ging "nur" um 80 euro,ist aber trotzdem sehr ärgerlich!!vor allem,weil dieser typ so dreist ist,und es wirklich auf betrug angelegt hat!bin da wohl an nen profi geraten!im rechtschutz sind wir leider nicht,aber vielleicht versuch ich mal mein glück bei der polizei,da wir seine adressdaten haben!
danke für die antworten!
gruß
holli
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Die Anzeige solltest Du auf jeden Fall aufgeben, das kostet dich im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren ja nichts.
Aber wie schon geschrieben:
Bei solchen Profis sieht man meist nichts vom Geld wieder.
Der ist entweder über alle Berge oder es gibt dort rein gar nichts zu holen.Wir hatten hier mal einen Fall von einem Typen der viele Elektro-Artikel verkauft hat, die er nie besessen hat.
Immer wenn dann die Polizei oder der Gerichtsvollzieher vor der Tür stand war rein gar nichts zu holen und 2 Monate später ging dasselbe Spiel wieder von vorne los.CH
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Brauche Hilfe: Habe defektes Handy versteigert - Käufer beklagt sich - Was nun?
Nabend,
ich habe vor einigen Tagen ein defektes Nokia Handy bei ebay versteigert. Es wurde von mir als defekt deklariert und auch so verkauft. Eine Garantie, sowie Gewährleistung habe ich auch ausgeschlossen. Zudem stand in der Auktion, dass man nur bieten darf, wenn man mit dieser Regelung einverstanden ist.
Jetzt hat der Käufer das Handy bekommen und meint, dass es totaler Schrott sei, und will von seinem 14 tägigen Rückgaberecht Gebrauch machen:
Widerrufs- und Rückgaberecht (§ 312 d Abs. 4 BGB):
Private Käufer (Verbraucher) haben bei Fernabsatzverträgen mit einem Unternehmer das Recht, sich im Rahmen von bestimmten Fristen ohne Angabe von Gründen wieder von einem geschlossenen Vertrag zu lösen.Ich besitze eine Kleingewerbe.
Darf er das Handy zurückgeben? Oder nicht?
Bräuchte da ein paar Fakten (Paragraphen, Urteil etc.), die mir weiterhelfen, da ich morgen mit dem Käufer telefonieren will und Ihm das verständlich machen möchte, dass es nicht geht.
Vielen Dank schon einmal für eure Mühe :top:
Gruß
NokiaLED -
Re: Brauche Hilfe: Habe defektes Handy versteigert - Käufer beklagt sich - Was nun?
ZitatOriginal geschrieben von NokiaLED
...Zudem stand in der Auktion, dass man nur bitten darf, wenn man mit dieser Regelung einverstanden ist.
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Bitten oder bieten?Ein Link zur Auktion wäre seeehr hilfreich - damit man sich ein Bild machen kann...
handymaniac
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Hast Du es als Händler oder als Privatperson versteigert? Als Privatperson dürfte es dann für dich leicht sein, wenn Du es aber als Händler versteigert hast, sieht es imho schlecht für dich aus...
Urteile habe ich leider keine, war nur ne persönliche Einschätzung deiner Situation...
Grüße,
Benny -
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Hier ist die komplette Beschreibung der Auktion:
NOKIA 6600 defekt
Aus einer Wekstatt auflösung biete ich das auf dem Bild zu sehende NOKIA 6600 an, ich habe es nicht getestet, der Zustand ist also ungewiss. Einen Akku, habe ich leider nicht. Da das Handy aus einer Werkstattauflösung stammt, wird es als defekt ohne Garantie oder Gewährleistung verkauft.
Lieferumfang:
- Nokia 6600 (siehe Bild)
Der Käufer bzw. Höchstbietende zahlt zu dem Ersteigerungspreis nur eine Versandpauschale in Höhe von 7,50 Euro für Verpackung und einen versicherten Versand mit Nachweis. Eine Garantie laut EU-Richtlinien schließe ich von vornherein aus, da eine Garantie für Gebrauchtgeräte zu diesen Preisen nicht tragbar ist. Sie steht in keiner Relation zum Ersteigerungs- bzw. Kaufpreis. Der Bieter erklärt sich mit Abgabe seines Gebotes mit dem Garantieausschluss seitens des Anbieters dieser Auktion einverstanden.
Ich biete weitere interessante defekte Handys an! Einfach einmal reinschauen!
Viel Spaß beim Bieten!
@ Black_Leaf: habe leider nichts passendes gefunden
Nokia LED
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Schön und gut, aber als was hast Du das Gerät verkauft?
Privat oder gewerblich?Als "Gewerblicher" kannst Du die Gewährleistung und das Widerrufsrecht nicht so einfach ausschließen...
CH
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@ NokiaLED: Wenn mich mein Erinnerungsvermögen nicht täuscht, dann handelst du unter luckyxxl und es waren 119€ , an dieses Angebot kann ich mich erinnern...
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…8163&item=6338776058&rd=1
Wenn du das Telefon im Rahmen deiner gewerblichen Tätigkeit an einen Verbraucher verkauft hast, dann steht dem Verkäufer in diesem Fall ein unbegrenztes Widerrufsrecht zu.
Ich weiss nicht worin dein Kleingewerbe besteht, ich nehme dem Namen nach mal An- und Verkauf sowie Reparatur von Mobiltelefonen an.
Dann wäre der Verkauf ohne weiteres deiner gewerblichen Tätigkeit zuzurechnen.
Das Widerrufsrecht besteht natürlich auch bei defekten Artikeln.
Das mit dem ungetestet ist natürlich nicht die feine Art, gell :D, ich glaube du weißt ganz genau dass daran nicht mehr viel zu retten ist.
Nimm das Teil zurück, wenn du keinen Ärger haben willst. Hast du dem Käufer mitgeteilt dass du gewerblich handelst, bzw. eine Rechnung ausgestellt?
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