Hi !
Bewertungserinnerung: nach einer Woche passt schon.
Aber es gibt immer welche die garnicht bewerten und keinen Wert darauf legen.
Zahlungserinnerung: nach 4-5 Werktagen
So halte ich es jedenfalls.
Gruss, Lobo
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Hi !
Bewertungserinnerung: nach einer Woche passt schon.
Aber es gibt immer welche die garnicht bewerten und keinen Wert darauf legen.
Zahlungserinnerung: nach 4-5 Werktagen
So halte ich es jedenfalls.
Gruss, Lobo
Problem:
Einigung auf Nichtdurchführung der Transaktion......
Wer zahlt die Portokosten für die Rücksendung ?
C.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von yox
Problem:
Einigung auf Nichtdurchführung der Transaktion......
Wer zahlt die Portokosten für die Rücksendung ?
C.
Dann habt Ihr die Transaktion ja doch schon durchgeführt und euch über die Rückabwicklung wohl nicht wirklich geeinigt
Du schreibst nicht, warum der Kauf rückabgewickelt werden soll.
Sollte der Käufer wegen Nichtgefallen zurücktreten wollen, oder weil er sich "verkauft" hat, und ihm der Verkäufer freiwillig den Rücktritt ermöglichen, dann ist m.E. der Verkäufer so zu stellen, als hätte der Kauf nie stattgefunden.
D.h., der Käufer schickt die Ware auf seine Kosten zurück und erstattet die angefallenen Ebay-Gebühren Zug um Zug gegen Rücküberweisung des Kaufpreises.
Im Falle eines Rücktritts wegen Mängeln oder eines sonstigen Grundes, welcher aus einem Fehlverhalten des Verkäufers resultiert (etwa falsche Beschreibung oder andere Sache geliefert) muss der Verkäufer die Rücksendkosten tragen.
Musst also mehr Angaben machen...
@ booner
Moin,
tja,da scheiden sich die Geister
Angeblich sollen die Artikel nicht der Beschreibung entsprechen,was sie meiner Meinung aber doch tun.
Es geht um Simlock u.ä. ,ohne der Dame zu nahe treten zu wollen,hat die wahrscheinlich überhaupt keine Ahnung.Einfach mitbieten,ohne sich über den Artikel vorher informiert zu haben.
Habe im Müdikeitswahn einem "Wandel" (hat Sie geschrieben) zugestimmt. *keuch*
Watt nun ?
C.
Wie geschrieben: Wenn der Fehler bei Dir liegt, zahlst du, ansonsten sie.
Wer was verbockt hat, wird sich ja wohl noch bestimmen lassen. Wenn das Ding Simlock hat, und du diesen nicht erwähnt hast, liegt ein Mangel vor.
In diesem Falle müsstest du bei einem Rücktritt so oder so die Transportkosten tragen.
Danke booner,hat sich aber erledigt.Es ist Ihr Problem,Sie dachte man könnte es für's D-Netz benutzen,aber ein 5130 ist halt......
Danke ......
C.
Hallo.
Mein Jeans-Käufer droht mir jetzt mit seinem Anwalt. EBay hätte ja nichts gemacht. Wieso auch?
Bin mal gespannt was da jetzt kommt.
Das nervt aber schon :flop:
Grüße SpeedTriple
ZitatOriginal geschrieben von SpeedTriple
Hallo.
Mein Jeans-Käufer droht mir jetzt mit seinem Anwalt. EBay hätte ja nichts gemacht. Wieso auch?
Bin mal gespannt was da jetzt kommt.
Das nervt aber schon :flop:
Grüße SpeedTriple
Abwarten und Tee trinken...ich denke von nem Anwalt wirste nur wegen ner Hose nix hören ...
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