Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sebastian
    Lies mal zwei Postings über Deinem, in welchen Thread diese Frage gehört...


    Mea culpa! Entschuldigung! Asche auf mein Haupt!

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Wenn man einen Artikel bei Ebay von einem Händler mit Garantie etc gekauft hat, dieser dann aber kaputt ist, wer muss dann nochmal die Portokosten tragen?
    Hab das hier irgendwo im TT auch schonmal gelesen, aber weiß nicht mehr, wie das genau war. Hab nämlich grade einen MP3 Player ersteigert, der absolut keine Fuktionen zeigt.
    Ach ja falls das wichtig ist. Preis war 36 Euronen.
    Vielen Dank schonmal :) und einen schönen Abend noch


  • Das stimmt nicht. Gemäß § 439 II BGB trägt der Verkäufer im Rahmen der Nacherfüllung z.B. die erforderlichen Transportkosten, unabhängig vom Warenwert natürlich. Ein Anpruch auf Vorleistung hat der Käufer aber nicht.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Was heißt denn das ich keinen Anspruch auf Vorleistungen habe?
    Heißt das, dass ich den player jetzt zurückschicke und er mir dann die Portokosten erstattet?
    Gruß und Danke

  • Zitat

    Original geschrieben von haiko_fries
    Was heißt denn das ich keinen Anspruch auf Vorleistungen habe?
    Heißt das, dass ich den player jetzt zurückschicke und er mir dann die Portokosten erstattet?
    Gruß und Danke


    Genau so ist es.


    Dir stehen - falls du als Verbraucher von einem Unternehmer gekauft hast - grundsätzlich zwei Wege offen.


    1. Mängelhaftung:



    Wenn du an einem funktionierenden MP3-Player weiter Interesse hast, du deinen also repariert oder einen mangelfreien nachgeliefert haben möchtest, kannst du beim Unternehmer Nacherfüllung deiner Wahl verlangen.
    Du schickst ihm den defekten zur Reparatur oder zum Austausch, er muss sämtliche Kosten für die Nachlieferung oder Reparatur tragen, und du kannst von ihm deine Kosten für den Rückversand ersetzt verlangen.


    2. Verbraucherwiderruf:


    Du kannst als Verbraucher deine auf den Abschluss des Kaufvetrages gerichtete Willenerklräung i.d.R bis zwei Wochen nach Eingang der Ware bei dir ohne Grund widerrufen. Du schickst in diesem Fall dem Unternehmer den defekten Player frei zurück.


    Zwar kann dir der Unternehmer, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache kleiner 40€ ist, grundsätzlich die Rückversandkosten vertraglich auferlegen. D.h, wenn der Unternehmer eine entsprechende Klausel in seinen AGB hatte, dann müsstest du die Rückversandkosten allein tragen.


    Das gilt jedoch nicht, wenn - wie bei dir - eine mangelhafte Sache oder ein aliud geliefert wurde. D.h., du bekommst dir Rückversandkosten in jedem Falle wieder.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Folgende Situation: Ich beabsichtige einen Käufer negativ zu bewerten. Wie ich ihn allerdings einschätze, werde ich dann wohl ebenfalls eine neg. Rache-Bewertung kassieren. Denke, dass er mich auf keinen Fall zuerst bewertet, da er nur Probleme gemacht hat (Zahlung erst nach 3 Wochen, eigenmächtige Änderung der Versandoptionen, keine bzw. unfreundliche Antwort auf Rückfragen etc.) zudem häufen sich bei ihm im Profil die negativen Bewertungen.


    Mein Plan: Warten bis kurz vor Ende der 90 Tage-Frist, damit er keine Möglichkeit mehr hat zu reagieren.


    Daher meine Frage: Gilt bei eBay noch die 90 Tage Frist für Bewertungen? Gibt es Tricks diese zu umgehen (für ihn)? Verlängert sich diese Frist u.U. bei einer neg. Bewertung?


    Danke
    Bob

    Chuck Norris liest keine Bücher: Er starrt sie so lange an, bis sie ihm freiwillig sagen, was er wissen will.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bob_Harris
    Daher meine Frage: Gilt bei eBay noch die 90 Tage Frist für Bewertungen? Gibt es Tricks diese zu umgehen (für ihn)? Verlängert sich diese Frist u.U. bei einer neg. Bewertung?


    Man kann beliebig lange Bewertungen abgeben. Die entsprechenden Seiten sind leicht über ggogle zu finden. Dein Vorgehen dürfte also nicht von Erfolg gekrönt sein...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Man kann beliebig lange Bewertungen abgeben [...]


    Das war aber früher anders, oder? :confused:
    Dann kann ich wohl nur hoffen, dass er mich zuerst bewertet.... Oder hat jemand eine andere Idee?

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