Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Was für einen Link :confused:


    Naja, wo du das her hast. Sollte mein Kumpel feststellen, dass das Gerät irreperabel ist, kann er ja schlecht den TT-Link mitschicken.


    Nur nochmal im Klartext:


    Wenn das Gerät irreperabel ist, erlischt der Kaufvertrag und wenn das Gerät reperabel ist besteht der Kaufvertrag weiter und mein Kumpel muss das Gerät reparieren lassen.

    my phone: iPhone SE
    "Wenn ich übers Wasser laufe, dann sagen meine Kritiker, nicht mal schwimmen kann er."

  • Zitat

    Original geschrieben von Lord EX
    Naja, wo du das her hast. Sollte mein Kumpel feststellen, dass das Gerät irreperabel ist, kann er ja schlecht den TT-Link mitschicken.


    Ich hab das aus dem Gesetz. In Jura wird nicht einfach verlinkt :D
    Dein Bekannter soll den Käufer auf die entsprechenden Normen im BGB verweisen. Ein BGB sollte eigentlich jeder zu Hause stehen haben, ansonsten http://www.dejure.org.




    Zitat


    Nur nochmal im Klartext:


    Wenn das Gerät irreperabel ist, erlischt der Kaufvertrag und wenn das Gerät reperabel ist besteht der Kaufvertrag weiter und mein Kumpel muss das Gerät reparieren lassen.


    Ich möchte das hier nicht zu sehr im Detail ausführen.
    Der Kaufvertrag "erlischt" nicht so einfach, die Rückabwicklung richtet sich bei Unmöglichlkeit der Leistung nach § 326 BGB. Wenn das Gerät reparabel ist, bleibt festzustellen, ob der Reparaturaufwand im Verhältnis zum Leistungsinteresse des Gläubigers steht. Wenn dabei ein grobes Mißverhältnis vorliegt --> Einrede aus § 275 II BGB.


    Zu beachten ist ggf. auch § 285 BGB (i.V.m. § 326 III BGB), falls der Schuldner für den Umstand des Leistungshindernisses einen Ersatz oder Ersatzanspruch (Versicherung oder Garantie bspw.) erlangt.


    Für den Schadensersatz statt der Leistung bleibt zu beachten, ob das Leistungshindernis schon anfänglich vorhanden war oder erst nachträglich entstanden ist. War das Handy schon vor Vertragsschluss (also vor Endzeit der Ebay-Auktion oder vor dem Zeitpunkt der Nutzung des Sofortkaufes) zerstört, richtet sich der Schadensersatz nach § 311a II BGB. Ist die Beschädigung erst zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten, richtet sich der Schadenseratz nach §§ 280 I i.V.m. 283 S.1 BGB.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • JJo: Hm auf so einen Scheiss hab ich eigentlich kein Bock mehr, da ich lange genug mit schreiben verbracht habe, aber wenn es was nützen soll warum nicht
    Blondinenfreund: Wer sagt denn das ich wie ein Vollidiot diese 4 Monate mit rumsitzen und warten verbracht habe? Habe dem Affen zigtausende e-Mails geschickt, öfters bei ihm angerufen aber nie jemanden erreicht, mit dieser ganzen Scheiss eBay Geschichte hin und her gemacht usw und sofort....
    IrieDaily2809: Ich wollt eben wissen wie hier bei euch so die Erfahrungen sind, vielleicht ist einem ja auch sowas passiert..

    30 x in der TT-Vertrauensliste

  • Tja, selbst schuld. Hätte er besser mit einem Fake-Account geboten und er wäre nur auf den eBay-Gebühren sitzen geblieben.


    MfG
    bimmelbommel

    Es ist besser seinen Mund zu halten, um für einen Narren gehalten zu werden als den Mund aufzumachen, um alle Zweifel zu beseitigen.

  • ich stopf's mal hier rein........
    kann mir mal jemand verraten was das hier für Smilies/Icons sind ???


    Mal sind sie da ,dann wieder weg :confused:


    Virus,Besuch aus Troja ? :D


    C.


    Nix..............

  • diese Symbole sehen meiner Meinung nach aus wie der Ebay Geschenkservice (also der Verkäufer verpackt es als Geschenk) aber bei allen Artikeln?


    m@rtin


    Edit: Wenn wir gerade bei der Ebay Symbolerklärung sind; was ist der Unterschied zwischen diesen beiden Paypal Symbolen?

  • Antwort von ebay


    In den Kategorielisten haben Sie sicher schon die ins Auge springenden neben manchen Angeboten gesehen. Damit machen Verkäufer Sie darauf aufmerksam, dass es sich hier um einen Artikel handelt, der sich besonders gut als Geschenk eignet. Diese Verkäufer bieten unter Umständen auch einen Geschenkservice an.


    * Geschenkverpackung/Geschenkkarte
    * Expressversand
    * An Geschenkempfänger schicken


    Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie in der Beschreibung.


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