Solch einen Link sollte man mal der ebay-Sicherheit zukommen lassen - ist ja schon fast unglaublich was da machbar wäre. Oder am besten gleich mal dem ct´Magazin zuspielen , die können da bestimmt mal wieder nen tollen ebay Sicherheitsbericht rausbringen.
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Re: Z600 für 1 €
ZitatOriginal geschrieben von Moodymann
Also ich habe ihm geantwortet das zwar ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist ich aber auf mein Recht verzichteJeap da ist was zustande gekommen, aber wie ich und booner bereits geschrieben haben, ist dieser rechtlich gesehen durch die Anfechtungserklärung nie zustande gekommen.
Eine Anführung wirkt "ex tunc" d.h. das Rechtsgeschäft gilt als von Anfang an als nichtig. Daher hat man als potentieller Käufer keine "Rechte". (Außer dem beschriebenen neg. Interesse.)
Alles was der Händler als "Entschädigung" drauf tut ist reine Kulanz. Ihm damit zu drohen, dass man neg. bewertet na ja jeder muss wissen was er tut.
CH
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Zitat
Original geschrieben von booner
Wenn du von deinem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machst, dann musst du gem. § 357 II 3 letzter Halbsatz BGB die Rücksendekosteb nicht tragen, da die gelieferte Sache nicht der bestellten entspricht.Bestehst du auf Nacherfüllung, dann muss der Verkäufer dir deine Aufwendungen (Porto etc.) gem. § 439 II BGB ersetzen.
In beiden Fällen hast du jedoch keinen Anspruch auf Vorschuß.
Riecht aber irgendwie nach gefaktem Zubehör wenn die Farbkombination nicht passt , oder?
Danke schonmal bis hierhin. Also die Covers sind, wenn es keine Originale sind, verdammt gute fälschungen. Denke schon das diese Original sind. evlt hatten die das schonmal an wen geschickt und dieser brauchte nur den akkudeckel -hat dann aber die klamotten, bis auf den getauschten deckel zurück geschickt!
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Mal ne doofe Frage, die Angebotsgebühren muss man bei ebay doch nur zahlen, wenn ein Verkauf zustandegekommen ist.
Oder nicht ? -
Zitat
Original geschrieben von Psych0pleX
Mal ne doofe Frage, die Angebotsgebühren muss man bei ebay doch nur zahlen, wenn ein Verkauf zustandegekommen ist.
Oder nicht ?Nein, das ergibt sich doch eigentlich aus dem Wortlaut. Die Gebühren werden für das Anbieten des Artikels erhoben.
Sie werden dir also auch berechnet, wenn der Artikel nicht verkauft wurde. Bei Verkauf fällt zusätzlich eine Verkaufsprovision an.
Sollte der Artikel nicht verkauft werden, kann er wiedereingestellt werden, wobei wiederum eine Angebotsgebühr erhoben wird, die jedoch bei einem jetzt erfolgtem Kauf wieder gutgeschrieben wird, ansonsten erfolgt keine Gutschrift.
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Muss ich die ebay gebühr auch zahlen, wenn ich das Angebot vorher beende ?
wenn ja, dann häng ich jetz gewaltig in der scheisse
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ja musst du AFAIK...
wieviel wärs denn? -
Schätzungsweise 150 - 200 Euro
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Zitat
Original geschrieben von Psych0pleX
Muss ich die ebay gebühr auch zahlen, wenn ich das Angebot vorher beende ?wenn ja, dann häng ich jetz gewaltig in der scheisse
Welche? Angebotsgebühr? Ja!
150-200€ Angebotsgebühr? Hat sich da jemand einen Spaß erlaubt? Flugzeug eingestellt? :p
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Ne, mein Vater hat ne Bäckerei und kam auf die tolle Idee, Weihnachtsgebäck bei ebay zu verticken.
Also hat er einfach mal ca. 120 Artikel ausm Sortiment eingestellt.
Jeweils mit Galeriebild usw.
Kosten pro Auktion 1,30 Euro.Verkauft wurden im Endeffekt aber nur 3 Artikel.
Gewinn: ca. 25 Euro
ebay Gebühr ca. 200 EuroNatürlich steht das ganze nun in keinem Verhältnis mehr.
Und ausserdem hat er, ohne das jetzige Wissen, die Gebühr in jedem Fall bezahlen zu müssen, wieder 70 Artikel eingestellt.
Und nun eben die Frage, ob es was bringt, wenn ich jetz alle Artikel wieder rausschmeiss
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