Hi,
ruf ihn einfach an. hab die funktion irgendwo mal im unübersichtlichen
ebay-menü gesehen.
mfg
michael
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Hi,
ruf ihn einfach an. hab die funktion irgendwo mal im unübersichtlichen
ebay-menü gesehen.
mfg
michael
Anrufen und Klartext reden ist eh das Beste, da bleibt keine Zeit zum Ausreden suchen...
P900 Geschichte..
Hi Leutz, ich nochmal mit meinem P900 Problemkäufer..
Der Arsch hat mir jetzt eine Negativ Bewertung gegeben und möchte den Fall jetzt seinem Anwalt übergeben..
Frage, ist es möglich das eBay diese Bewertung löscht? Denn das ist ja reine Rachebewertung oder?
An Ebay soll er den Vorgang auch gemeldet haben.
Moin,
hat noch jemand Probleme sich bei "myeBay" einzuloggen ?
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yox
Ja geht bei mir auch nicht - denke die daten grade mal wieder ab.
Ist immer Prima ,für Leute deren Auktionen bei solchen Aktionen auslaufen
yox
Stimmt, aber ich glaube Ebay datet seit einiger Zeit Samstag Vormittags ab.
Da sind erfahrungsgemäß die meisten User noch am pennen, einkaufen oder Zeitung lesen.
Hallo,
(http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…9361&item=6326177032&rd=1)
In den Auktionen eines Verkäufers steht folgendens
ZitatAlles anzeigen
Grundlegende Auktions Bedingungen:
-Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
-Lieferung nur solange der Vorrat reicht.
-Alle Angebote sind zeitlich begrenzt
-Der Kauf oder Zuschlag einer Auktion ist keine verbindliche Bestätigung des Kaufvertrages.
-Verbindliche Kaufvertrags Zusage findet nur gesondert schriftlich per Einschreiben durch uns statt.
Darf das so sein? (Das gitl nicht nur für das fett markierte, sondern für alles, was im Quote steht)
Ich kann mir nicht vorstellen, dass er einfach erstmal Auktionen reinstellt und am Ende gar keine Handys liefern kann.
Oder sehe ich was falsch?
Chris
Ja kann er.
Grundsätzlich wird bei Onlineauktionen zwar auf die Erklärung der Annahme des Angebots gegenüber dem Antragenden gem. § 151 S.1 BGB verzichtet.
Du erklärst mit deinem Höchstgebot bzw. Sofortkauf die Annahme des Angebots
nur gegenüber ebay etc. als Empfangsvertreter des Antragenden.
Hier ist aber fraglich, ob überhaupt eine Willenserklärung des Verkäufers vorliegt, da sich der Verkäufer durch seine ebay-Aktivität rechtlich nicht binden will.
Dadurch, dass der Verkäufer sich hier ausdrücklich äußert, mit dem "technischen" Gewinner der Auktion noch keinen Kaufvertrag eingehen zu wollen dürfte seine Aktivität auf ebay lediglich eine (rechtlich unverbindliche) invitatio ad offerendum darstellen. Der Verkäufer fordert dich also ähnlich wie in einem Prospekt auf, ihm gegenüber erst ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben.
Dieses kann er annehmen oder nicht, erst bei Annehmen käme ein wirksamer Kaufvertrag zustande (und auch erst in diesem Moment bist du rechtlich zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verpflichtet).
Dass dieses Verhalten den Nutzungsbedingungen von ebay.de widerspricht ist für das Verhältnis Verkäufer - Käufer völlig unbedeutend.
Lediglich ebay kann dem Verkäufer abmahnen oder ihm die Mitgliedschaft aufkündigen.
Ich habe bei meinen Auktionen jetzt bereits zweimal innerhalb weniger Tage erlebt, dass sich ein Bieter in kleinen Schritten an das Höchstgebot eines anderen Bieters herantastet, ohne diesen jedoch zu überbieten, obwohl er bei seinem letzten Gebot das Höchstgebot erkennen konnte. Der Gewinner der Auktion zahlt somit teils deutlich mehr für die Ware, als eigentlich nötig gewesen wäre.
Dieses Verhalten nützt zwar mir als Verkäufer, erweckt aber den unschönen Eindruck, als würde ich selbst mitbieten, um das Höchstgebot der Bieter auszureizen. Was bezweckt ein Bieter damit, einen Mitbieter zu schädigen?
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