ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Am besten:
Shipping in other Countries: 1000 ?
Germany: regular packet price (oder sowas)
Dann wird jeder merken, dass es sich nicht lohnt
oder sich über Versandwucher beschweren
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von AdministratorDr
Am besten:
Shipping in other Countries: 1000 ?
Germany: regular packet price (oder sowas)
Dann wird jeder merken, dass es sich nicht lohnt
oder sich über Versandwucher beschweren
Anzeige wegen Betruges bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zu stellen kostet keinen Cent und kann durchaus etwas bringen, z.B. wenn der Typ das bei mehreren macht und dadurch quasi gewerbsmäßig kriminell handelt und wenn sich dann bei der Staatsanwaltschaft die Anzeigen häufen sollten, dann interessiert die das manchmal schon sehr
Dein Geld oder die Ware erhältst du natürlich nur auf dem zivilrechtlichen Weg wieder, aber mit dem strafrechtlichen Weg bekommt er ggf. zumindest mal ein Schreiben ins Haus, muß zu einer Vernehmung etc.
ZitatOriginal geschrieben von trialfreak
Auf Wunsch kann ich gerne mal via PN eine Paketnummer durchschicken mit der Du das Beschriebene nachvollziehen kannst.
Nicht nötig - ich versende schon seit Monaten mit GLS und kenne das System. Ich war halt nur nicht sicher, ob es den Anforderungen von ebay/PayPal genügt, weil mich das mit der "Online-Unterschrift" etwas verwundert hat. Aber die meinen damit offenbar wirklich nur die elektronische trackbarkeit vom Versand bis zum Empfänger, und dies ist bei GLS ja gegeben.
KX250:
An welcher Stelle kann ich als Verkäufer bei PayPal einstellen, dass ich keine KK-Zahlung akzeptieren will? Und wie sieht das ein Käufer VOR dem Kauf? Da steht ja immer nur das PayPal-Symbol in den Auktionen, aber nicht, welche konkreten Arten von PayPal-Zahlungen der Verkäufer akzeptiert... :confused:
[ebay-Problem] Artikel defekt
Hi Leute,
ein Freund von mir hat sein Handy bei ebay versteigert und hat nachdem die Versteigerung zuende war festgestellt, dass es kaputt ist, bzw. nicht mehr richtig funktioniert. Der Verkäufer besteht allerdings auf ein funktionstüchtiges Gerät.
Er ist jetzt ziemlich verzweifelt, was soll er tun?
Gruß Basti
Naja, er muss halt ein funktionsfähiges Handy versenden, egal was er da nachträglich festgestellt hat. Das dürfte doch aber eigentl. klar sein, oder!?
Alternativ kann er anbieten, das defekte Gerät + Betrag X zu senden.
Ja, aber gibt es denn keine Möglichkeit dass man den Vertrag irgendwie rückgängig macht (früher gab's da mal ne Klausel irgendwo)?
ZitatOriginal geschrieben von Lord EX
Ja, aber gibt es denn keine Möglichkeit dass man den Vertrag irgendwie rückgängig macht (früher gab's da mal ne Klausel irgendwo)?
Dann könnte ja jeder kommen, der mit dem erzielten Verkaufsbetrag unzufrieden ist und die Auktion im nachhinein canceln...
Re: [ebay-Problem] Artikel defekt
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Lord EX
Hi Leute,
ein Freund von mir hat sein Handy bei ebay versteigert und hat nachdem die Versteigerung zuende war festgestellt, dass es kaputt ist, bzw. nicht mehr richtig funktioniert. Der Verkäufer besteht allerdings auf ein funktionstüchtiges Gerät.
Er ist jetzt ziemlich verzweifelt, was soll er tun?
Gruß Basti
Dem Schuldner könnte die Leistung (die Lieferung und Übereignung des Handys in der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit) unmöglich geworden sein.
Kann die Leistung aus natürlichen Gründen nicht erbracht werden (etwa weil das Handy einen irreparablen Totalschaden erlitten hat) ist der Anspruch des Gläubigers auf die Leistung gem. § 275 I BGB ausgeschlossen.
Ist die Leistung nur faktisch unmöglich ( das Handy ist defekt, aber mehr oder minder reparabel), dann könnte dem Schuldner die Einrede aus § 275 II BGB zustehen. Dies ist etwa dann der Fall, soweit die Wiederherstellung des Handys in die vertragsgemäße Beschaffenheit einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem grobem Mißverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Gläubigers steht.
In diesem Fall kann der Schuldner gem. § 275 II BGB die Lesitung verweigern.
Hat der Schuldner das Leistungshindernis (die Zerstörung des Handys) zu vertreten (iSv §§ 276 ff. BGB), dann kann der Gläubiger von ihm Schadensersatz statt der Leistung fordern.
Danke für deine Hilfe. Wenn du mir jetzt noch den Link dazu postest, wäre ich superglücklich.
Ich werde dem Kerl mal sagen, dass er nen Bilck bei TT reinwerfen soll, und dann mit dem P900 zu nem S///-Center fahren soll.
Was für einen Link :confused:
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