Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hi !


    Bewertungserinnerung: nach einer Woche passt schon.
    Aber es gibt immer welche die garnicht bewerten und keinen Wert darauf legen.


    Zahlungserinnerung: nach 4-5 Werktagen


    So halte ich es jedenfalls.


    Gruss, Lobo

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !

  • Problem:


    Einigung auf Nichtdurchführung der Transaktion......


    Wer zahlt die Portokosten für die Rücksendung ?



    C.

    Nix..............


  • Dann habt Ihr die Transaktion ja doch schon durchgeführt und euch über die Rückabwicklung wohl nicht wirklich geeinigt :)


    Du schreibst nicht, warum der Kauf rückabgewickelt werden soll.


    Sollte der Käufer wegen Nichtgefallen zurücktreten wollen, oder weil er sich "verkauft" hat, und ihm der Verkäufer freiwillig den Rücktritt ermöglichen, dann ist m.E. der Verkäufer so zu stellen, als hätte der Kauf nie stattgefunden.


    D.h., der Käufer schickt die Ware auf seine Kosten zurück und erstattet die angefallenen Ebay-Gebühren Zug um Zug gegen Rücküberweisung des Kaufpreises.


    Im Falle eines Rücktritts wegen Mängeln oder eines sonstigen Grundes, welcher aus einem Fehlverhalten des Verkäufers resultiert (etwa falsche Beschreibung oder andere Sache geliefert) muss der Verkäufer die Rücksendkosten tragen.


    Musst also mehr Angaben machen...

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • @ booner


    Moin,


    tja,da scheiden sich die Geister ;)


    Angeblich sollen die Artikel nicht der Beschreibung entsprechen,was sie meiner Meinung aber doch tun.
    Es geht um Simlock u.ä. ,ohne der Dame zu nahe treten zu wollen,hat die wahrscheinlich überhaupt keine Ahnung.Einfach mitbieten,ohne sich über den Artikel vorher informiert zu haben.
    Habe im Müdikeitswahn einem "Wandel" (hat Sie geschrieben) zugestimmt. *keuch*


    Watt nun ?


    C.

    Nix..............

  • Wie geschrieben: Wenn der Fehler bei Dir liegt, zahlst du, ansonsten sie.


    Wer was verbockt hat, wird sich ja wohl noch bestimmen lassen. Wenn das Ding Simlock hat, und du diesen nicht erwähnt hast, liegt ein Mangel vor.


    In diesem Falle müsstest du bei einem Rücktritt so oder so die Transportkosten tragen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Danke booner,hat sich aber erledigt.Es ist Ihr Problem,Sie dachte man könnte es für's D-Netz benutzen,aber ein 5130 ist halt......


    Danke ......


    C.

    Nix..............

  • Hallo.


    Mein Jeans-Käufer droht mir jetzt mit seinem Anwalt. EBay hätte ja nichts gemacht. Wieso auch?
    Bin mal gespannt was da jetzt kommt.
    Das nervt aber schon :flop:


    Grüße SpeedTriple

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Hallo.


    Mein Jeans-Käufer droht mir jetzt mit seinem Anwalt. EBay hätte ja nichts gemacht. Wieso auch?
    Bin mal gespannt was da jetzt kommt.
    Das nervt aber schon :flop:


    Grüße SpeedTriple


    Abwarten und Tee trinken...ich denke von nem Anwalt wirste nur wegen ner Hose nix hören :D:rolleyes: ...

    Gruß,
    Thomas


    --------------


    Erst durch das Lesen lernt man, wieviel man ungelesen lassen kann!

  • Zitat

    Original geschrieben von MisterVegas
    hey, kann ich von dem hier das handy für nen euro kriegen? was meint ihr ?


    klick


    Nein, nur für 55€ incl. Versand. Nix Schnäppchen :D

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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