Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • booner


    Na Bad Homburg ist ja bei mir um die Ecke, nur das er offensichtlich das Auto im Kreis Reutlingen gekauft hat und dann weiterverscherbelt hat.


    Denke nicht, daß er ein HG-Schild draufgemacht hat. Aber die Adresse kann man evtl überprüfen.

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  • Zitat

    Original geschrieben von galahad13
      booner


    Na Bad Homburg ist ja bei mir um die Ecke, nur das er offensichtlich das Auto im Kreis Reutlingen gekauft hat und dann weiterverscherbelt hat.


    Denke nicht, daß er ein HG-Schild draufgemacht hat. Aber die Adresse kann man evtl überprüfen.


    Du hast Recht:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=15318&item=2479053583

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Noch ein Versuch:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=36118&item=7903411461


    0160/91700989


    Hab mal angerufen, geht aber keiner hin. Hätte ihn gerne mal nach dem 7610 gefragt :p
    Ruft man die Mailbox direkt an, nennt sich eine Kinderstimme "scream":D Selbst Baujahr 88 müsste doch mittlerweile im Stimmbruch sein.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Naja wenn der Kerl mit Autos handelt kann man die sich doch bestimmt ansehen. :D


    Und dann ganz nebenbei nach dem Geld für das Handy fragen.

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  • Danke für die Good News, booner! :top:


    Er hat sich auch ein bisschen verschnupft nochmal gemeldet und meinte, da er "kein Ethernet, kein Com-Kabel [ein solches hat er in der Auktion von mir bekommen] und auch sonst keine Ahnung von diesen Dingen" hätte, würde er sich für sein Premiere-.Abo jetzt ne Original-Dbox besorgen...



    Grüße


    Spin

    In den Fängen von TMOB - you get what you pay for...


    "Wer abnimmt hat mehr vom Telefonieren!"

  • Hallo,


    Klick


    Ich hatte mir diesen MP3-Player ersteigert, in der Hoffnung, es könne wirklich alles, was in der Beschreibung erwähnt wurde. Leider wurde ich aber maßlos enttäuscht:


    1. Player geht bei voller Lautstärke von selbst zu.
    2. In der Hosentasche verbeult es sich von selbst (Billig-Ware!:rolleyes:), dabei bin ich mir ganz sicher an nichts gestoßen zu sein.
    3. Die Beleuchtung it wirklich der letzte Dreck, wird nur von links erleuchtet (erwähnte der Verkäufer auch nicht)
    4. Die Bedienungsanleitung ist sehr kurz gefasst und nicht bebildert.
    5. Radio-Funktion ist kaum gebrauchbar, automatische Suchfunktion bringt kaum was (das gerät stoppt auch beim schlechtesten Signal :rolleyes: )
    6. Auf Anfrage antwortete mir der Typ (sehr spät), dass ich mich im Freien befinden muss (klar doch...), damit ich halbwegs überhaupt was verstehe, was grad im radio läuft.
    7. Die Herrsteller-Seite existiert gar nicht... :mad:
    8. Die Lackierung an einigen Stellen ist wirklich sehr schlecht. Farbe geht schon ab! (Habe das Gerät erst seit 1-2 Wochen)
    9. Manche Tasten sind falsch beschriftet, z.B. steht unter der "Play"-Taste "FM-auto". Aber die Taste funzt im FM-Modus gar nicht! "Auto-Search" (sofern man das so nennen kann, siehe Punkt 5. :mad: )
    10. Die Beschriebene Lyric-Funktion funzt auch nicht. Habe den Verkäufer mehrmals angeschrieben, habe alles genau gemacht, was er gesagt hat... Als ich ihm das schrieb (dass es immer noch nicht funzt) ´reagierte er gar nicht mal! :eek:


    Nun habe ich dem Verkäufer geschrieben, dass ich wegen diesen Fehlern, die in der Artikelbeschreibung (natürlich :rolleyes: ) nicht erwähnt waren, vom Kauf zurücktreten will.


    Geht das oder geht es nicht?
    Ist glaube es ist ein Shop, heißt das er muss die Ware einfach so zurücknehmen?
    Wenn ja, wie erkläre ich ihm, dass die Beulen wegen dem Billig-Material entstanden sind? (Leicht drücken und es entsteht gleich eine neue...)



    Ach ja, noch etwas, ich wollte den Artikel eigentlich nach der gewonnen Auktion per Nachname zahlen, der Typ verlangte doch, dass ich ihm die Nachnamekosten vorab überweise! :eek: Als Erklärung sagte er, dass alle jede 20. Nachnamelieferung zurückkam und er auf den Kosten sitzenbleiben musste (er hat grad mal um die 60 Bewertungen... sicher doch...)




    EDIT:


    Nun lese ich in der Auktion:


    Zitat


    Die zweiwöchige Widerrufsfrist / Rückgabefrist beginnt frühestens mit Zugang dieser Belehrung, spätestens mit Empfang der Ware, soweit die Belehrung vorher dem Käufer zuging. Davon unabhängig erlischt das Widerrufsrecht spätestens sechs Monate nach dem Eingang der Ware beim Käufer.


    Aha, d.h. ich könnte die Ware einfach reklamieren und zurückschicken? Kriege ich die Versandkosten zurückerstattet, einmal die beim Kauf und einmal die bei der Zurückschickung des Players?


    Zitat


    genügt die rechtzeitige Absendung der Erklärung oder der Ware. Einer Begründung bedarf es nicht. Der Käufer ist des Weiteren verpflichtet, die Ware in einwandfreiem Zustand, in der Originalverpackung und mit Originalrechnung an den Verkäufer zurückzusenden. Der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer zum Schadensersatz verpflichtet, wenn eine Verschlechterung, der Untergang oder die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware eingetreten ist und diese Umstände vom Käufer zu vertreten sind.


    Muss ich jetzt für die Beulen, die wegen dem Billig-Material enstanden sind haften? D.h. ich schicke ihm das Gerät zurück und er statte ihm gleich noch den Kaufpreis? :rolleyes:


    Zitat


    Der Käufer hat auch Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten (§ 357 Abs.3 BGB).


    verstehe ich nicht? Was will er sagen?


    Zitat


    Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert bis zu 40,00 EUR beträgt, hat der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei - zu diesem Zwecke erhält der Käufer für den Rückversand bei uns eine Freeway-Paketmarke. Rücksendungen haben ausreichend frankiert und versichert (kein Versand als Brief oder Päckchen) an uns zu erfolgen


    Nur schade, dass nicht so eine Marke im Lieferumfang nicht enthalten war... :mad:

  • Wenn du Vebraucher i.S.d. § 13 BGB bist, dann steht dir ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Der Verkäufer ist unzweifelhaft Unternehmer.


    Nach einer Mindermeinung erfolgt der Vertragsschluss bei einer ebay Auktion gem. § 156 S.1, also im Rahmen einer Versteigerung. Dann wäre hier dein Widerrufsrecht gem. 312d IV Nr. 5 BGB ausgeschlossen. Da der Vk keinen entsprechenden passus in seinen AGB hat, würde ich diesbezüglich keine schlafenden Hunde wecken.


    Die 14-tägige Frist des Widerrufes begann frühestens mit der Zustellung der Ware bei dir. Ich nehme mal an, die Ware war nicht vor 1.9. bei dir, insofern wäre ein heutiger Widerruf (per mail z.B.) noch nicht verfristet.


    Du kannst ohne Angabe von Gründen widerrufen, musst also keineswegs auf die Mangelhaftigkeit des Players abstellen.


    Im Fall eines Widerrufes trägt der Vk hier die Rücksendekosten voll, da Kaufpreis größer 40€. Wer die ursprünglichen Portokosten zu tragen hat, geht aus dem Gesetz nicht eindeutig hervor, ist dementsprechend umstritten. Bezüglich der NN-Kosten brauchst du dir ohnehin kein Hoffnunf machen, da dies keine Kosten des Versandes sonder Kosten für die Erbringung deiner Leistung darstellen.


    Du hast die Sache wie ein Eigentümer in Gebrauch genommen, es finden sich Gebrauchsspuren und sogar Beschädigungen am Player, die nicht mehr allein auf eine Prüfung der Kaufsache zurückzuführen sind.
    Insofern könntest du dem Vk zum Wertersatz verpflichtet sein.


    Grdsl. muss der Schuldner beim Rücktritt keinen Wersersatz leisten, wenn die Verschlechterung der Kaufsache allein auf eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme zurückzuführen ist (vgl. § 346 II 1 Nr. 3 Hs. 2 BGB).


    Abweichend hiervon ist der Rückgewährschuldner jedoch auch bei durch bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme entstandener Verschlechterung zum Wertersatz verpflichtet, wenn er spätestens bei Vertragsschluss auf diese Rechtsfolge und auf eine Möglichkeit, dies zu vermeiden, hingewiesen wurde (vgl. § 357 III 1 BGB).


    Du wurdest zwar durch die AGB des Vk auf die Rechtsfolge des Wertersatzes hingewiesen, jedoch nicht auf eine Möglichkeit, diese Folge zu vermeiden, etwa also darauf, die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch zu nehmen.


    Der Vk sollte dich also nicht auf Zahlung von Wertersatz in Anspruch nehmen können...


    Kleiner Tipp am Rande: Man sollte sich AGB und Widerrufsbelherung einfach mal vor dem Kauf durchlesen :)

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat


    Du wurdest zwar durch die AGB des Vk auf die Rechtsfolge des Wertersatzes hingewiesen, jedoch nicht auf eine Möglichkeit, diese Folge zu vermeiden, etwa also darauf, die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch zu nehmen.


    Der Vk sollte dich also nicht auf Zahlung von Wertersatz in Anspruch nehmen können...


    Cool, danke! :top:


    Hab' dem Verkäufer mal geschrieben. Ich glaube aber nicht, dass es problemlos ablaufen wird... :(


    Im schlimmsten Falle, kann ich ja ein paar Passagen aus deinem Text kopieren :D


    Zitat


    Kleiner Tipp am Rande: Man sollte sich AGB und Widerrufsbelherung einfach mal vor dem Kauf durchlesen


    Werde ich mir merken! ;)



    Vielen Dank nochmal! :)

  • Meine Mutter war unvorsichtig und hat sich eine Tasche ersteigert.


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6702840646


    In der Auktion wird der Eindruck vermittelt, das es sich um ein Orginal handelt (jedenfalls wird nirgendwo erwähnt, das es eine Fälchung ist). Es wird ja auch erwähnt, das die Nieten das LV Label tragen, was eigentlich früher ein Indiz für Echtheit war.
    Naja, ich habe jetzt meine Bedenken. Zwar bin ich der Meinung, das der Verkäufer den Eindruck eines Orginals erwecken wollte, jedoch steht in der Auktion nicht, das es sich um ein Orginal handelt. Zur Herkunft wird auch nur gesagt, das es ein "Geschenk" ist.


    Hat man hier Möglichkeiten sein Geld,- notfalls auf dem Rechtsweg, wiederzusehen?

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