Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Rücktritt vom Verkauf als Verkäufer


    Hallo Leute,


    ich habe letzte Woche eine Handyauktion eher beendet, weil jemand es direkt kaufen wollten. Durch einige Dienstreisen konnte ich das Gerät aber bisher nicht abschicken. Der Käufer nervt regelrecht mit Emails die in einem unverschämten Ton geschrieben sind. Kurzum: Ich habe keine Lust mehr mein Handy an diese Person zu verkaufen. Darauf hin bekam ich folgende email:


    "wann habe ich dich denn angemacht?? die mail will ich sehen. hoffe du hast sie, so wie ich alle gespeichert. wahrscheinlich hattest du nie vor es zu verkaufen. naja du bist einen kaufvertrag mit mir eingegangen, den du jetzt nicht einhalten willst. ich habe meine termine verschoben und das wird ein nachspiel haben. verarschen lasse ich mich nicht. Hiermit setze ich sie wegen unseres kaufvertrages vom 6.9.2004 in verzug. wenn du bock auf anwalt hast bitte. ich kann auch anders. hättest gleich schreiben können, das du es nicht mehr verkaufen willst."


    Kann ich das ignorieren? Wie würdet ihr vorgehen?

  • folgende email kam gerade...


    "du wirst schon noch sehen was du davon hast. verarschen kannst du andere und jetzt kriegste stress. adresse und alles habe ich und nen guten anwalt auch. und bei ebay kann ich ja auch nochmal was dazu schreiben. ich habe es an meinen freund verkauft. seit letzte woche donnerstag wolltest du es loschicken, meldest dich nicht mal das du es nicht geschafft hast und dann sowas. das ist eine schande für ebay. aber du willst ja krieg den kannste haben. jetzt ist mein ton anders genau, zu recht. den ausfall meiner kunden die ich diese woche abgesagt habe wirst du auch bekommen, verlass dich drauf. genau wie die neue simkarte die ich mir extra geholt habe. das ist betrug und dafür muß man bezahlen. wir sehen uns vor gericht im schlimmsten fall."

  • :D der bringt ja das volle Programm,hat der Ärger mit seiner Alten ? ;)


    Um welchen Betrag für's Handy geht's eigentlich,steht das überhaupt in Relation zu seinen Vorwürfen ?


    C.

    Nix..............

  • Was du nicht schreibst ist, ob er dir das Geld denn schon überwiesen hat.


    Falls nein, sind 90% der Drohungen ja eh für die Katz und wer sich heute wirklich noch Sätze wie "Ich habe einen guten Anwalt" und "Wir sehen uns vor Gericht" gepaart mit "Umsatzausfall blablablubb" ausdenkt, der ist ein Wichtigtuer und genau der gleiche Kandidat, der sich über drei Minuten Verspätung bei der Bahn mit ähnlichen Worten beschwert und sich als König der Welt ausppielt, also ein Looser.


    Nichtsdestotrotz bliebe natürlich zu klären, ob ein gültiger Kaufvertrag zustande gekommen ist und wenn ja, ob/wie man den wieder "los wird" ...

  • Es geht um 299 Euro für die ich das Gerät verkaufen wollten. Das Paket sollte per Nachnahme rausgehen. Er hat also noch nichs gezahlt. Hat der überhaupt Ansprüche?


    Es war ja kein rechtsgültiger Verkauf über Ebay. Wie gesagt, könnte ihm das Gerät ja noch schicken. Aber irgendwie habe ich da keine Lust drauf.

  • Eben bei lawblog noch etwas passendes für die Ebay-Problematiker gefunden:


    Zitat

    Die brandaktuelle Kommentierung zu "Online-Auktionen" im neuen mehrbändigen AnwaltKommentar zum BGB steht als Leseprobe (25 Seiten PDF) im Internet. Autoren sind der Düsseldorfer Juraprofessor Ulrich Noack und sein wissenschaftlicher Mitarbeiter Sascha Kremer


    Da steht so einiges drin bzgl. rechtmäßigem Kaufvertrag, Rücktritt nach "Fernabsatzgesetz" (welches ja jetzt im BGB aufgegangen ist), gültigem und ungültigem Gewährleistungsausschluss, etc.pp.

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • @ Airlancer


    Den kannst du lange meckern lassen, erhat keinen gültigen Kaufvertrag bzw. E-Mails können nicht als rechtgültiges Dokument gehandhabt werden, solange sie keine digitale Signierung haben.


    Von daher ignorier der Kerl einfach bzw. stelle seine Mails als Spam ein oder bounce sie zurück.


    Der ist spätestens in einer Woche ruhig.

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    Ericsson T39m
    Legends never Die!
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  • Wieso sollte zwischen den beiden kein rechtswirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein?



    Was heißt "rechtsgültiges Dokument"? Beim KV besteht grdsl. Formfreiheit.


    Es bedarf auch keiner digitalen Signierung... Man kann einen KV sogar am Telefon schließen, da hat man nach Gesprächsende überhaupt keinen Nachweis mehr.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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