Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Solch einen Link sollte man mal der ebay-Sicherheit zukommen lassen - ist ja schon fast unglaublich was da machbar wäre. Oder am besten gleich mal dem ct´Magazin zuspielen ;) , die können da bestimmt mal wieder nen tollen ebay Sicherheitsbericht rausbringen.

    - momentan nichts wichtiges -

  • Re: Z600 für 1 €


    Zitat

    Original geschrieben von Moodymann
    Also ich habe ihm geantwortet das zwar ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist ich aber auf mein Recht verzichte


    Jeap da ist was zustande gekommen, aber wie ich und booner bereits geschrieben haben, ist dieser rechtlich gesehen durch die Anfechtungserklärung nie zustande gekommen.


    Eine Anführung wirkt "ex tunc" d.h. das Rechtsgeschäft gilt als von Anfang an als nichtig. Daher hat man als potentieller Käufer keine "Rechte". (Außer dem beschriebenen neg. Interesse.)


    Alles was der Händler als "Entschädigung" drauf tut ist reine Kulanz. Ihm damit zu drohen, dass man neg. bewertet na ja jeder muss wissen was er tut.


    CH


  • Danke schonmal bis hierhin. Also die Covers sind, wenn es keine Originale sind, verdammt gute fälschungen. Denke schon das diese Original sind. evlt hatten die das schonmal an wen geschickt und dieser brauchte nur den akkudeckel -hat dann aber die klamotten, bis auf den getauschten deckel zurück geschickt!

    Frage:
    *"Nennen sie mindestens drei Aggregatszustände."*


    Antwort:
    *"An, Aus, Kaputt."*

  • Mal ne doofe Frage, die Angebotsgebühren muss man bei ebay doch nur zahlen, wenn ein Verkauf zustandegekommen ist.
    Oder nicht ?

  • Zitat

    Original geschrieben von Psych0pleX
    Mal ne doofe Frage, die Angebotsgebühren muss man bei ebay doch nur zahlen, wenn ein Verkauf zustandegekommen ist.
    Oder nicht ?


    Nein, das ergibt sich doch eigentlich aus dem Wortlaut. Die Gebühren werden für das Anbieten des Artikels erhoben.


    Sie werden dir also auch berechnet, wenn der Artikel nicht verkauft wurde. Bei Verkauf fällt zusätzlich eine Verkaufsprovision an.


    Sollte der Artikel nicht verkauft werden, kann er wiedereingestellt werden, wobei wiederum eine Angebotsgebühr erhoben wird, die jedoch bei einem jetzt erfolgtem Kauf wieder gutgeschrieben wird, ansonsten erfolgt keine Gutschrift.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Muss ich die ebay gebühr auch zahlen, wenn ich das Angebot vorher beende ?


    wenn ja, dann häng ich jetz gewaltig in der scheisse

  • ja musst du AFAIK...
    wieviel wärs denn?

    Zitat

    Original geschrieben von cyrus69
    Im Prinzip geht es nicht darum, nur ihm mit Respekt zu begegnen, sondern auch dem Typen mit der großen Nase oder dem Mädchen mit der Glatze.

  • Zitat

    Original geschrieben von Psych0pleX
    Muss ich die ebay gebühr auch zahlen, wenn ich das Angebot vorher beende ?


    wenn ja, dann häng ich jetz gewaltig in der scheisse


    Welche? Angebotsgebühr? Ja!


    150-200€ Angebotsgebühr? Hat sich da jemand einen Spaß erlaubt? Flugzeug eingestellt? :p

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ne, mein Vater hat ne Bäckerei und kam auf die tolle Idee, Weihnachtsgebäck bei ebay zu verticken.
    Also hat er einfach mal ca. 120 Artikel ausm Sortiment eingestellt.
    Jeweils mit Galeriebild usw.
    Kosten pro Auktion 1,30 Euro.


    Verkauft wurden im Endeffekt aber nur 3 Artikel.
    Gewinn: ca. 25 Euro
    ebay Gebühr ca. 200 Euro


    Natürlich steht das ganze nun in keinem Verhältnis mehr.


    Und ausserdem hat er, ohne das jetzige Wissen, die Gebühr in jedem Fall bezahlen zu müssen, wieder 70 Artikel eingestellt.
    Und nun eben die Frage, ob es was bringt, wenn ich jetz alle Artikel wieder rausschmeiss

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