Ich bin mir sicher, dass Dein Beitrag im allgemeinen eBay Problemthread bestens aufgehoben wäre ...
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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ah, danke, hab vorher nur den witzige auktionen-fred gefunden
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Re: Bei Ebay als neu ersteigertes Handy hat Kratzer, was davon halten?
ZitatOriginal geschrieben von Mini_Cooper
Ich hab geantwortet, dass ich Anspruch auf ein NEUES unbenutztes Handy ohne Gebrauchsspuren habe. Dass ich eine ehrliche Antwort will, wie lang das Handy schon benutzt wurde und dass ich einen Teil meiner Kohle zurück will.Mal sehn was noch kommt, was haltet ihr davon?
Gruss NicoAnspruch auf ein unbenutztes Handy hast du keinen. Der Vk schrieb ja ausdrücklich, dass es schon in Benutzung war.
Du hast aber Anspruch auf ein "neues" Handy ohne Gebrauchsspuren. Fraglich ist, wie weit man den Begriff "NEU" auslegen kann. Die Rechtsprechung geht bei Elektroartikeln, die bereits für etwa 1/2-1 h in Betrieb genommen noch vom Zustand "neu" aus.
In deinem Fall gehe ich aber von einer deutlich längeren Benutzungsdauer aus.
Du solltest bei so schwammigen Zustandbeschreibungen immer vorsichtig sein. Jemand, der unbenutzte Neuware verkaufen will hebt das ob des damit erzielbaren Mehrpreises i.d.R. deutlich hervor.
Aus "Vertragsverlängerung" sind wohl 80% aller bei ebay verkauften Handys. Entscheidend ist nur, wann denn diese Verlängerung war.
Auch "wurde nur einmal zum Testen eingeschaltet" kann bedeuten, dass der Vk 3 Monate damit glücklich war. Sofern er es nicht wieder aus und wieder angemacht hat, hat er nicht gelogen :pSchrweib dem Vk bzw. seiner Frau, dass sie mit offenen Karten spielen sollen.
Du kannst ja über den lifetimer herausfinden, wieviel (auch nach Rücksetzen des
Gesprächszählers im Menü) mit dem 6820 bereits telefoniert wurde.Weiter würde ich den Kauf nur durchführen, wenn der Vk dir versichert, über den Gehäusewechsel eine Rechnung eines von Nokia autorisierten Betriebes beizufügen.
Bezüglich der Garantie hat der Vk dir auch einen Bären aufgebunden: Es können gar nicht über 12 Monate Restgarantie bestehen, da Nokia nur insgesamt 12-15 Monate ab Herstellung gewährt.
Sollten dir die 22 Monate Restgarantie vor Vertragsschluss zugesichert sein worden, könnte diesbezüglich auch ein Mangel vorliegen. -
Frage: Kann ich bei einem meiner Artikel, für den bereits ein Gebot vorlag, dieses jedoch von mir gestrichen wurde, tasächlich die Beschreibung nicht mehr überarbeiten?
ZitatWenn für Ihr Angebot noch kein Gebot bzw. Kauf vorliegt und das Angebot nicht innerhalb der nächsten 12 Stunden endet
können Sie Ihren Artikel vollständig überarbeiten. Das gewählte Angebotsformat müssen Sie allerdings beibehalten. (Sie können z.B. nicht einen Auktionsartikel in einen Festpreisartikel ändern.)
Wenn für Ihr Angebot bereits ein Gebot bzw. Kauf vorliegt oder das Angebot innerhalb der nächsten 12 Stunden endet, haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
Sie können weitere Informationen zur Artikelbeschreibung hinzufügen
(Ausnahme: Wenn für Ihr Angebot bereits ein Gebot bzw. Kauf vorliegt und das Angebot innerhalb der nächsten 12 Stunden endet, können Sie die Beschreibung nicht ergänzen bzw. keine zweite Kategorie hinzufügen.)
Sie können Zusatzoptionen nutzen, um Ihren Artikel deutlich hervorzuheben.Nach meiner Auffassung: vorlag != vorliegt. Aber ebay sieht das wohl anders... Und ja: Der Artikel läuft noch 9 Tage (also länger als 12 h).
Ich kann weder Beschreibung, noch Preis ändern
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bin jetzt vom kauf zurück getreten... kam mir doch irgendwie komisch vor!
Gruss Nico -
Problem mit eBay Käufer..
Hi Leute,
folgendes:
Habe über eBay ein Handy versteigert, ein Siemens S40.
Dieses hatte kurz vor Verkauf ein paar Tage vorher ein Update von Siemens hinter sich auf die aktuelle Firmware.
Naja, die Tage über hat das ganze auch nach wie vor tadellos funktioniert.
Dann hab ich das Handy verkauft über eBay, soweit so gut.Nachdem ein paar Wochen vergangen waren hatte der Käufer mir noch keine Bewertung abgegeben, hab ihn dann freundlich angeschrieben das er bitte noch eine Bewertung abgeben sollte.
Dann kommt eine Mail von ihm das er erstmal keine Bewertung abgibt, denn das Handy was ich ihm verkauft hab, sei DEFEKT :confused:
Das Handy sei nun bei Siemens und wird dort auf den Fehler überprüft.
Nun hat er mir gestern wieder geschrieben das er den Kostenvoranschlag usw mir per Post zuschickt, sprich er will die Kosten von der Reparatur von mir haben.Was nun?
Das Handy hat tadellos funktioniert, und er erzählt mir sowas, ich habe in meine Auktion deutlich reingeschrieben das es ein Privatverkauf ist, und das ich keinerlei Garantie oder sowas übernehme...
Aber das Handy hat funktioniert, ohne Probleme, sowas mach ich nicht.
Plz Help -
Damit du vom Käufer im Rahmen der Mängelhaftung in Anspruch genommen werden kannst, muss grundsätzlich an der Kaufsache erstmal ein Sachmangel vorliegen.
Und hierbei ist nicht jeder Fehler oder Mangel relevant, hinzukommen muss, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang bestanden hat oder angelegt war.
Konkret heisst das, die vom Käufer gerügte Fehlfunktion des S40 muss bereits zu dem Zeitpunkt gegeben gewesen sein, als du das Paket mit dem Handy der Post übergeben hast. Ich gehe nämlich mal davon aus, dass du nicht unternehmerisch tätig bist auf ebay.
Die Mangelhaftigkeit der Kaufsache zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges hat im Streitfall der Käufer nachzuweisen, etwa per Gutachter.
Weiterhin hast du dich in deinem Angebot scheinbar wirksam von der Sachmängelhaftung freigezeichnet. D.h., i.d.R. sind sämtliche Ansprüche des Käufers aus Sachmängelhaftung dir ggü. nicht mehr durchsetzbar, da durch die Freizeichnung bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges verjährt.
Ausnahmen gibt es hier nur wenn du:
entweder
a) Kennntnis vom Mangel hattest, diesen also arglistig verschwiegen hast
oder
b) eine Beschaffenheitsgarantie für die Sache übernommen hast.In diesen Fällen kannst du dich auf die Freizeichnung nicht berufen.
Mal angenommen, es liegt ein Sachmnangel am S40, welchen du nachweislich arglistig verschwiegen hast, vor, der Käufer also Ansprüche aus Sachmängelhaftung ggü. dir hat, dann kann er deswegen noch lange nicht in Eigenregie zu Siemens rennen, dort reparieren lassen und dir die Kosten für diese Ersatzvornahme auferlegen.
Also: Lass dich mal von der Rechnung von Siemens überraschen.
Im Übrigen gehe ich davon aus, dass Siemens keinen regulären Service für das S40 mehr anbietet. Höchstens noch im Rahmen von Garantieabwicklungen, diese sollten dann aber auch kostenfrei sein.
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Ich hatte bzw. habe vor kurzem ein ähnliches Problem gehabt. Ich habe ein 7650 über eBay verkauft und die Sachmängelhaftung etc. alles ausgeschlossen.
Nachdem die Käuferin das Gerät erhalten hatte, teile Sie mir mit, dass das Gerät einen schweren Softwarefehler hätte und sie einen starken Preisnachlass wünscht. Darauf bin ich natürlich nicht eingegangen, da das Gerät einwandfrei funktioniert hat. Angeblich arbeitet sie beim Fernsehen und kennt auch welche bei der eBay Sicherheit und wollte sich beschweren...bis heute habe ich davon nichts gemerkt. Dann kam wieder eine Mail von der Käuferin, sie hat das Gerät prüfen lassen, angeblich soll das Display defekt sein (sie schrieb, dass im ausgeschalteten Zustand ein Display-Schaden entstehen kann - sehr unglaubwürdig) und ich ihr ein neues Display zahlen soll. Darauf bin ich natürlich auch nicht eingegangen. Dann schrieb sie noch etwas von irgend einem Bekannten bei der Kripo...blabla. Mal schauen, was noch kommt . Im Moment kommt es mir bei eBay so vor, als ob sehr viele Leute noch im nach hinein versuchen wollen, den Preis zu drücken.
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Schreib ihr doch mal, dass auch versuchter Betrug strafbar ist.
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Hi Leutz ich nochmal,
also heute ist der Brief von dem Typen im Briefkasten gewesen...
Ein Brief von ihm selbst, und ein Kostenvoranschlag eben.
Das ganze wurde bei der Krebber AG gemacht, wohl ein Siemens Partner oder was.. Kosten: 163,44 Euro
Fehler: Gerät unreparabelNun möchte der Kerl entweder die 163,44 haben, oder den Kaufpreis des Handys samt Versandkosten 54,90 Euro.
Ach ja, das Handy hatte ich selbst im April dieses Jahres bei Siemens eingeschickt zum SW-Update, gibt Siemens da nicht vielleicht auch noch Garantie auf sowas? Dann könnte ich das ja sonst so regeln.
Falls das auch nichts bringt kann er mich mal am A***** Ich glaub dem Kerl kein einziges Wort.
P.s Wie würdet ihr reagieren, doch noch freundlich zurückschreiben und ihm nochmals sagen das das Handy bis zum letzten Tag OK war, oder drauf scheissen und nichts machen!?
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