Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    Wie sieht das eigentlich lt. Vorschrift / Dienstanweisung aus?


    Prinzipiell ist es ja ok, dass das Paket beim Nachbarn abgegeben wird. Aber MUSS dann nicht eine Benachrichtigungskarte ausgestellt werden?!?


    Wenn der Nachbar nämlich davon ausgeht, dass der Paketbote eine Karte einwirft, meldet er sich ja vielleicht gar nicht von sich aus, sondern wartet auf Reaktion des Empfängers (die ja widerum auf Grund von Unwissen nicht erfolgt...).


    Ich weiß es ehrlich gesagt nicht. Ich hatte keine Parketkarte im Briefkasten und das Paket hätte die sich unter den Nagel reißen können, wenn sie wollte. Ich hätte nie erfahren, das es bei der Nachbarin ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    ... Ich hätte nie erfahren, das es bei der Nachbarin ist.


    Doch, über die DHL Auskunft und den Identcode ;)


    cu
    Thomas

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  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    Doch, über die DHL Auskunft und den Identcode ;)


    und was ist, wenn ich gar nicht weiß, dass ein Paket an mich versendet wurde?
    Kann ja auch ein Geschenk sein, oder whatever...


    Hier im Haus wohnen 24 Parteien. Soll ich da regelmäßig rund gehen, und fragen, ob jemand irgendwann mal was für mich bekommen hat? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    und was ist, wenn ich gar nicht weiß, dass ein Paket an mich versendet wurde?
    ...


    Dann schaut es schlecht aus.


    cu
    Thomas

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  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    Doch, über die DHL Auskunft und den Identcode ;)


    cu
    Thomas


    Was aber, wenn dort steht ich hätte unterschrieben, aber der Nachbar hat in meinem Namen unterschrieben? :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Was aber, wenn dort steht ich hätte unterschrieben, aber der Nachbar hat in meinem Namen unterschrieben? :confused:



    Da muß sich dann aber die Post einen Kopf machen. Leider wird es dann aber IMHO auch einige Zeit dauern bis die Sache (Anwalt=> Gericht usw.) geklärt ist :rolleyes:


    cu
    Thomas

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  • hallo
    kann mir den wirklich keiner bei meinem problem helfen?
    schreibs nochmal


    ngage mit simlock gekauft:-(


    Hab ein ngage aus österreich ersteigert
    das eigentlich ,laut beschreibung, ohne Simlock sein sollte.
    Aber natürlich ist es mit einem ONE simlock versehen.
    was tun?
    PS gerade email vom verkäufer bekommen
    "bei uns in Österreich hat es mit allen Karten funktioniert,geh im Handyshop und las es für ausländische karten freischalten!?
    kann das sein?(österreich lock :confused: )

  • Hallo,
    nun hats auch mich mal wieder erwischt. Zwar nur eine "Kleinigkeit", die mich aber umso mehr ärgert.
    Folgendes:
    Ich habe diesen vermeintlichen S-VHS Video-Rekorder ersteigert (siehe Kategorie). Das Geld habe ich schnell überwiesen und nach 1 Woche kam das Gerät. Leider war es defekt. Deswegen kann ich mich jedoch nicht beklagen, da der Verkäufer keine Funktion garantiert. Aber es kam noch hinzu, dass es kein S-VHS-Gerät war, sondern nur VHS. Daraufhin rief ich den Verkäufer an, und sprach mit dessen Frau. Diese erklärte mir äußerst freundlich, dass es sich um ein Versehen handelte, weshalb ich keine weiteren Schritte eingeleitet habe (wozu auch für 1€...). Jedoch gab ich dem Verkäufer eine neutrale (!) Bewertung (auch noch großzügig, wie ich finde). Heute musste ich dann feststellen, dass es mir eine negative gab:
    "Kauft Geräte für 1 Euro und erwartet Neuware. Belästigt Verkäufer telefonisch."
    Ich finde, es hat nichts mit der Qualität des Gerätes zu tun, für welchen Preis ich es ersteigere. Theorethisch kann ich bei ebay einen Mercedes für 1€ ersteigern. Zudem habe ich nie etwas davon gesagt, dass ich NEUWARE erwarte, sondern nur, dass es defekt ist und es in der falschen Kategorie angeboten wurde. Eine Frechheit finde ich dann die Aussage, dass ich ihn telefonisch belästigt hätte. Habe mich am Telefon sogar noch entschuldigt.


    Alles im allen bin ich stinksauer, da es zwar relativ unwichtig ist, aber eine 97,2% schlechter aussieht als 100%.
    Habe dem Verkäufer jetzt eine Frist bis zum 5.1. gesetzt, um die Bewertung von Ebay anullieren zu lassen. Nach diesem termin werde ich ihn wegen Rufschädigung anzeigen.
    Oder seht ihr weitere Möglichkeiten?

  • Zitat

    Original geschrieben von MeltingSnowman
    Habe dem Verkäufer jetzt eine Frist bis zum 5.1. gesetzt, um die Bewertung von Ebay anullieren zu lassen. Nach diesem termin werde ich ihn wegen Rufschädigung anzeigen.
    Oder seht ihr weitere Möglichkeiten?


    Nicht ein bisschen übertrieben
    :confused: :flop:


    Ich würd es auch nicht toll finden wenn mich jemand wegen einer 1€ Auktion zuhause anruft und zur Rede stellt!

  • Geld ist Geld. Immerhin sinds mit Versand schon 9€. Und was ich gemacht habe (nenn es von mir aus zur-Rede-stellen) ist keine Belästigung. Sowohl die Dame am Telefon als auch ich war äußerst freundlich. Sowas nenn ich NICHT Belästigung. Zudem hat die Dame einen Fehler eingestanden und ich habe mich entschuldigt. An dem Telefonat war definitiv nichts falsches dran...

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