Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Anrufen und Klartext reden ist eh das Beste, da bleibt keine Zeit zum Ausreden suchen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • P900 Geschichte..


    Hi Leutz, ich nochmal mit meinem P900 Problemkäufer..
    Der Arsch hat mir jetzt eine Negativ Bewertung gegeben und möchte den Fall jetzt seinem Anwalt übergeben..
    Frage, ist es möglich das eBay diese Bewertung löscht? Denn das ist ja reine Rachebewertung oder?
    An Ebay soll er den Vorgang auch gemeldet haben.

    30 x in der TT-Vertrauensliste

  • Moin,
    hat noch jemand Probleme sich bei "myeBay" einzuloggen ?



    yox

    Nix..............

  • Ja geht bei mir auch nicht - denke die daten grade mal wieder ab.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Stimmt, aber ich glaube Ebay datet seit einiger Zeit Samstag Vormittags ab.
    Da sind erfahrungsgemäß die meisten User noch am pennen, einkaufen oder Zeitung lesen.

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    Ericsson T39m
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  • Hallo,


    (http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…9361&item=6326177032&rd=1)


    In den Auktionen eines Verkäufers steht folgendens



    Darf das so sein? (Das gitl nicht nur für das fett markierte, sondern für alles, was im Quote steht)
    Ich kann mir nicht vorstellen, dass er einfach erstmal Auktionen reinstellt und am Ende gar keine Handys liefern kann.
    Oder sehe ich was falsch?



    Chris

  • Ja kann er.


    Grundsätzlich wird bei Onlineauktionen zwar auf die Erklärung der Annahme des Angebots gegenüber dem Antragenden gem. § 151 S.1 BGB verzichtet.


    Du erklärst mit deinem Höchstgebot bzw. Sofortkauf die Annahme des Angebots
    nur gegenüber ebay etc. als Empfangsvertreter des Antragenden.


    Hier ist aber fraglich, ob überhaupt eine Willenserklärung des Verkäufers vorliegt, da sich der Verkäufer durch seine ebay-Aktivität rechtlich nicht binden will.


    Dadurch, dass der Verkäufer sich hier ausdrücklich äußert, mit dem "technischen" Gewinner der Auktion noch keinen Kaufvertrag eingehen zu wollen dürfte seine Aktivität auf ebay lediglich eine (rechtlich unverbindliche) invitatio ad offerendum darstellen. Der Verkäufer fordert dich also ähnlich wie in einem Prospekt auf, ihm gegenüber erst ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben.


    Dieses kann er annehmen oder nicht, erst bei Annehmen käme ein wirksamer Kaufvertrag zustande (und auch erst in diesem Moment bist du rechtlich zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises verpflichtet).


    Dass dieses Verhalten den Nutzungsbedingungen von ebay.de widerspricht ist für das Verhältnis Verkäufer - Käufer völlig unbedeutend.


    Lediglich ebay kann dem Verkäufer abmahnen oder ihm die Mitgliedschaft aufkündigen.

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  • Ich habe bei meinen Auktionen jetzt bereits zweimal innerhalb weniger Tage erlebt, dass sich ein Bieter in kleinen Schritten an das Höchstgebot eines anderen Bieters herantastet, ohne diesen jedoch zu überbieten, obwohl er bei seinem letzten Gebot das Höchstgebot erkennen konnte. Der Gewinner der Auktion zahlt somit teils deutlich mehr für die Ware, als eigentlich nötig gewesen wäre.
    Dieses Verhalten nützt zwar mir als Verkäufer, erweckt aber den unschönen Eindruck, als würde ich selbst mitbieten, um das Höchstgebot der Bieter auszureizen. Was bezweckt ein Bieter damit, einen Mitbieter zu schädigen?

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