Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • An Booner!!
    Der Versand für das Kostüm sollte 35 Euro kosten. Als mir dies gemailt wurde hab ich erstmals geschluckt aber denoch überwiesen, also war damit einverstanden.Es war es mir Wert!!!Ich hab aber schon immer gedacht : " wenn das als normales Paket ankommt check ich mal die kosten bei der Post!!!
    Denn ich glaube die haben einfach ( verständlicherweise ) zu wenig dafür ersteigert. Und dann per Portokosten draufgehauen!!! >Und als ich noch drauf einging waren sie ganz am ende

    Wolli-Holzwurm

  • booner: Naja, Auktionsende war der 16.05.04! Dann ist die Ware so um den 25.05. bei ihm sagen wir mal, und dann kommt er erst mit dem Blödsinn auf mich zu? Da hat er aber lange gebraucht meinst nicht auch? Da kann er mir nicht erzählen das seit dem Datum das Handy in Reparatur ist, das wäre ja Geil wenn man 2-3 Monate auf eine Handy Reparatur warten müßte :D


    wolli-holzwurm: Probier mal diesen Button hier, er wird dir sicherlich Hilfreiche Dienste erweisen :D

    30 x in der TT-Vertrauensliste

  • EBay - Mal wieder ein Betrugsfall... :-(


    Tja, so langsam macht es wirklich keinen Spass mehr.
    Ist jetzt schon der 2. innerhalb von 2 Monaten.


    Diesmal ist nur alles etwas anders. Habe bei einem Verkäufer 2 Schuhe (also Paare ;) ) gekauft. Er hatte mir auch am gleichen Abend noch eine Mail mit den Kontodaten und Portokosten geschickt. Am nächsten Tag wurde das Geld überwiesen. 3 Tage später erhielt ich von EBay einen Sicherheitshinweis, dass der Verkäufer gesperrt worden wäre.
    Na toll.. das sagen die mir 3 Tage später.
    Natürlich, Telefonbuch nicht vorhanden.


    Was aber interessant war: Der Kontoinhaber war ein anderer als der Absender (also der der bei der Verkaufsabwicklungsmail drin steht).
    Der Kontoempfänger hatte auch nur seinen Vornamen und den ersten Buchstaben seines Nachnamens als Empfänger angegeben: Also "Hasan M."
    Ich hatte nun gehofft, das Geld käme zurück, weil es ein unvollständiger Name wäre, aber Pustekuchen.. Die Citibank stellt das natürlich durch.


    Was ist nun am besten? Anzeige bei der Polizei wegen Betrug, klar.. Chancen mein Geld wieder zu sehen gleich Null, klar..
    Irgendeiner ne Idee?



    PS: Ich weiß, es gibt genügend Beiträge hier, aber in dieser Art, dass der Geld-Empfänger nur den Vornamen angibt, oder der Name abweichend von dem Verkäufer ist habe ich noch nie gelesen... :(

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • Kann der mir was?


    Hallo TT,


    habe vor einigen Wochen diesen Artikel versteigert:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=22098&item=5714413235


    Käufer zufrieden, ich zufrieden, schöne Transaktion, positive Bewertungen auf beiden
    Seiten.
    Jetzt schreibt der mir ne Mail und sagt, er habe ein Premiere Abo abgeschlossen, und
    könnte die gebuchten Sender mit dieser Linux-Dbox nicht gucken. Ob ich denn die beiligende Original-CD noch hätte, auf der die ursprüngliche Beta-Research Software noch mit drauf sei...


    Habe ich natürlich nicht, weil ich das Ding wie beschrieben selbst bei ebay ersteigert hab, da war schon linux drauf :(


    War aber auch in der Beschreibung drauf hingewiesen. Gut seine reklamail war sehr höflich formuliert, und ich hab jetzt mal genauso höflich geantwortet und ihm Links genannt, unter denen er sich über das Linux-Update auf der D-Box II informieren kann und auch wichtige Tools downloaden kann - muss er sich damit zufrieden geben oder kann er begründet meckern?


    Wäre dankbar für ne Einschätzung, vielleicht sogar von booner, da der ja scheinbar hier der TT haus und hof-Jurist ist ;)


    Danke für alle Komments


    Grüße


    Spin

    In den Fängen von TMOB - you get what you pay for...


    "Wer abnimmt hat mehr vom Telefonieren!"

  • Hallo,


    ich habe leider im Moment auch ein Problem und bin schon am Ende mit meinen Nerven.


    Habe mir am 13.07 ein Nokia 7610 für glatte 400€ bei ebay ersteigert.
    Geld sofort online überwiesen.
    Zwei Wochen später kam eine Mail, dass das Paket unterwegs sei.....
    Gut wieder 2Wochen gewartet und es kam nichts. Gleich darauf habe ich ihm wieder eine Mail geschrieben, wo es denn bleibt :rolleyes:


    Naja, dieses mal doch tatsächlich nur eine Woche später ;) geantwortet, dass das 7610 angeblich runtergefallen wäre und er mir den Kaufpreis zurückerstattet.
    Darauf hab ich ihm natürlich sofort meine Kontodaten zugesendet und er meinte, dass das Geld auf jedenfall noch "diese" Woche rausgeht. Geld kam bis dahin noch nicht an und bin dann erstmal in den Urlaub gefahren.


    Als ich wieder zurückkam war immer noch kein Geld auf dem Konto.
    Habe ihn natürlich schon mehrere Mails bis heute geschrieben und auch mit juristischen Schritten gedroht und natürlich auch eine neg. Bewertung abgegeben.


    Doch bis heute bekam ich keine Antwort. Ich finde leider auch an Hand seiner Adresse nicht die tel. Nummer.


    Heute habe ich dann also das fertige Käuferschutz Formular an eBay gesandt.


    Meint ihr ich kriege die vollen 175€ von eBay zurück?


    Wie lange dürfte das dauern?


    Was kann ich noch machen?


    Hoffe ihr könnt mir helfen.
    Mache mir schon seit ein paar Wochen non stop Gedanken.


    mfg
    cougar76


    ps: Auf Postings wie "Ja, dein Pech" oder "Tja, Vorkasse", kann ich wirklich verzichten.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ;-)
    cougar76: Mitglied #21 des Nokia-TT-Taschenuhrbesitzerclub

  • kann ich dir nur einen Tipp geben.


    Brief schreiben und mit Anzeige und Gang zum Anwalt drohen bzw. eine letzte Frist setzen.


    Und wenn es nichts hilft wirklich eine Anzeige machen.


    Anhand der Ausreden witter ich schon Betrug und ob Ebay dir da hilft ist ohnehin fraglich.

    ------------------------------------------------
    Ericsson T39m
    Legends never Die!
    ------------------------------------------------

  • Dass es der Vk mit der Wahrheit nicht hat, solltest du schon an seiner ersten Lüge gemerkt haben: Wie kann ihm ein 7610 runterfallen, das schon längst im Paket unterwegs ist?


    Also: Alles relevante Ausdrucken, gut archivieren, Adresse überprüfen (lassen).


    Klicktel, Auskunft oder Einwohnermeldeamt. Wenn du eine Telefonnummer oder plausible Kontaktadresse bekommst, anrufen bzw. per Einschreiben letzte Frist zur Rückzahlung setzen.


    Ansonsten gleich Strafanzeige wegen Verdacht auf Betrug stellen. Schneller gehts bei der Staatsanwaltschaft am Verkäuferwohnsitz direkt (per Brief). Bei der Polizei dauert es länger, aber evtl. bekommst du dort gleich die korrekte Anschrift des Verkäufers an die Hand (klappt meistens, wenn du under der Vk ihren Wohnsitz im selben Bundesland haben).


    An wen hast du den per Überwiesung geleistet? An den Verkäufer oder an einen Dritten?


    Wieso solltest du von ebay nur 175€ bekommen, wenn schon, dann 375€?


    Ich würde beides parallel laufen lassen...


    Und ein link zur Auktion wäre schön, vielleicht kennt ihn der ein oder andere ja (und hier fällt dann wenigstens keiner mehr auf ihn rein...)


    EDIT: Kann ich auch als IM:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ory=74231&item=6308881678


    EDIT²: Wenn du bei den grünen bist, dann lass dir gleich mal den Halter von RT-F 1404 geben. Dann solltest du ihn haben :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Re: Kann der mir was?


    Zitat

    Original geschrieben von Spindrifter
    , und ich hab jetzt mal genauso höflich geantwortet und ihm Links genannt, unter denen er sich über das Linux-Update auf der D-Box II informieren kann und auch wichtige Tools downloaden kann - muss er sich damit zufrieden geben oder kann er begründet meckern?


    Ja das muss ihm genügen. Du hast explizit einen Lieferumfang mit reingeschrieben, in dem nichts über eine Software-CD steht.
    Da hätte er vorher fragen können/müssen ob da noch ne CD bei ist.


    Anders würde es aussehen, wenn Du z.B. was von Serienzubehör geschrieben hättest, da man in diesem Fall hätte erwarten können, dass die CD dabei ist.


    Gruß
    CH


  • Danke.
    Bei der Auskunft habe ich es schon versucht, einen Thorsten gibt´s da aber nicht. Habe mich mit anderen mit selben Nachnamen verbinden lassen, hatte aber kein Erfolg.
    Die Überweisung ging direkt an ihn.
    Der Käuferschutz von ebay zahlt doch nur bis zu 200€ aus, abzüglich 25€ Selbstbeteiligung, also 175€ :rolleyes:
    Weisst du wie lange das dauert?
    Woher hast du denn das Nummerschild :apaul:
    mfg
    cougar76
    ps: Führt wohl nichts an einer Strafanzeige vorbei.

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ;-)
    cougar76: Mitglied #21 des Nokia-TT-Taschenuhrbesitzerclub

  • Re: Kann der mir was?




    Hab dein post erst jetzt gesehen...


    Also, das ist gar nicht so einfach, da man wohl auch viel technisches Hintergrundwissen zu Premiere braucht (das ich nicht habe).


    Ich würde hier auch gar nicht auf den Lieferumfang abstellen (woraus er natürlich keinen Anspruch auf die Original-CD ableiten kann; ist denn bei einer [originalen] D-Box überhaupt eine CD mit dabei?), vielmehr könnte die von dir verkaufte D-Box sachmangelbehaftet sein, weil sie betimmte digitale Programme nicht empfangen kann. Der Käufer möchte diesen "Fehler" durch Selbstvornahme beheben, wozu er diese CD benötigt.


    Hier könnte man lang und breit diskutieren, ob und wenn, nach welcher Vorschrift des §434 BGB, ein Sachmangel vorliegt. Dazu bräcuhte ich aber mehr Informationen, ich weiss z.B. nicht, ob die D-Box nicht so eine Art Exclusivmarke von Premiere ist, von daher i.d.R. auch für den Empfang aller Programme geeignet sein müsste.


    Das können wir uns aber sparen, denn du hast dich in deinem Angebot wirksam von der Sachmangelhaftung freigezeichnet.


    Um Nacherfüllungsansprüche aus Sachmängelhaftung ggü. dir geltend machen zu können, müsste der Käufer den Nachweis führen, dass dir der "Fehler", so es denn übrehaupt ein Sachmangel ist (s.o.), bekannt war und von dir im Angebot arglistig verschwiegen wurde.


    Solche Ansprüche bestünden auch dann, wenn du eine Beschaffenheitsgarantie für die D-Box übernommen hast. Das hast du IMHO aber nicht.


    Ich würde an deiner Stelle freundlich damit argumentieren, dass es sich bei der verkauften D-Box softwareseitig um einen "Exoten" handelt, und der Käufer sich vor dem Kauf eben besser hätte informieren müssen bezgl. der Kompatibilität der zu veränderten D-Box zu dem Programmangebot von Premiere. Dann wäre ihm der "Mangel" evtl. auch nicht unerkannt geblieben...


    Somit bist du wahrscheinlich fein raus.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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