Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ist doch recht eindeutig: Wenn eine oder mehrere Tasten nur bedingte Funktionsfähigkeit aufweisen, dann sind diese Tasten eben nicht voll, sondern nur bedingt funktionsfähig. In der Gesamtbetrachtung ist dann das S45 nicht voll, sondern ebenfalls nur bedingt funktionsfähig. Die Tastatur ist für die volle Funktionsfähigkeit doch wesentlich.


    Anders wäre es vielleicht, wenn geschrieben worden wäre: "Funktionsfähig wie alle S45". Dann könnte man auf die Serienfehlerproblematik bei den S45 abstellen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Ist sicher zu vertreten, allerdings kann man nicht davon ausgehen, dass jeder Otto-Normal-Handy benutzer dieselben Maßstäbe hat wie unsereins.


    Für ihn ist es evtl. normal das er kräftig auf die Tasten drücken muss es ist aus seiner Sicht daher voll funktionstüchtig und nicht nur bedingt.


    Aber im Endeffekt kommt es ja nicht drauf an, da das Kreuz ja nun mal gar nicht funzt und das unter keinen Umständen voll funktionstüchtig bedeutet


    CH

  • War ja klar :rolleyes: - ein Auszug aus der Antwort:


    Zitat

    Dazu kann ich nur sagen das nach meinem Probieren soweit alles funktionierte, sonst hätte ich ja auch nicht geschrieben „Voll funktionsfähig“


    Und nun?



    Das einzig Gute ist, dass ich das Gerät für einen Nachbarn ersteigert hatte und wir das Paket direkt bei ihm aufgemacht haben, so dass sogar er selbst feststellte, dass die Tasten nicht funktionieren. D.h. ich hätte sogar einen Zeugen, ... aber bringen wirds wahrscheinlich nichts, oder?!




    Chris


  • Aber der Funktionssinn einer Taste ist doch, dass man sie einmal drückt und diese dann eine Reaktion auslöst. Muss ich sie mehrmals drücken, um die Reaktion zu erreichen, ist das eine Fehlfunktion.


    Da kann man jetzt natürlich wieder mit Wurstfinger oder nötiger Kraftausübung usw. gegenargumentieren.


    Da diese träge Reaktion aber wohl im Auslieferungszustand nicht gegeben war, sondern sich erst nach einiger Zeit eingestellt hat, handelt es sich beim Istzustand dann um einen vom Auslieferungszustand nachteilig abweichenden Zustand. Und wenn die Ware im technischen Sinne als voll funktionsfähig angepriesen wird, dann kann ich erwarten, das die Sache dann in technischer Hinsicht nicht negativ vom ursprünglichen Zustand abweicht.


    Und dies wird der Verkäufer ja auch nicht entgangen sein, dass sich da was verschlechtert hat.


    Dieser Gesichtspunkt wird dann relevant, wenn man dem Verkäufer wegen des Haftungsausschlusses arglistiges Verschweigen des "Mangels" nachweisen muss...



    @ me too: Dann musst du wohl auf gleichem Niveau zurückargumentieren.


    Wenn er das S45 gründlich überprüft hätte, dann hätte ihm der Mangel auffallen müssen und er hätte nicht "voll funktionsfähig" schreiben dürfen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Dieser Gesichtspunkt wird dann relevant, wenn man dem Verkäufer wegen des Haftungsausschlusses arglistiges Verschweigen des "Mangels" nachweisen muss...


    Was sagst Du dann zu dem Auszug aus der Email, den ich ein Posting vor Deinem gepostet habe?!
    Klingt doch stark danach, als wäre das solch eine Masche von ihm, ... wobei es mich wundert, da er bei 245 Deals bisher 100% hat!



    Edit:

    Zitat

    Original geschrieben von booner

    @ me too: Dann musst du wohl auf gleichem Niveau zurückargumentieren.


    Wenn er das S45 gründlich überprüft hätte, dann hätte ihm der Mangel auffallen müssen und er hätte nicht "voll funktionsfähig" schreiben dürfen.


    Was heißt "auf gleichem Niveau" ... ?



    Chris

  • Zitat

    Original geschrieben von me too.
    Was heißt "auf gleichem Niveau" ... ?


    Steht doch drunter...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hi,


    Was heißt das hier?


    Und nun? Sieht fast so aus, als wolle er nicht,
    dass ich ihm nochmal antworte.
    Was soll ich da nun tun?
    Ist ja fast wie ein Schuldeingeständnis bzw. schlechtes Gewissen!


    Es geht zwar "nur" um 31,70 Euro ... aber 1. ist das für mich als
    Studenten eine Menge Geld und 2. sehe ich es nicht ein, dass
    jemand, der evtl. betrügen möchte, einfach so davon kommt.


    Chris


  • hi!
    die meldung bedeutet, das angeforderte postfach gibt es auf dem
    server nicht mehr.


    er hat also seine mail-adresse geändert. ich würd ne beschwerde
    bei ebay einlegen. beim kauf hast du ja ne email bekommen wo
    seine wohnadresse steht. schreib ihm nen brief oder schau im
    telefonbuch nach und ruf ihn mal an..


    mfg
    michael

  • Sowas! :rolleyes:
    Also ändert er mal eben seine Adresse - toller Typ! :flop:


    Zitat

    Original geschrieben von Reintinger
    ich würd ne beschwerde
    bei ebay einlegen.


    Wie genau?
    Über "Beschwerde wegen Nicht- bzw. Falschlieferung"?
    Das habe ich grad getan - meintest Du das?

    Zitat

    Original geschrieben von Reintinger
    beim kauf hast du ja ne email bekommen wo
    seine wohnadresse steht. schreib ihm nen brief oder schau im
    telefonbuch nach und ruf ihn mal an..


    Ja, Adresse habe ich gefunden, ebenso wie eine Telefonnummer.
    Eine alte war sogar noch auf dem Handy gespeichert. Da sind noch alle Kontakte usw. drin ...


    Bin gespannt wie es da weitergeht!



    Chris

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