 17 Jahre alt bin?


  • 1. Bist du tatsächlich noch nicht volljährig?


    2. Hast du die 400 Euro wiederbekommen?

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Es ist irrelevant, ob du das so siehst. Entscheidend bei einem Betrug ist die Betrugsabsicht und die erkenne ich hier nicht, wenn du das Geld wiederbekommen hast und es nur Unklarheiten bezüglich des Kontos gab.


    PS: Bitte nicht in zwei Threads das gleiche Thema diskutieren.

  • JA, ich bin erst 17


    Ich habe das Geld wiederbekommen weil ich es direkt nach der Überweisund wieder Rückgebucht habe, also sozusagen Rückgangig gemacht! Sonst weiß ich nicht ob ich es wieder bekommen hätte!



    Da eBay ja ab 18 ist und ich erst 17 bin kam ja kein richtiger Kaufvertrag zu stande oder? Ich habe allerdings schon paar Sachen bei ebay zuvor versteigert und gekauft!

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